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Mal eine Frage!!!
Verfasst: 18.10.2010 23:03
von michelle08
Ich wohne zur zeit mit meinen kindern allein und bekomme von dem amt mein geld,da ich Erziehungsurlaub habe,nun zur meiner frage..meine älteste würde gern wieder zu mir ziehen aber sie hat grade eine ausbildung angefangen und bekommt 310,- würde das auch alles angerechnet werden???wir sind ja eine bedarfsgemeinschaft......ob sich das alles lohnen würde....
Verfasst: 19.10.2010 07:32
von Ziggi
Hallo michelle08,
ich weis ja nicht wo deine Tochter gerade Wohnt aber ja ihr Ausbildungsgehalt würde mit in die Berechnung fliessen.
Von diesen 310€ würden ( ich geh jetzt mal von Brutto aus) 100€ Grundfreibetrag und 20% von 210€ rest also 42€ Freibetrag nach § 11 bleiben.
Das heisst das deine Tochter mit ??(15-25) einem Bedarfssatz von 287€ zuzüglich dem anteil an Miete ( wobei sich da ja eigentlich nichts ändert) abzüglich des Bereinigten Nettos hier 310 - 142 =
168€ somit würdet ihr unterm Strich 287 -168 =
119€ mehr haben als wenn sie nicht da wäre.
Ihr könntet sie aus der BG fallen lassen, (Bedarf gedeckt) dann hättet ihr 310€ weniger anteiliger Miete.
Verstanden?
wenn nein,
hier ist ein einigermassen guter ( stimmt meistens) ALG2 Rechner wo ihr alle daten eingeben könnt. Ihr könnt ja mit und ohne deine Grosse berechnungsbeispiele machen um die diverrenz zu errechnen.
Gruß Ziggi
Verfasst: 20.10.2010 21:59
von michelle08
danke hab es verstanden!!!

Verfasst: 20.10.2010 22:48
von Ziggi
Immer wieder gerne
Ziggi