Seite 1 von 1

Leistungs Betrug ???

Verfasst: 21.10.2010 10:08
von destiny-hope
Hallo,

folgender Fall.

Ich, allein erziehend wohne in einer 3 Zimmer Wohnung mit mienem Sohn und Freundin. Der Mietvertrag läuft auf mich.
Nun habe ich vom Jobcenter eine Anzeige wegen Betruges bekommen, weil ich meine Freundin (Studentin, OHNE Bafög und sonstiges Einkommen) bei mir wohnen lasse. Ich habe Sie nicht beim Amt angegeben, weil es hieß, Studenten haben keinen Anspruch auf ALG II, sind somit für die Berechnung nicht relevant.
Sie hat kein eigenes Einkommen und lebt quasie Mietfrei bei mir.

Was soll ich nun tun? Muss nächste Woche zur Polizei.

Verfasst: 21.10.2010 11:38
von DjTermi
Hallo,
warum bekommt deine Freundin kein BAföG?

Verfasst: 21.10.2010 11:41
von destiny-hope
Weil Sie ihr erstes Studium abgebrochen hat und ein neues begonnen hat.

Verfasst: 21.10.2010 11:56
von DjTermi
Okay, Na ja, die werden es vermutlich mit der eheähnlichen Gemeinschaft versuchen was ihr das seid, aber zunächst seid ihr bestenfalls mal eine Wohngemeinschaft, also keineswegs eine Bedarfsgemeinschaft; so sehe ich das. So würde ich das an eure Stelle auch versuchen durch zu bekommen. Am besten wenn möglich würde ich mir ein Anwalt suchen.

Verfasst: 21.10.2010 12:02
von destiny-hope
ich habe mir schon einen Termin beim Anwalt gemacht.
Was kann mir denn nun passieren? Ich habe doch gar nichts gemacht.
und schon gar nicht mir einen geldwerten vorteil verschafft - im Gegenteil

Verfasst: 21.10.2010 12:17
von DjTermi
Wenn mich nun nicht alles täuscht müsste deine Freundin 1/3 der Miete übernehmen. Und das Geld will die ARGE sicherlich zurück haben wollen.

Verfasst: 21.10.2010 12:28
von destiny-hope
ja, das Geld wollen Sie aber von mir. Weil Sie es quasie "zuviel" gezahlt haben.
Aber es ist doch MEINE Wohnung und sie wohnt kostenlos, wieso verlangen sie da geld zurück und warum eine Anzeige wegen Betrug?

Verfasst: 21.10.2010 13:53
von DjTermi
Die ARGe sieht euch als BG an, und deshalb möchte sie das zurück haben. Du hättest jede veränderung der ARGe sagen müssen. Und ein einzug einer Person gehört mit dazu, egal ob Sie Einkommen hat, oder nicht.

Verfasst: 21.10.2010 14:43
von destiny-hope
ok, habe ich verstanden.
zahle ja auch das Geld zurück.
Was kann mir denn jetzt wegen der Anzeige noch passieren?
Geldstrafe? Vorbestraft????

Verfasst: 21.10.2010 14:47
von DjTermi
Ich denke und das sehe ich bei uns, wird da nichts nachkommen. Du musst das Geld zurückzahlen und die Sache wird eingestellt. Meinst wirklich die ARGe will dir deine Zukunft verbauen in dem sie dich als vorbestraften weiterführt? Dann bist Du ja kaum vermittelbar, Du verstehst ;) Aber warte erst mal ab was kommt und der Anwalt sagt...

Verfasst: 21.10.2010 15:09
von destiny-hope
Ich bin schon seit Februar nicht mehr Arbeitslos, sondern fest angestellt.
Die Sache liegt somit schon Monate zurück. Hatte selbst gar nicht mehr damit gerechnet dass da noch etwas kommt.
Hab mit der ARGE ja nun nichts mehr zu tun...

Verfasst: 21.10.2010 19:05
von Ziggi
Hattet Ihr denn keinen Untermietvertrag seinerzeit abgeschlossen?

War da nicht eine Mitehöhe von 10€ Monatlich zahlbar nach bestandener Prüfung? Also gestundet? War da nicht so etwas?

Dachte ich könnte mich da an soetwas erinnern oder war das jamand anderes?

Mh, weis nicht


Gruß Ziggi

Verfasst: 21.10.2010 20:32
von destiny-hope
das war ich nicht

Verfasst: 21.10.2010 21:01
von Ziggi
Hallo destiny-hope,
oh Entschuldige, da ihr das nicht wart hatte ich mich da wohl getäuscht.


Wenn ich in deiner situation wäre, würde ich bei der Polizei ( nach absprache mit dem Anwalt) lediglich eine vorgefertigte schriftliche Aussage zu protokoll geben, in dieser würde ich ( mit Anwaltlicher hilfe Formuliert) Wahrheitsgetreu mitteilen das, die Freundin zwar mit dir und deinem Kind unter einem Dach Wohnt(e), du diese Person aber lediglich bei dir beherbergtest/beherbergst, da diese eben Studierend und ohne jedwedes Einkommen ist. Weiter würde ich ausführen, das du diese Person ja nicht unterstützt sondern ihr lediglich Obdach gewährst und auch keinerlei Miete von ihr abverlangen konntest/kannst, da sie keine einkünfte jedweder Art besaß/besitzt und du als gut erzogener Christlicher Mensch nicht mit ansehen konntest das ein Bürger dieses Landes welcher in not ist, durch den Sozialstaat leider nicht aufgefangen wurde und ansonsten hätte erfrieren können und du das mit deinem Gewissen nicht hättest vereinbaren können, somit war diese person Gast in deinem Hause dem du in Christlicher Nächstenliebe Obdach gewährt hast. Das dieses eine strafbare Handlung gewesen sein könnte, war die unter keinen Umständen bewust und eine direkte aufklärung das es strafbar sei jemandem Obdach zu gewähren hattest du nicht erhalten, die Rechtsbehelfserklärung hast du nicht verstanden und dein/e SB hielt es nicht für nötig Fragen hierzu zu beantworten.

Ich Denke das ich aus dem was Du geschrieben hast einigermassen Lesen konnte um dir meine Gedanken dazu zu schreiben.

Lieben Gruß und viel Glück Ziggi