Anrechnung von Abfindung auf ALG2?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Anrechnung von Abfindung auf ALG2?
Hallo,
eine Freundin ist arbeitslos geworden und muss neben ALG1 ergänzend ALG2 beantragen.
Ihr Arbeitgeber hat fristgerecht gekündigt und ihr eine Abfindung in Höhe von 1200 € gezahlt.
Bei ALG1 hat die Abfindung ja keinen Einfluss.
Aber wie sieht das bei ALG2 aus? Wird die Abfindung als eine Art Einkommen gerechnet und auf das ALG2 angerechnet und in welcher Form geschieht dann die Anrechnung?
Oder gilt die Abfindung als Vermögen, sodass 200€ pro Lebensalter frei bleiben und somit keine Anrechnung erfolgt?
Ich wäre dankbar für Informationen zur rechtlichen Situation.
Gruß
Nona
PS: Eine Abfindung muss auch beim Antrag auf Wohngeld angegeben werden. Was hat das zu bedeuten und wie wird eine Abfindung angerechnet?
eine Freundin ist arbeitslos geworden und muss neben ALG1 ergänzend ALG2 beantragen.
Ihr Arbeitgeber hat fristgerecht gekündigt und ihr eine Abfindung in Höhe von 1200 € gezahlt.
Bei ALG1 hat die Abfindung ja keinen Einfluss.
Aber wie sieht das bei ALG2 aus? Wird die Abfindung als eine Art Einkommen gerechnet und auf das ALG2 angerechnet und in welcher Form geschieht dann die Anrechnung?
Oder gilt die Abfindung als Vermögen, sodass 200€ pro Lebensalter frei bleiben und somit keine Anrechnung erfolgt?
Ich wäre dankbar für Informationen zur rechtlichen Situation.
Gruß
Nona
PS: Eine Abfindung muss auch beim Antrag auf Wohngeld angegeben werden. Was hat das zu bedeuten und wie wird eine Abfindung angerechnet?
Abfindung
Die Abfindung wird voll auf die ALGII - Leistung angerechnet. Jedoch gilt auch hier der Zuflusszeitpunkt des Geldes.
Rechnet mal durch, wieviel ALGII Bedarf ihr habt, evtl. beantragt ihr diese Leistung erst später.
Ihr solltet ohnehin zunächst Wohngeld beantragen. Im besten Fall ist Euer Bedarf dann abgedeckt und ihr benötigt überhaupt kein ALGII mehr!
Wohngeld kann von Arbeitnehmern und ALG I - Empfängern beantragt werden.
Rechnet mal durch, wieviel ALGII Bedarf ihr habt, evtl. beantragt ihr diese Leistung erst später.
Ihr solltet ohnehin zunächst Wohngeld beantragen. Im besten Fall ist Euer Bedarf dann abgedeckt und ihr benötigt überhaupt kein ALGII mehr!
Wohngeld kann von Arbeitnehmern und ALG I - Empfängern beantragt werden.
Re: Abfindung
Ich habe vor knapp 2 Jahren eine Abfindung bekommen, von der ich (alleinerziehend) gelebt habe. Nun ist die aufgebraucht. Habe einen Antrag auf ALG2 gestellt und soll nun angeben wann ich die Abfindung bekommen habe und wie viel.Carola hat geschrieben:Die Abfindung wird voll auf die ALGII - Leistung angerechnet. Jedoch gilt auch hier der Zuflusszeitpunkt des Geldes.
Was heißt das mit diesem "Zuflusszeitpunkt des Geldes"? Kann mir da jemand einen Strick draus drehn, weil das Geld nach 2 Jahren verbraucht ist? Selbst wenn ich eine Million im Lotto gewonnen und die verschleudert hätte habe ich dann fahrlässig gehandelt und muss mit einer Sperre rechnen (nur ein Vergleich)? Muss ich womöglich nachweisen wieso das Geld "so schnell" weg ist (Belege der letzten 2 Jahre)???
Hallo nane,
die ArGe versucht eben da, wo sie nur die Möglichkeit wittert, §§ anzuwenden.
Unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
finden Sie Beratungsstellen, die Ihnen umsonst weiterhelfen.
