Kann man darüber Streiten, ob das richtig oder Falsch war.
OK, Ihr hebt keinen Bescheid, zumindest noch nicht.
Klar geregelt ist:
Heizung sind Kosten der Unterkunft!
Warmwasser sind teilweise Kosten der Unterkunft und Teilweise eigenanteilig zu Bezahlen! Hier kommt es darauf an, ob Ihr das Wasser mit Strom/Gas oder über eine Zentralheizung miterwärmt bekommt und wie der Vermieter das abrechnet!
Deswegen sagte ich ja, kommt darauf an.
Nun, wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich meinem SB Schriftlich einen Termin bis zu dem Bescheid getroffen sein muß mitteilen, Also Heute (04.09) Brief schreiben, Termin bis Donnerstag ( 09.09) Somit müsste dieser Bescheid am Freitag im Briefkasten sein, vorausgesetzt das ihr den Brief am Montag Persöhnlich oder durch überbringer abgebt, gagen Unterschrift.
Ich würde meinem Vermieter auch mitteilen, das ich dann die Raten doch nicht aufbringen kann und er sich wegen dem langsamen Amtsschimmel leider noch nen Moment gedulden muß.
So, wenn der dann ärger machen sollte, ist das Amt der schuldige.
Gut, wenn am Freitag dann keinerlei Bescheid im Briefkasten ist würde ich mit der Kopie des Schreibens auf dem selbstverständlich ein eingangsstempel ist( bei abgabe eingang bestätigen lassen, möglichst mit Stempel sicher aber mit Unterschrift und klartext wer das war, am besten auch Zimmernummer) zum Abteilungsleiter gehen und um abhilfe bitten, da der Hausbesitzer ja auch sein Geld sehen möchte, er ist ja schliesslich in vorlage getreten. Sollte das nicht so schnell gehen, dann bitte ein schreiben aus dem ersichtlich ist, wie lange vorraussichtlich noch gebraucht wird um einen Bescheid in dieser sache zu erlassen.
Sollte all das nicht zum erfolg führen, beim Sozialgericht gehen und um Hilfe bitten, evtl. einstweilige anordnung oder andere abhilfe.
Kannst ja auch mal
das alles durchlesen, ist noch recht aktuell und das wichtigste findest du an info's.
Gruß Ziggi