wohnrecht

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Corica
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wohnrecht

Beitrag von Corica »

hi.
ein bekanter hat ein kleines haus und seine mutter hat wohnrecht
auf lebenszeit. ist im gundbuch eingetragen.
muß er von der mutter miete verlangen ?
er bekommt seid 4 wochen harz 4.
nun wollen sie das seine mutter miete bezahlt.
sie hat die kleine dachgeschoßwohnung.
35 m².
LG dieter
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Dieter

Kommt ganz darauf an wie die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind aussieht.
Ist ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart (schriftlich) braucht auch bei Leistungsbezug keine Mietzahlung eingefordert werden.

Ist genauso wenn lange vor Leistungsbezug ein Acker aus dem Vermögen sehr langfristig zum Schnäppchenpreis verpachtet wurde. Da konnte die hiesige ARGE auch nichts dran rütteln sagte das Sozialgericht.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Corica
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Beitrag von Corica »

Melinde hat geschrieben:Hallo Dieter

Kommt ganz darauf an wie die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind aussieht.
Ist ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart (schriftlich) braucht auch bei Leistungsbezug keine Mietzahlung eingefordert werden.

Ist genauso wenn lange vor Leistungsbezug ein Acker aus dem Vermögen sehr langfristig zum Schnäppchenpreis verpachtet wurde. Da konnte die hiesige ARGE auch nichts dran rütteln sagte das Sozialgericht.

Gruss
danke. und wie sieht es mit den nebenkosten aus.
schornsteinfeger, mülltonne.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Dieter

Bei den Betriebskosten sieht es anders aus, die haben nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun und müssen natürlich von jedem Bewohner selber gezahlt werden.
Das ist dann aber kein Einkommen Deines Bekannten sonder nur Beträge die durch seine Hand an die Versorgungsunternehmen weitergegeben werden.
Genaue Abrechnung erleichtert die Angelegenheit und erspart Ärger.

Gruss
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