Wir haben zur Zeit ein Problem, bei dem ich mir keinen Rat weiß!
Mein Sohn (22, allein lebend) bezieht (nach Hartz IV) seit kurzem BAB von 449.- € durch eine berufsfördernde Maßnahme, darin ist ein winziger Mietzuschuss enthalten, daraufhin ist er letzten Monat zur Arge um einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Wohn/Heizkosten zu stellen.
Sie haben den Antrag angenommen, mit dem Hinweis, ihm stände Kindergeld zu, das solle er beantragen. Der Antrag auf KG ist am 2.10. per Einschreiben raus, er wollte letzte Woche einen Vorschuss beantragen, wurde abgelehnt, erst wenn die Mietbescheinigung vom Vermieter und der Nachweis der FK zwecks Eingang des Antrags vorliegt, gäbe es Geld! Die Mietbescheinigung ist da, vom KG natürlich noch nichts!
Die Sache ist so:Von den 449.- € BAB ging am 1.10. die Miete, Strom, Telefon/Internetflatrate ab, d.h. er hat keinen Cent für Lebensmittel und natürlich Hunger! Der Bub ist jeden Tag von 6:00 bis 18:05 in der Stadt unterwegs, Schule und Betrieb im Wechsel, da muss man doch essen...
Ich helfe natürlich mit Essen, aber ich hab selbst so wenig, für 2 Personen reicht es nicht, es ist zum verrückt werden! Da meine Wohnung zu "teuer" ist, muss ich 70.- € von dem bisschen Geld drauflegen, es gibt hier keine billigeren! DasGeld fehlt natürlich!
Der Regelsatz mit Miete liegt bei uns hier bei 639.- € für Alleinstehende
Heute war er wieder dort wegen Vorschuss, da ja nun die verlangte Bescheinigung vorliegt und der KG-Antrag weg ist! Wieder wurde abgelehnt! Er fragte die SB ob sie bei der FK anrufen würde und sich von denen den Eingang des Antrags faxen lassen würde, daraufhin wurde ihm schnippisch erklärt, man nehme von ihm keine Befehle entgegen, außerdem sei dass eine andere Behörde, da ginge so nicht! Und man wisse nicht, ob er überhaupt einen Anspruch auf Geld hätte, da wäre eine sehr komplizierte Berechnung! ???? Was ist denn da so kompliziert? Den Anspruch sieht man doch schon, wenn man sich den BAB Bescheid ankuckt und wieviel KG es gibt wissen die doch!
Außerdem sei er kein Hartzempfänger mehr und hätte keinen Anspruch auf Vorschuss, nicht in bar und nicht als Scheck! Die Aufstocker sind ja auch zunächst keine Hartzempfänger, das wird man doch erst! Hat er wirklich keinen Anspruch auf Vorschuss? Ist doch nicht seine Schuld dass die Anträge solange brauchen!
