Meine Bekannte bekam zuwenig geld...was tun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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babydoll123456
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Meine Bekannte bekam zuwenig geld...was tun?

Beitrag von babydoll123456 »

Hallo ihr lieben ...

Meine bekannte hat in der vergangenheit zuwenig geld bekommen....die wiederspruchsfrist von 1nem monat ist leider abgelaufen...ich hatte im hinterkopf das man trotzdem wiederspruch einlegen kann....wie hieß dieser paragraph bez.wohin muss man diesen schicken...


liebe grüße
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

gruss

Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X setzt keinen Widerspruch voraus. Das Widerspruchsverfahren gilt auch nur für Leistungsbescheide, bei denen die Widerspruchsfrist (1 Monat nach Bekanntgabe) noch nicht abgelaufen ist. Als Folge kann ein Arbeitsloser praktisch "jederzeit" gegen einen fehlerhaften Bescheid vorgehen. § 40 Abs. 1 SGB II verweist auf das Zehnte Buch des SGB und damit auch auf § 44 SGB X. Damit ist die "Rechtsbrücke" zum Überprüfungsantrag gegeben. Über die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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