Miete / Nebenkosten / Erhöhung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Taysal
Beiträge: 20
Registriert: 10.04.2008 00:42

Miete / Nebenkosten / Erhöhung

Beitrag von Taysal »

Hi!

Die Nebenkostenvorauszahlung meiner Miete wurde dieses Jahr erhöht. Ich habe die Erhöhung eingereicht, sie wurde abgelehnt, dann habe ich im Juni Widerspruch eingelegt und es kam ein Formular um dort die Kosten einzutragen.

Dort hat mein Vermieter dann einfach die Gesamtmiete eingetragen, anstatt die ganzen Felder im Einzelnen einzutragen. Nebenkostenabrechnung lege ich der Arge ja jährlich vor, da ist auch alle drin aufgelistet.

Habe gewartet, nix kam und vor drei Wochen nachgefragt. Bekam einen Rückruf, täte ihnen leid, aber mein Vermieter hätte den Nachweis falsch ausgefüllt. Da stände ja nur wie hoch die Kaltmiete und die Nebenkosten sind und was das insgesamt machen würde. Also habe ich das Ding wieder bekommen und soll es nun erneut ausfüllen lassen.

Das führte dazu, dass mein Vermieter die Wand hochging und mich anmaulte, weil der sich veralbert fühlt. Der sagt, die Abrechnung liege ja vor, da stände genau drin wie viel ich bisher gezahlt habe, um wie viel sich die Nebenkosten erhöht hätten und um wie viel sich deswegen die Nebenkostenvorauszahlung monatlich erhöht hätte. In der Abrechnung sind auch alle benötigten Daten enthalten, nur nicht so detailliert aufgeschlüsselt wie in dem Fragebogen der Arge.

Jetzt wüsste ich gerne, wie ich mich da verhalten soll. Immerhin zahle ich die 31 Euro mehr jeden Monat bisher aus eigener Tasche, immerhin will ich nicht aus der Wohnung fliegen. Dadurch bin ich allerdings finanziell ziemlich am Ende. Das ist für mich eine große Summe. :(

Um ehrlich zu sein, ich kann meinen Vermieter schon verstehen und nicht nachvollziehen, warum dessen Nachweise und Abrechnungen nicht ausreichen, und es unbedingt an diesem Fragebogen scheitern soll. Ich tendiere nun dazu den ganzen Kram selbst um- und auszurechnen, da mein Vermieter weder Zeit noch Lust hat, seine Buchhaltung der Arge anzupassen. Wäre nett, jemand könnte mir einen Tipp geben.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Taysal,

ich sehe drei möglichkeiten um zu reagieren.

1.) Schreibe der ARGE das dein Vermieter (vollkommen zurecht) der meinung ist, das er nicht verpflichtet ist, seine Buchführung an die gepflogenheiten irgendeiner ARGE anzupassen, die abverlangten Daten sich ja in den besagten Aufschlüsselungen Gesetzeskonform befinden und die ARGE das danach berechnen kann falls von nöten ( also in etwa das was du hier "zitiert" hattest).
Wäre zunächst auch mein weg.

2.) Gehe zum Gericht, lasse dir einen Beratungsschein geben und lasse dich dort Anwaltlich beraten, von eben diesem Anwalt einen Brief schreiben in dem Sinngemäß das selbe steht. Vorteil: die ARGEn spuren oft, wenn ein Anwalt den Brief schreibt.

3.) Du stellst die extrazahlung ein, teilst dieses der ARGE mit und lässt es darauf ankommen. Du solltest in diesem Weg deinen Vermieter erklären und ihn bitten dir die Kündigung anzudrohen, wegen der nichtgezahlten Nebenkostenerhöhung. Diese reichst du dann ein, teilst der ARGE mit das diese rückständ auf deren Mist gewachsen sind und das du erwartest, diesen Umstand zu entfernen, NEBST aller angelaufenen Mahn und sonstiger Kosten. Die ARGE sollte spätestens jatzt reagieren und dir diese Kosten übernehmen, denn rein rechtlich sind sie nach § 22 Verpflichtet die kommplette Miete (ausser Wassererwärmung und Haushalts-, Strom / Gas) zu übernehmen, das ist ja Gesetz und wenn wegen, von dir nicht zu vertretender, Schulden die Wohnungslosigkeit droht, müssen diese Damen und Herren sofort reagieren. Ansonsten sofort zum Sozialgericht!

§ 22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.

(5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.
Quelle und weiterlesen


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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