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Verheiratet oder nur Bedarfsgemeinschaft

Verfasst: 27.09.2010 07:36
von yoyue
Guten Morgen liebe Gemeinde,

ich möchte eventuell mit meinem Freund (leider auch ALG II) zusammenziehen. Ich habe 2 Kinder für die ich Unterhalt bekomme. Wie wird der Unterhalt angerechnet ? Wenn ich den Rechner im Netz verwende haben wir erhebliche Einbussen wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft werden.

Macht es einen Unterschied ob man verheiratet ist oder nicht?

Danke für eine Antwort

Verfasst: 27.09.2010 11:17
von Melinde
Hallo yoyue

Egal ob mit oder ohne Trauschein, überlegt euch das Zusammenziehen genau.

Es wird kein Alleinerziehendenzuschlag mehr geben, der Regelsatz wird für jeden Erwachsenen auf 90% heruntergestuft.

Der den Bedarf der Kinder übersteigende Unterhalt wird bei den anderen Mitgliedern der BG angerechnet.

Gruss

Verfasst: 27.09.2010 11:20
von Ziggi
Hallo yoyue,

solange ihr noch keine BG bildet ( erstes Jahr des zusammenziehens) Siehe SGB2 §7 Abs 3a
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1.
länger als ein Jahr zusammenleben,
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Hierbei kommt es auch darauf an, wie euer Leistungsträger die Sachlage beurteilt, sobald Ihr mitgeteilt habt, das Ihr eine WG gründet.
Wiedersprechen sofern dei Behauptung einer BG seitens des Trägers zustandekommt.
Macht es einen Unterschied ob man verheiratet ist oder nicht?
kommt darauf an,
als BG nein,
als WG ja,
die wesentlichsten unterschiede sind:
BG keine zuschläge Alleinerziehend, WG bleiben diese zuschläge.
BG=Erwachsener 323,--€
WG=Erwachsener 359,--€
Miete wird durch anzahl der Bewohner (Wohnung/Haus) zu gleichen teilen geteilt.

Code: Alles auswählen

Bsp.: 300€ Miete
drei Bewohner = jeder =100€
zwei Bewohner = jeder =150€
fünf Bewohner = jeder =60€
Hoffe das war verständlich.

Gruß Ziggi

Verfasst: 27.09.2010 11:27
von yoyue
Danke erstmal für Eure Antworten.

Mir gehört das Haus in dem wir eventuell leben würden. Von der Größe ist es absolut möglich einen Teil in einer WG zu vermieten.

Mache ich dann einen normalen Mietvertrag? und kann man da die normal übliche Miete für eine normale Mietwohnung ansetzen auch wenn man die Küche gemeinsam nutzt?

Danke

Verfasst: 27.09.2010 11:53
von Melinde
Hallo yoyue

Bei gemeinsam genutzter Küche geht kein "normaler" Mietvertrag, nur als Untermietvertrag, weil es keine abgeschlossene Wohneinheit darstellt.

Wenn es irgendwie eine Möglichkeit gibt einen der vermieteten Räume zu sowas wie einer Küche/Kochgelegenheit zu machen tut das. Es genügt ein Wasseranschluss (Abfluss ebenfalls) und die entsprechenden Möbelstücke.
Das gleiche gilt für Bad/WC.

Wenn Bad, Küche o.ä. gemeinsam genutzt werden wird eh bezweifelt das es sich um 2 getrennte Haushaltungen handelt.
WG unterschiedlichen Geschlechts? Frag mal andere nach ihren Erfahrungen, z.B. welchen Kampf die hatten bis es anerkannt wurde und keine BG mehr unterstellt.

Gruss