Geschenke vom Vater

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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SvenD
Beiträge: 1
Registriert: 06.01.2006 09:20
Wohnort: Dortmund

Geschenke vom Vater

Beitrag von SvenD »

Hallo!

Da mein Hartz 4-Geld hinten und vorne nicht hinten und vorne nicht reicht, hat mir mein Vater unregelmäßig (ca. 9 mal im Jahr) 100 € überwiesen. Vorher hatte ich einen Sachbearbeiter vom Amt gefragt, ob das rechten sei. Der sagte, es sei geringfügig und eigentlich kein Einkommen (hatte wohl selbst aber keine Ahnung, denke ich heute). Weiß jemand, in welchem Rahmen man nebenbei Geld erhalten darf oder darf man gar nichts bekommen? Für jede Antwort wäre ich mehr als dankbar!

LG

Sven
Gast

Beitrag von Gast »

Geschenke dürfen Sie in Höhe von € 50 im Jahr erhalten.

Weiteres lesen Sie bitte im Absatz 3 § 11 SGB II nach: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/BJNR2 ... 02301.html
scorpus
Beiträge: 1
Registriert: 11.01.2006 16:00

Und wie sieht das aus, wenn das Konto im "SOLL" is

Beitrag von scorpus »

Hallo, bei mir liegt der Fall ähnlich, aber das Geschenk ging im Soll von knapp 3.000€ unter, d.h. es stand mir nie zur verfügung. Wie liegt der Fall dann ?
Dannn müsste doch §11 Abs.3, 1 gelten?!
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