Ablehnung Folgebewilligung!
Verfasst: 16.10.2010 10:47
Hallo ihr Lieben
seit fast 3 Jahren bekomme ich mit meinem 13 jährigen Sohn ergänzend 180 Euro zu meinem Gehalt für die KDU. In diesen letzten 3 Jahren hat sich mein Nettogehalt um ca. 20 Euro gesteigert ansonsten keine Änderungen. Auch keine Änderungen seit dem letzten Bewilligungsbescheid. Nun kam die Ablehnung des neuen Bewilligungsbescheides mit der Begründung ich könne meinen Bedarf auch mit Kindergeldzuschlag und Wohngeld decken.
Den Kindergeldzuschlag brauche ich gar nicht erst zu stellen, da mein Sohn eine Unterhaltszahlung von 250 Euro erhält. Das übersteigt ja die 140 Euro und somit gehöre ich nicht zum berechtigten Personenkreis....oder liege ich da mit meiner Denkweise falsch?
Mein Bedarf wurde mit 1205€ errechnet und mein tatsächliches gesamtes Einkommen mit 1006€. Den Antrag für Wohngeld habe ich gestellt aber ich bin auf der Suche nach Haken. Ich werde GEZ zahlen müssen, ich bekomme den 100€ Zuschuss nicht mehr, das Jobcenter wird um die geplante Unterstützung bei Nachhilfe und Vereinsbeiträgen von Kindern drumherum kommen. Klar bin ich froh, wenn ich das Jobcenter loswerde, hab jedoch die Befürchtung, daß mir im Geldbeutel weniger Geld bleiben wird.
Übrigens habe ich in 2. Instanz gegen die Arge beim Landessozialgericht durch einen Vergleich einen Prozeß wegen nichtanerkannter KDU gewonnen. Die Arge musste mir fast 5200€ für 2,5 Jahre rückwirkend bezahlen.
Kämpfen lohnt sich. Weiterhin nicht einschüchtern lassen. Den Rechtsvertreter meiner Arge habe ich dabei kennen gelernt und das war wirklich eine Null
seit fast 3 Jahren bekomme ich mit meinem 13 jährigen Sohn ergänzend 180 Euro zu meinem Gehalt für die KDU. In diesen letzten 3 Jahren hat sich mein Nettogehalt um ca. 20 Euro gesteigert ansonsten keine Änderungen. Auch keine Änderungen seit dem letzten Bewilligungsbescheid. Nun kam die Ablehnung des neuen Bewilligungsbescheides mit der Begründung ich könne meinen Bedarf auch mit Kindergeldzuschlag und Wohngeld decken.
Den Kindergeldzuschlag brauche ich gar nicht erst zu stellen, da mein Sohn eine Unterhaltszahlung von 250 Euro erhält. Das übersteigt ja die 140 Euro und somit gehöre ich nicht zum berechtigten Personenkreis....oder liege ich da mit meiner Denkweise falsch?
Mein Bedarf wurde mit 1205€ errechnet und mein tatsächliches gesamtes Einkommen mit 1006€. Den Antrag für Wohngeld habe ich gestellt aber ich bin auf der Suche nach Haken. Ich werde GEZ zahlen müssen, ich bekomme den 100€ Zuschuss nicht mehr, das Jobcenter wird um die geplante Unterstützung bei Nachhilfe und Vereinsbeiträgen von Kindern drumherum kommen. Klar bin ich froh, wenn ich das Jobcenter loswerde, hab jedoch die Befürchtung, daß mir im Geldbeutel weniger Geld bleiben wird.
Übrigens habe ich in 2. Instanz gegen die Arge beim Landessozialgericht durch einen Vergleich einen Prozeß wegen nichtanerkannter KDU gewonnen. Die Arge musste mir fast 5200€ für 2,5 Jahre rückwirkend bezahlen.
Kämpfen lohnt sich. Weiterhin nicht einschüchtern lassen. Den Rechtsvertreter meiner Arge habe ich dabei kennen gelernt und das war wirklich eine Null