Verpflichtung zur Änderung der Erwerbstätigkeit?
Verfasst: 01.10.2010 07:20
Hallo,
ich stecke momentan in folgernder Situation und würde gern erfahren, was richtig ist:
Meine mit mir zusammenlebene Freundin hat einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Sie ist 23 und hat ein abgeschlossenes BA Studium und es ist nicht ganz klar, ob sie zur Zeit erwerbsfähig ist, da sie Mitte nächsten Monats voraussichtlich einen 3 monatigen Klinikaufenthalt hat. Ich bin 25 und hab mein erstes Staatsexamen, momentan habe ich einen sozialversicherungspflichtigen (Gleitzone) 520 € brutto-job. Wir leben zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Das wir füreinander einstehen müssen ist soweit auch klar und kein Problem. Das in diesem Zuge auch alles zusammen berechnet wird und wir zusammen mit dem Geld hinkommen müssen ist auch klar. Jetzt aber das Problem: Ist es richtig, dass ich, obwohl ich momentan keinen anderen job suche weil ich ja einen habe. Als Randnotiz, den job habe ich seit etwa 3 Monaten, als meine Freundin noch Studentin war und er diente dazu mich soweit zu finanzieren, dass ich ein Exposè für eine Stipendiumsantrag erstellen kann. Dass heißt neben der 9,2 Stundenwoche arbeite ich (für mich) weitere 30-35 Stunden, nur leider bekomme ich dafür nichts. Mitte November ist der Antrag fertig und wird an verschiedene Stellen geschickt. Sollte er abgelehnt werden wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von mir das Referendariat begonnen.
Das Problem ist nun das folgende: In den Infobroschüren (vom ALG 2 bearbeiter) steht ja nun drin, dass man "alles" dafür tun muss um den Hilfeanspruch zu vermindern und das man eine Arbeit nicht mit der Begründung ablehnen kann, dass man erwerbstätig ist. Mir ist auch klar. dass niemand sagen kann er nimmt den 800 € job mit 40 std die wochhe nicht an, weil er ja bereits einen 100 € job mit 3 Stunden die Woche hat. Aber ich habe ja ein sozialversichungspflcihtigen Job, müsste ich obwohl ich nicht der Antragssteller bin, nur halt zur Beadrafsgemeinschaft gehöre, trotzdem den 800 € job annehmen? Wenn dem wirkich so sein sollte, würde ich das ja sogar akzeptieren, aber kann mir das jemand zeigen mit welchen Gesetzten diese Forderung genau im Raum steht und welche Gerichtsurteile es dazu gibt? Denn was mir völlig unverständiich ist, ist folgendes: wenn ich ausziehen würde und in einer kleiner Wohnung lebe, dann könnte ich die Zeit theoretisch ohne dieses Forderung durchmachen, weil ich mit dem job und wohngeld auf einen Betrag komme der mich nicht ins ALG 2 zwingt.
Zusammengefasst die Frage: muss ich als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, aber nicht Antragssteller, meinen sozialversicherungspflichtigen Job zu gunsten eines Jobs mit mehr Geld aufgeben? An welchen Gesetzen wird die Beantwortung der Frage festgemacht?
beste grüße marcel16816
ich stecke momentan in folgernder Situation und würde gern erfahren, was richtig ist:
Meine mit mir zusammenlebene Freundin hat einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Sie ist 23 und hat ein abgeschlossenes BA Studium und es ist nicht ganz klar, ob sie zur Zeit erwerbsfähig ist, da sie Mitte nächsten Monats voraussichtlich einen 3 monatigen Klinikaufenthalt hat. Ich bin 25 und hab mein erstes Staatsexamen, momentan habe ich einen sozialversicherungspflichtigen (Gleitzone) 520 € brutto-job. Wir leben zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Das wir füreinander einstehen müssen ist soweit auch klar und kein Problem. Das in diesem Zuge auch alles zusammen berechnet wird und wir zusammen mit dem Geld hinkommen müssen ist auch klar. Jetzt aber das Problem: Ist es richtig, dass ich, obwohl ich momentan keinen anderen job suche weil ich ja einen habe. Als Randnotiz, den job habe ich seit etwa 3 Monaten, als meine Freundin noch Studentin war und er diente dazu mich soweit zu finanzieren, dass ich ein Exposè für eine Stipendiumsantrag erstellen kann. Dass heißt neben der 9,2 Stundenwoche arbeite ich (für mich) weitere 30-35 Stunden, nur leider bekomme ich dafür nichts. Mitte November ist der Antrag fertig und wird an verschiedene Stellen geschickt. Sollte er abgelehnt werden wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von mir das Referendariat begonnen.
Das Problem ist nun das folgende: In den Infobroschüren (vom ALG 2 bearbeiter) steht ja nun drin, dass man "alles" dafür tun muss um den Hilfeanspruch zu vermindern und das man eine Arbeit nicht mit der Begründung ablehnen kann, dass man erwerbstätig ist. Mir ist auch klar. dass niemand sagen kann er nimmt den 800 € job mit 40 std die wochhe nicht an, weil er ja bereits einen 100 € job mit 3 Stunden die Woche hat. Aber ich habe ja ein sozialversichungspflcihtigen Job, müsste ich obwohl ich nicht der Antragssteller bin, nur halt zur Beadrafsgemeinschaft gehöre, trotzdem den 800 € job annehmen? Wenn dem wirkich so sein sollte, würde ich das ja sogar akzeptieren, aber kann mir das jemand zeigen mit welchen Gesetzten diese Forderung genau im Raum steht und welche Gerichtsurteile es dazu gibt? Denn was mir völlig unverständiich ist, ist folgendes: wenn ich ausziehen würde und in einer kleiner Wohnung lebe, dann könnte ich die Zeit theoretisch ohne dieses Forderung durchmachen, weil ich mit dem job und wohngeld auf einen Betrag komme der mich nicht ins ALG 2 zwingt.
Zusammengefasst die Frage: muss ich als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, aber nicht Antragssteller, meinen sozialversicherungspflichtigen Job zu gunsten eines Jobs mit mehr Geld aufgeben? An welchen Gesetzen wird die Beantwortung der Frage festgemacht?
beste grüße marcel16816