hi.
ein bekanter hat ein kleines haus und seine mutter hat wohnrecht
auf lebenszeit. ist im gundbuch eingetragen.
muß er von der mutter miete verlangen ?
er bekommt seid 4 wochen harz 4.
nun wollen sie das seine mutter miete bezahlt.
sie hat die kleine dachgeschoßwohnung.
35 m².
LG dieter
wohnrecht
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Dieter
Kommt ganz darauf an wie die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind aussieht.
Ist ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart (schriftlich) braucht auch bei Leistungsbezug keine Mietzahlung eingefordert werden.
Ist genauso wenn lange vor Leistungsbezug ein Acker aus dem Vermögen sehr langfristig zum Schnäppchenpreis verpachtet wurde. Da konnte die hiesige ARGE auch nichts dran rütteln sagte das Sozialgericht.
Gruss
Kommt ganz darauf an wie die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind aussieht.
Ist ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart (schriftlich) braucht auch bei Leistungsbezug keine Mietzahlung eingefordert werden.
Ist genauso wenn lange vor Leistungsbezug ein Acker aus dem Vermögen sehr langfristig zum Schnäppchenpreis verpachtet wurde. Da konnte die hiesige ARGE auch nichts dran rütteln sagte das Sozialgericht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
danke. und wie sieht es mit den nebenkosten aus.Melinde hat geschrieben:Hallo Dieter
Kommt ganz darauf an wie die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind aussieht.
Ist ein unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart (schriftlich) braucht auch bei Leistungsbezug keine Mietzahlung eingefordert werden.
Ist genauso wenn lange vor Leistungsbezug ein Acker aus dem Vermögen sehr langfristig zum Schnäppchenpreis verpachtet wurde. Da konnte die hiesige ARGE auch nichts dran rütteln sagte das Sozialgericht.
Gruss
schornsteinfeger, mülltonne.
Hallo Dieter
Bei den Betriebskosten sieht es anders aus, die haben nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun und müssen natürlich von jedem Bewohner selber gezahlt werden.
Das ist dann aber kein Einkommen Deines Bekannten sonder nur Beträge die durch seine Hand an die Versorgungsunternehmen weitergegeben werden.
Genaue Abrechnung erleichtert die Angelegenheit und erspart Ärger.
Gruss
Bei den Betriebskosten sieht es anders aus, die haben nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun und müssen natürlich von jedem Bewohner selber gezahlt werden.
Das ist dann aber kein Einkommen Deines Bekannten sonder nur Beträge die durch seine Hand an die Versorgungsunternehmen weitergegeben werden.
Genaue Abrechnung erleichtert die Angelegenheit und erspart Ärger.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.