Neue Arbeitsstelle/Anspruch ALG2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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0nkeltom
Beiträge: 1
Registriert: 29.10.2010 08:10
Wohnort: Aachen

Neue Arbeitsstelle/Anspruch ALG2

Beitrag von 0nkeltom »

Hallo liebes Flunk Forum,

Ich heiße Tom bin 27 Jhre alt, verheiratet und habe 4 Kinder.
Ich war bis zum 10.Oktober bei meiner alten Arbeitsstelle angestellt und seit dem 15 Oktober habe ich nun eine neue Arbeitsstelle.
Bei meiner alten Arbeit war der Verdienst 1500 Brutto und ich bekam aufstockend von der Arge Geld. bei meiner neuen Arbeitsstelle habe ich wirklich Glück und verdiene 2300 Brutto, so dass ich zukünftig geschafft habe aus dem "Teufelskreis" zu entfliehen.
Jetzt meine Frage....
Ich habe von der Arge am 30September noch Geld für Oktober bekommen.
Von meiner alten Arbeit bekomme ich für die 10 Tage noch 436 Brutto =369,54 Netto aber erst am 1. nächsten Monats.
Von meiner neuen Arbeit habe ich das Geld für Oktober schon erhalten für 15 Tage 1300 Brutto=987 Netto.
1. FRAGE stimmt es das ich jetzt das Geld von der Argezurückzahlen muss,weil ich das Geld von der neuen Stelle statt am ersten des folgenden Monats schon in diesem Monat bekommen habe?
2. FRAGE und wie sieht es dann im nächsten Monat aus? Da hätte ich ja dann zusammen 1357,03€ statt 1830€ ???? Wie ist es richtig?????
Bitte helft mir :-) D A N K E
Lieben Gruß TOM
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo 0nkeltom

Erstmal Glückwunsch zum Job.

Du hast die Veränderungsmeldung an ARGE geschickt und wirst demnächst einen Rückforderungsbescheid bekommen.
Das Geld was Dir im Oktober vom Arbeitgeber gezahlt wurde wird angerechnet, abzüglich der Freibeträge.
Dann vereinbarst Du mit denen eine ratenweise Rückzahlung, Ratenhöhe in vertretbarem Ausmaß.
Das Geld von der ehemaligen Arbeitsstelle (Eingang nach den 1.11.) wird nicht angerechnet, der Zufluss liegt ausserhalb Leistungsbezug.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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