Sanktionsregelung richtig verstanden?
Verfasst: 08.10.2010 07:58
Hallo,
ich würde gerne mal wissen wie das mit den Sanktionsregelungen genau ist dazu werde ich kurz mal die Gesamtsituation schildern:
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie ist arbeitslos (Verfahren wegen Arbeitsunfähigkeit läuft), ich habe einen 520 € job (also sozialversicherungspflichtig in der gleitzone). Weil meine Freundin den Antrag gestellt hat hänge ich ja mit drin. Ich habe ein Lehramtsstudium abgeschlossen. Neben den 520 € Job arbeite ich an einem Exposé für einen Stipendiumsantrag, der erst wird Mitte November abgegeben sein. zahlreiche weitere werden bis Ende des Jahres fertig sein. Auf Grund von Vorarbeiten, Themenschwerpunkt, Forschungsrichtung usw. sieht es mit einem Stipendium gut bis sehr gut aus. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung in der folgendes steht: Bewerbung auf Referendariatsstellen bundesweit. Ausbau der Tätigkeit "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" mit dem Ziel eine Doktorenstelle zum Jahresanfang zu erhalten.
Jetzt das Problem: Es wierd zwangsläufig eine Überschneidung zwischen den Stipendienanträgen und mindestens einer Referendariatsstelle (Einstellung zum 01.02. und Anfrage ca 1-2 Monate vorher) geben. Die Referendariatsstelle wird aller Voraussicht nach bevor über die Stipendienanträge entschieden ist anfragen ob ich "dabei bin". Wenn ich es richtig sehe habe ich folgende Möglichkeit: Entweder ich lehne das Referendariat ab (mit der Begründung, dass ich sonst das Ziel der Doktrantenstelle nicht erfüllen kann) und renn wahrscheinlich damit in eine Sanktion (von mir präferiert) oder aber ich Spiele ein böses Spiel mit den Referendariats Schule, in dem ich sage "ja ich komme" und dann kurz vorher, wenn der frühe Antrag bis Ende Januar durchgeht, mach ich einen Rückzieher oder ich arbeite da zwei Monate und mache dann einen Rückzieher wenn der Antrag durchgeht (nebenbei müsste ich meinen sozialversicherungspflichtigen Job kündigen, der sich aber darauf verlässt dass ich bis Mitte Mai nächsten Jahres dabei bleibe (wegen Tutoriumsstukturen mit Anschließender Korrekturtätigkeiten). Die zweite Möglichkeit scheint mir ein unfaires Spiel gegenüber den Schulen zu sein. Wenn ich die erste Möglichkeit wähle, dann bekomme ich wahrschienlich eine Strafe weil ich eine Arbeit abgelehnt habe die meine Hilfebedürftigkeit mindert.
Jetzt die Frage wie geht die Sanktion genau von statten? Wenn ich es richtig verstehe wird MIR die Sicherung des Lebensunterhalt (§ 20 SGB II) gekürzt, also die 345 € oder wo das ist (NICHT aber von der Mitte oder dem Lebensunterhalt meiner Freundin). Meinen Lebensunterhalt bringe ich ja selber auf mit dem JOB. Trifft mich also die Kürzung nicht? Oder wird die Kürzung auch auf den Lebensunterhalt meiner Freundin angerechnet oder der Miete? Habe ich irgendetwas falsch verstanden und sollte mich doch lieber auf das böse Spiel mit den Schulen einlassen? Gibt es dazu irgendwelche Muster zum nachlesen und sieht jemand noch anderer bessere Möglichkeiten?
Randnotiz: Sollte Die Stipendiumsbewerbungen abgelehnt werden und bis Mitte nächsten Jahres keine Stellen in Aussicht sein, die mir eine Promotion ermöglichen würde ich zum 01.08. definitv ins Referendariat gehen.
ich würde gerne mal wissen wie das mit den Sanktionsregelungen genau ist dazu werde ich kurz mal die Gesamtsituation schildern:
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie ist arbeitslos (Verfahren wegen Arbeitsunfähigkeit läuft), ich habe einen 520 € job (also sozialversicherungspflichtig in der gleitzone). Weil meine Freundin den Antrag gestellt hat hänge ich ja mit drin. Ich habe ein Lehramtsstudium abgeschlossen. Neben den 520 € Job arbeite ich an einem Exposé für einen Stipendiumsantrag, der erst wird Mitte November abgegeben sein. zahlreiche weitere werden bis Ende des Jahres fertig sein. Auf Grund von Vorarbeiten, Themenschwerpunkt, Forschungsrichtung usw. sieht es mit einem Stipendium gut bis sehr gut aus. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung in der folgendes steht: Bewerbung auf Referendariatsstellen bundesweit. Ausbau der Tätigkeit "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" mit dem Ziel eine Doktorenstelle zum Jahresanfang zu erhalten.
Jetzt das Problem: Es wierd zwangsläufig eine Überschneidung zwischen den Stipendienanträgen und mindestens einer Referendariatsstelle (Einstellung zum 01.02. und Anfrage ca 1-2 Monate vorher) geben. Die Referendariatsstelle wird aller Voraussicht nach bevor über die Stipendienanträge entschieden ist anfragen ob ich "dabei bin". Wenn ich es richtig sehe habe ich folgende Möglichkeit: Entweder ich lehne das Referendariat ab (mit der Begründung, dass ich sonst das Ziel der Doktrantenstelle nicht erfüllen kann) und renn wahrscheinlich damit in eine Sanktion (von mir präferiert) oder aber ich Spiele ein böses Spiel mit den Referendariats Schule, in dem ich sage "ja ich komme" und dann kurz vorher, wenn der frühe Antrag bis Ende Januar durchgeht, mach ich einen Rückzieher oder ich arbeite da zwei Monate und mache dann einen Rückzieher wenn der Antrag durchgeht (nebenbei müsste ich meinen sozialversicherungspflichtigen Job kündigen, der sich aber darauf verlässt dass ich bis Mitte Mai nächsten Jahres dabei bleibe (wegen Tutoriumsstukturen mit Anschließender Korrekturtätigkeiten). Die zweite Möglichkeit scheint mir ein unfaires Spiel gegenüber den Schulen zu sein. Wenn ich die erste Möglichkeit wähle, dann bekomme ich wahrschienlich eine Strafe weil ich eine Arbeit abgelehnt habe die meine Hilfebedürftigkeit mindert.
Jetzt die Frage wie geht die Sanktion genau von statten? Wenn ich es richtig verstehe wird MIR die Sicherung des Lebensunterhalt (§ 20 SGB II) gekürzt, also die 345 € oder wo das ist (NICHT aber von der Mitte oder dem Lebensunterhalt meiner Freundin). Meinen Lebensunterhalt bringe ich ja selber auf mit dem JOB. Trifft mich also die Kürzung nicht? Oder wird die Kürzung auch auf den Lebensunterhalt meiner Freundin angerechnet oder der Miete? Habe ich irgendetwas falsch verstanden und sollte mich doch lieber auf das böse Spiel mit den Schulen einlassen? Gibt es dazu irgendwelche Muster zum nachlesen und sieht jemand noch anderer bessere Möglichkeiten?
Randnotiz: Sollte Die Stipendiumsbewerbungen abgelehnt werden und bis Mitte nächsten Jahres keine Stellen in Aussicht sein, die mir eine Promotion ermöglichen würde ich zum 01.08. definitv ins Referendariat gehen.