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überprüfungsantrag

Verfasst: 31.10.2010 10:02
von babydoll123456
huhu..ich hatte hier schonmal gefragt und von termi eine antwort bekommen leider finde ich das nicht mehr..grrrr



meine bekannte will einen überprüfungsantrag stellen weil wir der meinung sind das die rückwirkenden bescheide falsch sind...diesen monat hat sie gar kein geld bekommen...welchen pharagraphen nehme ich da???

Verfasst: 31.10.2010 11:21
von Melinde
Hallo Silvia

Überprüfungsantrag nach SGB X § 44.
"Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts"

in welchem Ausmaß dort Rechtseinschränkung geplant ist kannst Du hier nachlesen und überall bekannt machen.

Gruss