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Meine Bekannte bekam zuwenig geld...was tun?

Verfasst: 02.09.2010 15:33
von babydoll123456
Hallo ihr lieben ...

Meine bekannte hat in der vergangenheit zuwenig geld bekommen....die wiederspruchsfrist von 1nem monat ist leider abgelaufen...ich hatte im hinterkopf das man trotzdem wiederspruch einlegen kann....wie hieß dieser paragraph bez.wohin muss man diesen schicken...


liebe grüße

Verfasst: 02.09.2010 15:42
von DjTermi
Hallo,
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

gruss

Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X setzt keinen Widerspruch voraus. Das Widerspruchsverfahren gilt auch nur für Leistungsbescheide, bei denen die Widerspruchsfrist (1 Monat nach Bekanntgabe) noch nicht abgelaufen ist. Als Folge kann ein Arbeitsloser praktisch "jederzeit" gegen einen fehlerhaften Bescheid vorgehen. § 40 Abs. 1 SGB II verweist auf das Zehnte Buch des SGB und damit auch auf § 44 SGB X. Damit ist die "Rechtsbrücke" zum Überprüfungsantrag gegeben. Über die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde