job nach hartz4...einkommen??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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moon
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job nach hartz4...einkommen??

Beitrag von moon »

hallo, wieder mal eine frage.....wenn es gut laeuft, habe ich evtl ab okt einen job. da man hartz4 ja immer im voraus bekommt....wenn ich dem amt meinen job melde, bekomme ich von denen ja fuer okt kein geld mehr, und lohn vom neuen ag erst zum ende des monats..ergo koennte ich am ersten weder miete noch sonstwas bezahlen...also, was tun?? oder gibt es da irgendwelche regelungen...?

vielen dank schon mal und grueße....
Corica
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Re: job nach hartz4...einkommen??

Beitrag von Corica »

moon hat geschrieben:hallo, wieder mal eine frage.....wenn es gut laeuft, habe ich evtl ab okt einen job. da man hartz4 ja immer im voraus bekommt....wenn ich dem amt meinen job melde, bekomme ich von denen ja fuer okt kein geld mehr, und lohn vom neuen ag erst zum ende des monats..ergo koennte ich am ersten weder miete noch sonstwas bezahlen...also, was tun?? oder gibt es da irgendwelche regelungen...?

vielen dank schon mal und grueße....
ja die gibt es !
wo ist ziggi
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

ja die gibt es !
wo ist ziggi
Hier ;)


Ja es gibt regelungen wegen derer einkommen und so.

Du schreibst, das du ab Okt. einen Job haben könntest, hier ist es wichtig, das du bevor du einen Vertrag Unterschreibst, Antrag auf Überbrückung und Fahrgeld( sofern möglich, fallbezogen) stellst.

Es gibt jedoch klar die regelung das du ALG2 am Monatsanfang bekommst um deinen Bedarf nicht zu unterdecken. Du könntest Arbeiten und sobald der erste Lohn da ist , deine Abrechnung einreichen und dich vom Bezug abmelden für die Zukunft( oder aber Aufstocker werden), evtl. müsstest du das überzahlte dann zurückzahlen.

Solch dinge bespricht man mit dem Freundlichem IFK, der kennst meist die Gepflogenheiten und kann mit rat und tat zur seite Stehen.

Dieser ist auch für Überbrückung und abmeldung zuständig, wenn dein Arbeitsvertrag klar regelt, das dein erstes Gehalt am darauffolgenden Monat zum xx. überwiesen wird, ist es einfach, mit dem Abmelden.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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moon
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Beitrag von moon »

hallo ziggi, bitte, was bedeutet ifk?? und reicht das dann auch mit der zeit? kann naechsten mittwoch probearbeiten, dann ist ja schon der 22....und wenn ich dann erst einen antrag zur ueberbrueckung stelle, und die brauchen ja manchmel sooooo iiiihhhrrreee zzeeeeeiiiiit...grins......moechte eben nur nicht zum ersten mit leeren haenden dastehen....
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
IFK = Integrationsfachkraft
Denn Antrag kannst Du Telefonisch machen, schreib Dir dazu Name und Uhrzeit auf. Oder wenn es geht gehe lieber Persönlich hin als "Notfall"

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
moon
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Beitrag von moon »

...versteh das nun, einfach die dame, die fuer mich zustaendig ist...??...und wenn ich denen einfach erst am 01. bescheid gebe, bekomme ich dann evtl aerger???
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Das hatte ich ja schon geschrieben.
Ärger bekommst du nicht, jedoch könnte die ARGE dann das Geld für Oktober zurückverlangen.
Besser ist, wenn du am 22. den Probearbeitstag überstanden hast und genommen wirst, das du die Vertragsunterschrift später machst und der Arge Telefonisch mitteilst das du Überbrückungsbeihilfe beanspruchen möchtest da du einen Unterschriftsreifen Arbeitsvertrag hast( noch nicht Unterschrieben) und du dann für Oktober überbrückung brauchst udn evtl. auch Fahrtkostenzuschuss( den könntest du für diesen Probearbeitstag auch beantragen_im vorfeld Telefonisch) IMMER Namen, Tag und Uhrzeit notieren und um zusendung der Unterlagen bitten. Oder wie gesagt als "Notfall" vorstellig werden, selbige prozedur Persöhnlich erledigen.

Gruß und viel glück

Ziggi
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Das hatte ich ja schon geschrieben.
Ärger bekommst du nicht, jedoch könnte die ARGE dann das Geld für Oktober zurückverlangen.
Besser ist, wenn du am 22. den Probearbeitstag überstanden hast und genommen wirst, das du die Vertragsunterschrift später machst und der Arge Telefonisch mitteilst das du Überbrückungsbeihilfe beanspruchen möchtest da du einen Unterschriftsreifen Arbeitsvertrag hast( noch nicht Unterschrieben) und du dann für Oktober überbrückung brauchst udn evtl. auch Fahrtkostenzuschuss( den könntest du für diesen Probearbeitstag auch beantragen_im vorfeld Telefonisch) IMMER Namen, Tag und Uhrzeit notieren und um zusendung der Unterlagen bitten. Oder wie gesagt als "Notfall" vorstellig werden, selbige prozedur Persöhnlich erledigen.

Gruß und viel glück

Ziggi
ziggi gehört in die politik.
einfach genial

lg dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

ziggi gehört in die politik.
einfach genial
:?::?::?: Bahnhof :?::?::?: *Kopfkratz** wat issn dat:?:

Gruß Ziggi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

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:lol: :lol: :lol:
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:lol: :lol: :lol:
sie lebe hoch hoch hoch !!!!!!!!!!!!!!!!!

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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Ihr wisst ja, drei sind immernoch vier zu wenig :)
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

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