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Kontenprüfung

Verfasst: 18.09.2010 16:31
von xy
Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage.
Unser geliebter Staat hat ja das Recht die Konten zu prüfen wenn man ALG2 bezieht. Meine Frage dazu: welche Daten dürfen die einsehen, über welchen Zeitraum und wie ist das wenn man kein ALG2 mehr bezieht- darf dann das Konto auch nachträglich eingesehen werden?

Man hört immer nur, dass das Recht hierzu besteht aber nix konkretes...
Würde mich einfach mal interessieren.
Also wenn da jemand was weiß...

Re: Kontenprüfung

Verfasst: 18.09.2010 16:59
von Corica
xy hat geschrieben:Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage.
Unser geliebter Staat hat ja das Recht die Konten zu prüfen wenn man ALG2 bezieht. Meine Frage dazu: welche Daten dürfen die einsehen, über welchen Zeitraum und wie ist das wenn man kein ALG2 mehr bezieht- darf dann das Konto auch nachträglich eingesehen werden?

Man hört immer nur, dass das Recht hierzu besteht aber nix konkretes...
Würde mich einfach mal interessieren.
Also wenn da jemand was weiß...
nachträglich eigendlich nicht.
aber seit uns die merkel regiert haben wir in vielen sachen
ddr verhältnisse.
ist das noch keinem aufgefallen ?
lg dieter

Verfasst: 18.09.2010 19:24
von Melinde
Hallo xy

Gesetzliche Grundlage zum Datenabgleich finden sich im SGB II § 52 bzw. § 52a.

Kontodaten sehen die nicht, nur wo Du welche Konten hast, ob ein Freistellungsauftrag erteilt wurde usw.

Gruss