Leistungs Betrug ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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destiny-hope
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Leistungs Betrug ???

Beitrag von destiny-hope »

Hallo,

folgender Fall.

Ich, allein erziehend wohne in einer 3 Zimmer Wohnung mit mienem Sohn und Freundin. Der Mietvertrag läuft auf mich.
Nun habe ich vom Jobcenter eine Anzeige wegen Betruges bekommen, weil ich meine Freundin (Studentin, OHNE Bafög und sonstiges Einkommen) bei mir wohnen lasse. Ich habe Sie nicht beim Amt angegeben, weil es hieß, Studenten haben keinen Anspruch auf ALG II, sind somit für die Berechnung nicht relevant.
Sie hat kein eigenes Einkommen und lebt quasie Mietfrei bei mir.

Was soll ich nun tun? Muss nächste Woche zur Polizei.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
warum bekommt deine Freundin kein BAföG?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
destiny-hope
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Beitrag von destiny-hope »

Weil Sie ihr erstes Studium abgebrochen hat und ein neues begonnen hat.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Okay, Na ja, die werden es vermutlich mit der eheähnlichen Gemeinschaft versuchen was ihr das seid, aber zunächst seid ihr bestenfalls mal eine Wohngemeinschaft, also keineswegs eine Bedarfsgemeinschaft; so sehe ich das. So würde ich das an eure Stelle auch versuchen durch zu bekommen. Am besten wenn möglich würde ich mir ein Anwalt suchen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
destiny-hope
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Beitrag von destiny-hope »

ich habe mir schon einen Termin beim Anwalt gemacht.
Was kann mir denn nun passieren? Ich habe doch gar nichts gemacht.
und schon gar nicht mir einen geldwerten vorteil verschafft - im Gegenteil
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn mich nun nicht alles täuscht müsste deine Freundin 1/3 der Miete übernehmen. Und das Geld will die ARGE sicherlich zurück haben wollen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
destiny-hope
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Beitrag von destiny-hope »

ja, das Geld wollen Sie aber von mir. Weil Sie es quasie "zuviel" gezahlt haben.
Aber es ist doch MEINE Wohnung und sie wohnt kostenlos, wieso verlangen sie da geld zurück und warum eine Anzeige wegen Betrug?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die ARGe sieht euch als BG an, und deshalb möchte sie das zurück haben. Du hättest jede veränderung der ARGe sagen müssen. Und ein einzug einer Person gehört mit dazu, egal ob Sie Einkommen hat, oder nicht.
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Beitrag von destiny-hope »

ok, habe ich verstanden.
zahle ja auch das Geld zurück.
Was kann mir denn jetzt wegen der Anzeige noch passieren?
Geldstrafe? Vorbestraft????
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich denke und das sehe ich bei uns, wird da nichts nachkommen. Du musst das Geld zurückzahlen und die Sache wird eingestellt. Meinst wirklich die ARGe will dir deine Zukunft verbauen in dem sie dich als vorbestraften weiterführt? Dann bist Du ja kaum vermittelbar, Du verstehst ;) Aber warte erst mal ab was kommt und der Anwalt sagt...
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destiny-hope
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Beitrag von destiny-hope »

Ich bin schon seit Februar nicht mehr Arbeitslos, sondern fest angestellt.
Die Sache liegt somit schon Monate zurück. Hatte selbst gar nicht mehr damit gerechnet dass da noch etwas kommt.
Hab mit der ARGE ja nun nichts mehr zu tun...
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hattet Ihr denn keinen Untermietvertrag seinerzeit abgeschlossen?

War da nicht eine Mitehöhe von 10€ Monatlich zahlbar nach bestandener Prüfung? Also gestundet? War da nicht so etwas?

Dachte ich könnte mich da an soetwas erinnern oder war das jamand anderes?

Mh, weis nicht


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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destiny-hope
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Beitrag von destiny-hope »

das war ich nicht
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo destiny-hope,
oh Entschuldige, da ihr das nicht wart hatte ich mich da wohl getäuscht.


Wenn ich in deiner situation wäre, würde ich bei der Polizei ( nach absprache mit dem Anwalt) lediglich eine vorgefertigte schriftliche Aussage zu protokoll geben, in dieser würde ich ( mit Anwaltlicher hilfe Formuliert) Wahrheitsgetreu mitteilen das, die Freundin zwar mit dir und deinem Kind unter einem Dach Wohnt(e), du diese Person aber lediglich bei dir beherbergtest/beherbergst, da diese eben Studierend und ohne jedwedes Einkommen ist. Weiter würde ich ausführen, das du diese Person ja nicht unterstützt sondern ihr lediglich Obdach gewährst und auch keinerlei Miete von ihr abverlangen konntest/kannst, da sie keine einkünfte jedweder Art besaß/besitzt und du als gut erzogener Christlicher Mensch nicht mit ansehen konntest das ein Bürger dieses Landes welcher in not ist, durch den Sozialstaat leider nicht aufgefangen wurde und ansonsten hätte erfrieren können und du das mit deinem Gewissen nicht hättest vereinbaren können, somit war diese person Gast in deinem Hause dem du in Christlicher Nächstenliebe Obdach gewährt hast. Das dieses eine strafbare Handlung gewesen sein könnte, war die unter keinen Umständen bewust und eine direkte aufklärung das es strafbar sei jemandem Obdach zu gewähren hattest du nicht erhalten, die Rechtsbehelfserklärung hast du nicht verstanden und dein/e SB hielt es nicht für nötig Fragen hierzu zu beantworten.

Ich Denke das ich aus dem was Du geschrieben hast einigermassen Lesen konnte um dir meine Gedanken dazu zu schreiben.

Lieben Gruß und viel Glück Ziggi
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