Kontenprüfung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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xy
Beiträge: 10
Registriert: 27.05.2009 12:33

Kontenprüfung

Beitrag von xy »

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage.
Unser geliebter Staat hat ja das Recht die Konten zu prüfen wenn man ALG2 bezieht. Meine Frage dazu: welche Daten dürfen die einsehen, über welchen Zeitraum und wie ist das wenn man kein ALG2 mehr bezieht- darf dann das Konto auch nachträglich eingesehen werden?

Man hört immer nur, dass das Recht hierzu besteht aber nix konkretes...
Würde mich einfach mal interessieren.
Also wenn da jemand was weiß...
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Kontenprüfung

Beitrag von Corica »

xy hat geschrieben:Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage.
Unser geliebter Staat hat ja das Recht die Konten zu prüfen wenn man ALG2 bezieht. Meine Frage dazu: welche Daten dürfen die einsehen, über welchen Zeitraum und wie ist das wenn man kein ALG2 mehr bezieht- darf dann das Konto auch nachträglich eingesehen werden?

Man hört immer nur, dass das Recht hierzu besteht aber nix konkretes...
Würde mich einfach mal interessieren.
Also wenn da jemand was weiß...
nachträglich eigendlich nicht.
aber seit uns die merkel regiert haben wir in vielen sachen
ddr verhältnisse.
ist das noch keinem aufgefallen ?
lg dieter
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo xy

Gesetzliche Grundlage zum Datenabgleich finden sich im SGB II § 52 bzw. § 52a.

Kontodaten sehen die nicht, nur wo Du welche Konten hast, ob ein Freistellungsauftrag erteilt wurde usw.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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