Ich mutmaße mal, dass der Sachbearbeiter der ArGe den Anspruch Ihrer Freundin genau danach berechnet, wie als wenn Sie während Ihres Lebens von der Abfindung Anspruch auf AlgII gehabt hätten. Mir ist durchaus bewußt, dass das wirklichkeitsfern ist. Da das ein relativ neues Thema unter AlgII ist, mein Tipp, fachmännischen Rat einzuholen.
die ArGe versucht eben da, wo sie nur die Möglichkeit wittert, §§ anzuwenden.
Unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
finden Sie Beratungsstellen, die Ihnen umsonst weiterhelfen.
Ich mutmaße mal, dass der Sachbearbeiter der ArGe den Anspruch Ihrer Freundin genau danach berechnet, wie als wenn Sie während Ihres Lebens von der Abfindung Anspruch auf AlgII gehabt hätten. Mir ist durchaus bewußt, dass das wirklichkeitsfern ist. Da das ein relativ neues Thema unter AlgII ist, mein Tipp, fachmännischen Rat einzuholen.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht unabhängig von deiner Vermögenssituation, da es sich um eine Leistung handelt, für die Du im Rahmen der Arbeislosenversicherung Beiträge geleistet hast. Diese Leistung wird Ihnen ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung ausgezahlt.
Hinsichtlich des ergänzenden Anspruchs auf ALG II ist deine Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung jedoch entscheidend.
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, die Du und die Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft haben, wie z.B.
* Bargeld
* Bankguthaben
Selbst wenn die Zahlung nicht als Arbeitsentgelt deklariert ist, ist sie also trotzdem deinem Vermögen zuzurechnen.
Dur steht jedoch ein sogenanntet Vermögensfreibetrag zu.
Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 200,- € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 4.100,- € und maximal 13.000,- €. Personen, die vor dem 01. Januar 1948 geboren sind, wird ein Freibetrag von 520,- € je vollendetem Lebensjahr eingeräumt, höchstens aber 33.800,- €. Jedem minderjährigen Kind steht ein Grundfreibetrag von 4.100,- € zu.
Jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen wird ein weiterer Freibetrag von pauschal 750,- € eingeräumt. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen.
Hinsichtlich des ergänzenden Anspruchs auf ALG II ist deine Vermögenssituation zum Zeitpunkt der Antragsstellung jedoch entscheidend.
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, die Du und die Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft haben, wie z.B.
* Bargeld
* Bankguthaben
Selbst wenn die Zahlung nicht als Arbeitsentgelt deklariert ist, ist sie also trotzdem deinem Vermögen zuzurechnen.
Dur steht jedoch ein sogenanntet Vermögensfreibetrag zu.
Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 200,- € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 4.100,- € und maximal 13.000,- €. Personen, die vor dem 01. Januar 1948 geboren sind, wird ein Freibetrag von 520,- € je vollendetem Lebensjahr eingeräumt, höchstens aber 33.800,- €. Jedem minderjährigen Kind steht ein Grundfreibetrag von 4.100,- € zu.
Jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen wird ein weiterer Freibetrag von pauschal 750,- € eingeräumt. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Also zum einen ging es MIR um mich selber und nicht um eine Freundin. Aber das nur der Form halber.
Ich hatte aber eigentlich geschrieben, dass besagte Abfindung mittlerweile "verbraucht" ist. Ich habe nun weder Ersparnisse noch sonstige Wertgegenstände besitze bis auf ein Auto mit einem Wert von knapp 10.000,- Euro. Das is absolut das einzige was ich noch hab. Trotzdem soll ich einen Kontoauszug vorlegen auf dem "die Höhe und Auszahlung der Abfindung" ersichtlich ist. Da man hier bereits über einen "entscheidenden Zuflusszeitpunkt" geredet hatte wollte ich wissen was das ist.
Kann ich Probleme bekommen weil ich vor 2 Jahren noch genügend Geld auf dem Konto hatte und jetzt nicht mehr?
Ich hatte aber eigentlich geschrieben, dass besagte Abfindung mittlerweile "verbraucht" ist. Ich habe nun weder Ersparnisse noch sonstige Wertgegenstände besitze bis auf ein Auto mit einem Wert von knapp 10.000,- Euro. Das is absolut das einzige was ich noch hab. Trotzdem soll ich einen Kontoauszug vorlegen auf dem "die Höhe und Auszahlung der Abfindung" ersichtlich ist. Da man hier bereits über einen "entscheidenden Zuflusszeitpunkt" geredet hatte wollte ich wissen was das ist.
