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Sanktion und Vermittlungsgutschein???

Verfasst: 02.11.2010 12:52
von ecki1988
hy leute brauche mal schnelle hilfe von euch.

Ich bin 22 jahre und habe jett eine sanktion von 3 monaten bekommen.
Mein verschulden ich weiß.

Ich habe mich jetzt um arbeit bemüht und würde sie auch zu 100% bekommen wenn ich ein VErmittlungsgutschein vom amt bekomme.

Die haben mir aber gesagt dasich kein bekomme weil ich eine sanktion habe,
Mein problem ist, das ich aus der wohnung fliege wenn ich kein geld bezahle. Ich habe die arbeit zu 100% kann den vertrag unterschreiben brauch aber diesen Vermittlungsgutschein...

Gibt es da nicht irgendwie eine lösung das ich den bekomme??

MFg Ecki

Verfasst: 02.11.2010 13:44
von DjTermi
Nach § 421g SGB III hat der Arbeitslosengeld I Bezieher einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, welche in den letzten 3 Monaten mindestens 2 Monate arbeitslos gemeldet waren und zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins Arbeitslosengeld beziehen. (bei Arbeitslosengeld 2 ist es eine Ermessensentscheidung nach § 16 Absatz 2 SGB II verbunden mit § 421g SGB III).

Verfasst: 02.11.2010 14:18
von ecki1988
das heißt das ich es nicht bekomme oder wie soll ich das verstehen?

Verfasst: 02.11.2010 23:14
von Ziggi
Jo so würd ich das auch verstehen...

ABER

wenn du diesen Job zu 100% in der Tasche hast ( wenn du nen Vermittlungsgutschein anbringst) dann sprich mit dieser Person (zukünftiger AG) und lasse es dir schriftlich geben also einen Vorarbeitsvertrag in dem Steht, das sobald du diesen Vermittlungsgutschein abgibst du den Job antreten kannst.

Damit geh dann zu deinem IFK und erbitte einen Vermittlungsgutschein, begründe es mit dem " dann bin ich aus der Arbeitslosigkeit raus und habe alles mir Menschnemögliche getan um auch raus zu kommen, da es ja eine Ermessensleistung darstellt" wenn du die Fäden geschikt ziehst ( Hier nen kniks, da ne verbeugung und ein unterwürfiges naja war halt sdumm und hab draus gelernt) dann kann es sein das du den Schein bekommst.

2. möglichkeit:

Geh zu dem vermeintlichen AG und sage ihm, das der Vermittlungsgutschein leider frühestens ab XX:XX:201X ausgestellt werden kann, weil du nicht lange genug im "Genuss dieser Transferleistung stehst und Frage ob er solange auf dich Warten könnte, da du diesen Jobn zu 1000% gerne haben magst, die Gesetze aber leider gegen euch sind( wobei sie ja nur gegen dich sind= AG erhält mit Vermittlungsgutschein etwa 60% deines ersten Bruttojahresgehaltes vom Staat weswegen der AG ja den Schein haben mag) Wenn er nicht dumm ist könnte das klappen und wenn du glück hast findet aich derweile kein anderer mit schein.

Gruß Ziggi