Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung ?
Verfasst: 30.09.2010 07:46
Pauschalierte oder nicht pauschalierte Erstattung von Bewerbungskosten ?
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hatte bis jetzt immer eine paschale Bewerbungskostenerstattung von 5 EURO / Bewerbung erhalten. (max. 260 EURO/Jahr) Nun hat mir neulich die ARGE einen Antrag auf nichtpauschalierte Erstattung zugesenden. Man müsste also Rechnungen vorlegen. Hat sich hier etwas rechtliches an der 5 EURO-Erstattung geändert oder ist das ein Versehen oder gar wieder mal ARGE-Willkür ?
Bemerkung: In meinem Eingliderungsvertrag steht:
Bewerbungskostenerstattung nach Massgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45 ff. SGB III.
Besten Dank für fachkundige und aktuelle Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hatte bis jetzt immer eine paschale Bewerbungskostenerstattung von 5 EURO / Bewerbung erhalten. (max. 260 EURO/Jahr) Nun hat mir neulich die ARGE einen Antrag auf nichtpauschalierte Erstattung zugesenden. Man müsste also Rechnungen vorlegen. Hat sich hier etwas rechtliches an der 5 EURO-Erstattung geändert oder ist das ein Versehen oder gar wieder mal ARGE-Willkür ?
Bemerkung: In meinem Eingliderungsvertrag steht:
Bewerbungskostenerstattung nach Massgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 45 ff. SGB III.
Besten Dank für fachkundige und aktuelle Informationen.
Mit freundlichen Grüßen