Harz4 meiner Freundin und MEINE Abfindung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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wubbel
Beiträge: 1
Registriert: 10.10.2010 22:56

Harz4 meiner Freundin und MEINE Abfindung

Beitrag von wubbel »

hallo,

ich bin sied dem 06.09.2010 fristlos entlassen worden nach über 6 jahren und habe sofort eine klage eingereicht auf wiedereinstellung.

nun sagt der arbeitgeber er würde mir eine afindung zahlen von 12.000 euro.

die sache ist die, ich habe eine freundin und ein kind (2 jahre) und über meine freundin beziehen wir harz4 als bedarfsgemeinschaft.
ich habe gehört das man einen freibetrag hat. wenn ja, wie hoch ist der und kann ich die abfindung aufteilen auf mich, meine freundin und unser kind?
wie hoch dürfte dann die abfindung sein?

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gibt es eine möglichkeit die abfindung zu behalten?
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kann ich die abfindung behalten wenn ich wieder arbeite?
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darf meine frau dann trotzdem harz4 bekommen?
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was ist wenn ich wieder arbeitslos werden würde nach einigen monaten bzw wochen, muss ich dann nachweisen was ich mit der abfindung gemacht habe? würde es reichen wenn ich dann einfach sage ich habe meine schulden bezahlt und mir etwas luxus gegönnt wie etwa ein neues tv gerät?
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Ab wann könnte ich dann wieder ALG1 oder Harz4 beziehen?

.

ist schon mal jemand in dieser situation gewesen? weiss da jemand von euch bescheid??

.

für eine schnelle antwort wäre ich euch sehr dankbar.

gruß Hansi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo wubbel

Da Du als Mitglied der BG schon im Leistungsbezug bist gilt eine Abfindung als Einkommen mit den üblichen Konsequenzen.
Zum Einkommen findest Du genauere Informationen in den Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II
und im Urteil des BSG bei § 11.

Statt Abfindung als Ziel die Wiedereinstellung anstreben.
Ich hoffe Du bist Mitglied in einer Gewerkschaft wegen Beratung und Rechtsschutz.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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