Kontenprüfung
Verfasst: 18.09.2010 16:31
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage.
Unser geliebter Staat hat ja das Recht die Konten zu prüfen wenn man ALG2 bezieht. Meine Frage dazu: welche Daten dürfen die einsehen, über welchen Zeitraum und wie ist das wenn man kein ALG2 mehr bezieht- darf dann das Konto auch nachträglich eingesehen werden?
Man hört immer nur, dass das Recht hierzu besteht aber nix konkretes...
Würde mich einfach mal interessieren.
Also wenn da jemand was weiß...
habe da mal eine Frage.
Unser geliebter Staat hat ja das Recht die Konten zu prüfen wenn man ALG2 bezieht. Meine Frage dazu: welche Daten dürfen die einsehen, über welchen Zeitraum und wie ist das wenn man kein ALG2 mehr bezieht- darf dann das Konto auch nachträglich eingesehen werden?
Man hört immer nur, dass das Recht hierzu besteht aber nix konkretes...
Würde mich einfach mal interessieren.
Also wenn da jemand was weiß...