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Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung ?

Verfasst: 30.09.2010 07:46
von Dieter6224
Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung von Bewerbungskosten ?

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hatte bis jetzt immer eine paschale Bewerbungskostenerstattung von 5 EURO / Bewerbung erhalten. (max. 260 EURO/Jahr) Nun hat mir neulich die ARGE einen Antrag auf nichtpauschalierte Erstattung zugesenden. Man müsste also Rechnungen vorlegen. Hat sich hier etwas rechtliches an der 5 EURO-Erstattung geändert oder ist das ein Versehen oder gar wieder mal ARGE-Willkür ?

Bemerkung: In meinem Eingliderungsvertrag steht:

Bewerbungskostenerstattung nach Massgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45 ff. SGB III.

Besten Dank für fachkundige und aktuelle Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 30.09.2010 10:45
von DjTermi
Hallo,

die ARGE erstattet meistens nur noch die tatsächlich entstandene Kosten und ausschließlich nur gegen Kassenbon oder einer Quittung...

Frage am besten dein SB mal, wie die es machen. Da es nicht überal gleich ist.

Verfasst: 30.09.2010 11:33
von Dieter6224
Hallo, DjTermi,

Besten Dank für die rasche Antwort. Was heisst "meistens" ? Müsste das rechtlich gesehen nicht überall gleich gehandhabt werden ?

Besten Gruss

Verfasst: 30.09.2010 14:16
von DjTermi
Das Meistens ist darauf bezogen weil es in der EGV evtl. anderes geregelt ist.