Kann ich Probleme bekommen weil ich vor 2 Jahren noch genügend Geld auf dem Konto hatte und jetzt nicht mehr?
Hallo, ich habe auch eigentlich auf der Frage von Nonaa geantwortet
Und bei Dir würde ich sagen:
Was man nicht mehr hat, kann man nicht mehr anrechnen
Um das mal ganz Salopp zu sagen.

Und bei Dir würde ich sagen:
Was man nicht mehr hat, kann man nicht mehr anrechnen

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Aber bin gerade dabei, mal im Gesetz nach zu lesen was nun wirklich rechlich ist !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Naja ich hatte denen bei Antragstellung bereits erklärt, dass ich von ddieser Abfindung gelebt habe und die nun weg ist. Natürlich fehlen denen diverse Unterlagen und Nachweise. Ich muss nochmal selber hingehn un die Unterlagen mitbringen u.a. eben den Nachweis bzgl der Abfindung. Das hat mich doch etwas irritiert.
Dass ich, wenn ich zu viel Geld aufm Konto hab davon erstmal leben muss weiß ich aber wenn das Geld nunmal weg ist wieso soll ich denen bestätigen wann ich ne Abfindung bekommen hab und wie viel das war?
Es war nicht wenig und daher hab ich vermutet die könnten mir vorwerfen ich könnte nicht mit Geld umgehen, hätte fahrlässig alles verschleudert oder so. Ich hab nicht mehr für alles was ich bezahlt hab Belege.
Dass ich, wenn ich zu viel Geld aufm Konto hab davon erstmal leben muss weiß ich aber wenn das Geld nunmal weg ist wieso soll ich denen bestätigen wann ich ne Abfindung bekommen hab und wie viel das war?
Es war nicht wenig und daher hab ich vermutet die könnten mir vorwerfen ich könnte nicht mit Geld umgehen, hätte fahrlässig alles verschleudert oder so. Ich hab nicht mehr für alles was ich bezahlt hab Belege.
Nunja, wie vermutet soll ich nun mehr oder weniger nachweisen, dass ich kein Geld mehr habe. Kontoauszüge der letzten 2 Jahre mit größeren Beträgen soll ich kopieren... als Nachweis dafür, dass die vor 2 Jahren ausgezahlte Abfindung mittlerweile "verbraucht" ist. Nen Bescheid hab ich noch nicht. Kommt in 14 Tagen oder so.
Ich hatte der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich von dem Geld (Abfindung) gelebt habe, da ich in dieser Zeit kein Einkommen hatte bzw nur Kindergeld, Erziehungsgeld und Kindesunterhalt. Also Essen, Kleidung, Windeln usw. hab ich davon gekauft. Wie soll ich das von 2 Jahren alles nachweisen? Das is doch Wahnsinn.
Ich weiß jetzt noch nicht ob ich von denen nun ne Abfuhr bekomme wenn ich die Nachweise nicht bringe. Keine Ahnung wie das weitergehen soll. Die Sachbearbeiterin meinte nur allgemein der Antrag müsse geprüft werden, mehr kann sie mir nicht sagen.
Ich hatte der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich von dem Geld (Abfindung) gelebt habe, da ich in dieser Zeit kein Einkommen hatte bzw nur Kindergeld, Erziehungsgeld und Kindesunterhalt. Also Essen, Kleidung, Windeln usw. hab ich davon gekauft. Wie soll ich das von 2 Jahren alles nachweisen? Das is doch Wahnsinn.
Ich weiß jetzt noch nicht ob ich von denen nun ne Abfuhr bekomme wenn ich die Nachweise nicht bringe. Keine Ahnung wie das weitergehen soll. Die Sachbearbeiterin meinte nur allgemein der Antrag müsse geprüft werden, mehr kann sie mir nicht sagen.

So wie ich das verstehe musst du nicht jede Packung Windeln nachweisen die du gekauft hast, das wäre auch total verrückt. Die wollen einfach sehen ob du in den 2 Jahren vielleicht mal so eben z.b. 10.000€ auf einmal abgeholt hast. Da würden die dich dann schon fragen wo das Geld hin ist. Ich denke mal darum gehts bei der Sache. Also wirst du alle "größeren" Abbuchungen erklären sollen.