ich hab da mal eine frage und zwar beziehe ich arbeitslosen geld da ich aber noch unter 25 bin zähle ich in die bedarfsgemeinschaft meiner eltern.
Wie sieht das jetzt mit einem umzug aus wenn ich schwanger bin??
Darf ich dann umziehen oder muss ich trotzdem bei meinen eltern wohnen bleiben?
ich hoffe ihr könnt mir da helfen
umzug??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
deine Schwangerschaft würde eine s.g. schwerwiegenden Grund nach § 22 Absatz 2a SGB II sein.
deine Schwangerschaft würde eine s.g. schwerwiegenden Grund nach § 22 Absatz 2a SGB II sein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.