hartz4 maßnahme...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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moon
Beiträge: 15
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hartz4 maßnahme...

Beitrag von moon »

hallo habe mal wieder eine frage und hoffe, daß jemand darueber bescheid weiß. bin jetzt seit februar in hartz4 und habe trotz vieler bewerbungen lauter absagen bekommen. als ich noch arbeitslos war (2008) mußte ich an einer "qualifizierung" als lagerfachkraft teilnehmen. da man hier aber keinen wirklichen abschluß bekommt sondern nur ein zertifikat ( das man sich vielleicht an die wand haengen kann) moechte ich den sinn dieser m sehr bezweifeln. nun hat mir die dame v.d. arge am freitag eine maßnahme als sicherheitskraft angeboten, worauf und worueber ich mich sehr freue, da ich am ende dieser ( voraussetzung natuerlich bestehen) auch einen ihk abschluß haette. was aus der erfahrung heraus durchaus von sehr großem vorteil sein kann, auch wenn man sich in anderen branchen bewirbt( darauf gehe ich hier nicht weiter ein, aber antworte diesbezueglich selbstverstaendlich sehr gerne auf rueckfragen). nun soll ich mich allerdings "nebenbei" weiter bewerben. wenn ich schon die moeglichkeit habe, an dieser maßnahme teilnehmen zu duerfen, moechte und werde ich alles mir moegliche daransetzen, diese auch erfolgreich zu bestehen. ( ich sehe mehr sinn darin mich wirklich zu qualifizieren, als "voruebergehend" fuer einen verleiher taetig sein zu muessen).falls ich zwischenzeitlich einen job bekommen sollte, waere die maßnahme sofort fuer mich "gestorben".
was koennte ich in diesem fall( der hoffentlich nicht eintritt) tun, um die maßnahme durchzuziehen? zumal ich da ja auch einiges zu lernen habe, und wenn ich nebenher dauern zu vorstellungsgespr. mueßte und bewerbungen schreiben soll, dies sich ja auch evtl negativ auf meinen erfolg der maßnahme auswirken kann.
weiß jemand rat??
danke im voraus....
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo moon,

weißt du denn, was der 34a ist? und welche anforderungen da sind?
Kannst du dir vorstellen für 6 bis 8€/Std Brutto zu ArbeitenP? also um eine einigermassen Lohn am Ende des Monats nachhause zu kommen müsstest du noch mehr Arbeiten als bei der ZA :!: Dort sind im übrigen 12Std-schichten "Normal" und 8Std-schichten die ausnahme also Teilzeit.

Nach all dem was ich von dir gelesen habe, bezweifele ich das du diese Massnahme wirklich noch machen möchtest, egal ob du dich derweile Bewerben möchtest oder nicht, denn währen der Massnahme müsstest du dich nicht weiter Bewerben ausser in der Sicherheitsbranche.

Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich mich im vorfeld informieren wieviel Arbeit es auf diesem Gebiet in deiner Nähe gibt und wie hoch die Landesübliche Bezahlung und Arbeitzeit ist, siehhe Tariefvertrag.

Solltest du dich wundern warum ich dir dieses schreibe
allo, bin neu hier und hoffe, daß mir jemand helfen kann. ich bekomme hartz4 und leider von der arge nur angebote fuer zeitarbeit. dazu moechte ich sagen, daß ich sehr gerne arbeiten moechte, aber nicht als sklave und fuer einen hungerlohn, der fast noch weniger als h4 ist.
In der Zeitarbeit gild ein Std-lohn von etwa 6,65€Hilfsarbeiter bis 8,35€Gelernter und 14,88€ Hochschulstudierter/Ost sowie 7,60€Hilfsarbeiter bis 9,60€Gelernter und 17,11€Hochschulstudierter/West
für die ersten 9Monate, danach erhöhung automatisch.

In der Sicherheitsbranche liegen die Bruttolöhne bei 6,00€ bis 8,32€ je nach Bundesland.

Da du ja selber schreibst das du nicht als Sklave für einen Hungerlohn Arbeiten möchtest, solltest du doch um eine andere Massnahme bitten.

Sei mir bitte nicht böese das ich das hier so unverblümt schreibe aber ich Denke das eine klare aufklärung not tut, davon abgesehen in diesem Unseren Lande wird die Lohnentwiklung langsam aber allmählich zurückgeschraubt, dafür sogt unser Gesetzgeber ganz klar.

Einen Lohn von 2 oder mehrtausen € Mtl. Brutto ist rückläufig und so schnell findet man da keinen Job mehr, sieh bitte den Tatsachen ins Auge, lieber Aufstocker und Arbeit oder evtl. Wohngeld/Kindergeldzuschlag als nur H4 Sklave zu sein.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo moon

Den Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Baden-Württemberg findest Du hier und den dazugehörigen Mindestlohn hier

Beim öffnen der links muss man etwas warten.
nur mal zur Info da ich im Moment dabei bin mich in die Tiefen diverser Tarifverträge zu begeben auch einen Schwenk in´s Sicherheitsgewerbe.

Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 13.09.2010 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
moon
Beiträge: 15
Registriert: 08.09.2010 11:34
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Beitrag von moon »

oh, ja gut, das wußte ich nun wirklich nicht...aber zumindest haette ich dann ja mal einen ihk abschluß...mmh, schaue mir das alles nochmal genau an...aber vielen dank schon mal....
gruß holger
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