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wohnrecht

Verfasst: 16.09.2010 18:35
von Corica
hi.
ein bekanter hat ein kleines haus und seine mutter hat wohnrecht
auf lebenszeit. ist im gundbuch eingetragen.
muß er von der mutter miete verlangen ?
er bekommt seid 4 wochen harz 4.
nun wollen sie das seine mutter miete bezahlt.
sie hat die kleine dachgeschoßwohnung.
35 m².
LG dieter

Verfasst: 16.09.2010 18:46
von Melinde
Hallo Dieter

Kommt ganz darauf an wie die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind aussieht.
Ist ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart (schriftlich) braucht auch bei Leistungsbezug keine Mietzahlung eingefordert werden.

Ist genauso wenn lange vor Leistungsbezug ein Acker aus dem Vermögen sehr langfristig zum Schnäppchenpreis verpachtet wurde. Da konnte die hiesige ARGE auch nichts dran rütteln sagte das Sozialgericht.

Gruss

Verfasst: 16.09.2010 18:49
von Corica
Melinde hat geschrieben:Hallo Dieter

Kommt ganz darauf an wie die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind aussieht.
Ist ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart (schriftlich) braucht auch bei Leistungsbezug keine Mietzahlung eingefordert werden.

Ist genauso wenn lange vor Leistungsbezug ein Acker aus dem Vermögen sehr langfristig zum Schnäppchenpreis verpachtet wurde. Da konnte die hiesige ARGE auch nichts dran rütteln sagte das Sozialgericht.

Gruss
danke. und wie sieht es mit den nebenkosten aus.
schornsteinfeger, mülltonne.

Verfasst: 16.09.2010 18:58
von Melinde
Hallo Dieter

Bei den Betriebskosten sieht es anders aus, die haben nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun und müssen natürlich von jedem Bewohner selber gezahlt werden.
Das ist dann aber kein Einkommen Deines Bekannten sonder nur Beträge die durch seine Hand an die Versorgungsunternehmen weitergegeben werden.
Genaue Abrechnung erleichtert die Angelegenheit und erspart Ärger.

Gruss