Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung von Bewerbungskosten ?
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hatte bis jetzt immer eine paschale Bewerbungskostenerstattung von 5 EURO / Bewerbung erhalten. (max. 260 EURO/Jahr) Nun hat mir neulich die ARGE einen Antrag auf nichtpauschalierte Erstattung zugesenden. Man müsste also Rechnungen vorlegen. Hat sich hier etwas rechtliches an der 5 EURO-Erstattung geändert oder ist das ein Versehen oder gar wieder mal ARGE-Willkür ?
Bemerkung: In meinem Eingliderungsvertrag steht:
Bewerbungskostenerstattung nach Massgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45 ff. SGB III.
Besten Dank für fachkundige und aktuelle Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung ?
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Hallo,
die ARGE erstattet meistens nur noch die tatsächlich entstandene Kosten und ausschließlich nur gegen Kassenbon oder einer Quittung...
Frage am besten dein SB mal, wie die es machen. Da es nicht überal gleich ist.
die ARGE erstattet meistens nur noch die tatsächlich entstandene Kosten und ausschließlich nur gegen Kassenbon oder einer Quittung...
Frage am besten dein SB mal, wie die es machen. Da es nicht überal gleich ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Hallo, DjTermi,
Besten Dank für die rasche Antwort. Was heisst "meistens" ? Müsste das rechtlich gesehen nicht überall gleich gehandhabt werden ?
Besten Gruss
Besten Dank für die rasche Antwort. Was heisst "meistens" ? Müsste das rechtlich gesehen nicht überall gleich gehandhabt werden ?
Besten Gruss
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Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Das Meistens ist darauf bezogen weil es in der EGV evtl. anderes geregelt ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.