Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage.
Unser geliebter Staat hat ja das Recht die Konten zu prüfen wenn man ALG2 bezieht. Meine Frage dazu: welche Daten dürfen die einsehen, über welchen Zeitraum und wie ist das wenn man kein ALG2 mehr bezieht- darf dann das Konto auch nachträglich eingesehen werden?
Man hört immer nur, dass das Recht hierzu besteht aber nix konkretes...
Würde mich einfach mal interessieren.
Also wenn da jemand was weiß...
Kontenprüfung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Kontenprüfung
nachträglich eigendlich nicht.xy hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage.
Unser geliebter Staat hat ja das Recht die Konten zu prüfen wenn man ALG2 bezieht. Meine Frage dazu: welche Daten dürfen die einsehen, über welchen Zeitraum und wie ist das wenn man kein ALG2 mehr bezieht- darf dann das Konto auch nachträglich eingesehen werden?
Man hört immer nur, dass das Recht hierzu besteht aber nix konkretes...
Würde mich einfach mal interessieren.
Also wenn da jemand was weiß...
aber seit uns die merkel regiert haben wir in vielen sachen
ddr verhältnisse.
ist das noch keinem aufgefallen ?
lg dieter
Hallo xy
Gesetzliche Grundlage zum Datenabgleich finden sich im SGB II § 52 bzw. § 52a.
Kontodaten sehen die nicht, nur wo Du welche Konten hast, ob ein Freistellungsauftrag erteilt wurde usw.
Gruss
Gesetzliche Grundlage zum Datenabgleich finden sich im SGB II § 52 bzw. § 52a.
Kontodaten sehen die nicht, nur wo Du welche Konten hast, ob ein Freistellungsauftrag erteilt wurde usw.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.