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Betriebskostenabrechnung

Verfasst: 02.11.2010 17:45
von maverick0907
Hallo liebe Forenleser,
meine Freundin hat ein paar Probleme mit ihrer Betriebskostenabrechnung (2008).
1. Sie musste den Betrag von ca. 500 Euro aufbringen. Als sie darauf einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung von der Arge stellte, wurde dieser abgewiesen. Als Begründung: Sie bekäme schon den Höchstsatz für Heizkosten. Ist dies eine zulässige Begründung? Wenn nicht, kann man die Nachzahlung jetzt noch einfordern?

2. Aufgrund dieser Nachzahlung bekam sie eine Erhöhung der Heizkostenpauschale, womit sie monatlich eine Miete von 316 Euro aufbringen musste. Von der Arge bekam sie 260 Euro für Unterkunft und Heizung, dass heißt sie zahlte 56 Euro "aus eigener Tasche". Im nächsten Jahr bekam sie eine Betriebskostenabrechnung (2009) mit einem Guthaben von rund 500 Euro, welches die Arge sofort verrechnete. Da meine Freundin sozusagen 672 Euro "aus eigener Tasche" bezahlt hat, bin ich der Meinung, dass die Rückzahlung ihr gehört und nicht angerechnet werden darf. Ist dies korrekt?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 02.11.2010 23:26
von Ziggi
Hallo maverick0907,

habe ich das richtig verstanden?
Deine Freundin hat während des Leistungsbezuges die Heizkostenabrechnung für 2008 (500€) nicht übernommen bekommen und hat diese dann selber abbezahlt (im Jahre 2009?)
Dieses Jahr hat sie ne Rückzahlug von eben auch 500€ erhalten, wobei sie Monatlcih 56€ Heizkosten-, und Mietkostenanteil gezahlt hatte?

Somit hat sie 2009 und bis jetzt etwa 1200€ gezahlt oder hab ich da was falsch verstanden?

Gut wenn es sich etwa so ( 500€ für 2008 und anteilig 12 Monate a 56€) verhält, würde ich sofort einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 stellen für die kompletten letzten Jahre ( zur not ab 2005 erster Januar) mir der Begründung das Unterdeckung der Letzten jahre aufgrud von Unzulässiger Pauschalierung der Heiz/Wohnkosten vorgenommen worden sein könnten.

Hoffe ads hilft.

Gruß Ziggi

Verfasst: 03.11.2010 08:51
von maverick0907
Nein, so war es nicht :)
Meine Freundin hat 2008 ihre Betriebskostenabrechnung bekommen. Diese forderte ein Nachzahlung von rund 500 Euro, welche sie in voller Höhe sofort bezahlt hat. Zudem hat sie bei der Arge einen Antrag gestellt, dass die Nahzahlung übernommen werden soll, welcher aber abgelehnt wurde.

Aufgrund der hohen Nachzahlung erhöhte der Vermieter die monatliche Pauschale der Heizkosten, womit ab dann die monatliche Miete(warm) sich auf 316 Euro belief. Meiner Freundin wurde in dem Zeitraum 260 Euro für Unterkunft und Heizung zugesichert, die Differenz von 56 Euro (316 - 260) musste sie von ihrem "Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts" abzwicken.
Da sie sich eine solche Nachzahlung nicht nochmal leisten konnte/wollte, hat sie kaum mehr geheizt, was zur Folge hatte, dass bei der Betriebskostenabrechnung 2009 ein Guthaben von rund 530 Euro entstand, welches jetzt sofort von der Arge berechnet wird.

Ich hoffe ich habs diesmal besser beschrieben.

Danke aber schonmal für die schnelle Antwort.

Verfasst: 03.11.2010 09:37
von Ziggi
OK,
ich würde wirklich dazu tendieren das die Nachzahlung für 2008 hätte übernommen werden sollen, daher dort jedenfalls einen überprüfungsantrag stellen, also zu diesem vorgang.

Dann würde ich ausserdem einen Überprüfungsantrag über die geleisteten Zahlungen für 2009 stellen, und dann wenn das gelaufen ist. würde ich erst evtl. nen Wiederspruch machen.

Jedoch da ich zu wenig darüber weiss, ist es nicht mit gewissheit zu sagen.

wenn sie nur ergänzent ALG2 erhält wäre der Fall ansderst als wenn sie kommplett ALG2 erhalten würde.

Sofern sie keine aufforderung bekommen hatte, die Wohnung zu wechseln wegen derer zu hohen Heizkosten, dann müsste die komplette Miete laut §22 SGB2 übernommen werden aber wie gesagt, ich müsste da erheblich mehr wissen.

Gut,lies mal Hier, (PDF runterladen) ist der Gesetzestext, evtl. blickt ihr da selber durch.

Gruß Ziggi

Verfasst: 03.11.2010 10:31
von maverick0907
Hallo Ziggi,
danke für deine Antwort.

ich hab aber noch ne andere Frage, wenn ich solch ein Problem habe, an wen wende ich mich dann? Gehe ich damit direkt zur Arge oder gibt es da eine andere Einrichtung?

Verfasst: 03.11.2010 22:22
von Ziggi
Hallo maverick0907,
ich hab aber noch ne andere Frage, wenn ich solch ein Problem habe, an wen wende ich mich dann? Gehe ich damit direkt zur Arge oder gibt es da eine andere Einrichtung?
Naja, das iss so ne sache, du kannst damit direkt zur ARGE gehen (Überprüfungsantrag und Wiederspruch werden direkt dort bearbeitet, es ist immer gut wenn man da ein Bescheidungsdatum eingibt also wann man ne Entscheidung haben möchte, drei Wochen für überprüfung mach ich immer die können sich aber länger zeit lassen) gut man kann nach bescheiden entweder zum Sozialgericht gehen oder man kann zum Beschwerdemanagement gehen( schreiben) aber das ist doch noch kein Thema oder:?: weil wenn ja, dann kannst du auch da genauer erfragen, iss halt von fall zu fall unterschiedlich, ma iss so besser ma anderst.

Gruß Ziggi

Verfasst: 04.11.2010 01:40
von Melinde
Hallo maverick0907

Bei Problemen mit ARGE und Co gehst Du am besten zu einer Erwerbsloseninitiative, Beratungsstelle. Adressen findest Du vielleicht hier

Wenn es in Deiner Nähe garnichts dergleichen gibt frag mal bei der Partei Die Linke an, es gibt eine Reihe von Kreisverbänden bei denen Leute sind die sich wirklich mit dem Themenbereich befassen und weiterhelfen können. (KV Mittelsachsen hat auf seiner website einen Link zu Tacheles was schonmal gut klingt.)

Gruss