Hallo!
Da mein Hartz 4-Geld hinten und vorne nicht hinten und vorne nicht reicht, hat mir mein Vater unregelmäßig (ca. 9 mal im Jahr) 100 € überwiesen. Vorher hatte ich einen Sachbearbeiter vom Amt gefragt, ob das rechten sei. Der sagte, es sei geringfügig und eigentlich kein Einkommen (hatte wohl selbst aber keine Ahnung, denke ich heute). Weiß jemand, in welchem Rahmen man nebenbei Geld erhalten darf oder darf man gar nichts bekommen? Für jede Antwort wäre ich mehr als dankbar!
LG
Sven
Geschenke vom Vater
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Gast
Geschenke dürfen Sie in Höhe von € 50 im Jahr erhalten.
Weiteres lesen Sie bitte im Absatz 3 § 11 SGB II nach: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/BJNR2 ... 02301.html
Weiteres lesen Sie bitte im Absatz 3 § 11 SGB II nach: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/BJNR2 ... 02301.html
Und wie sieht das aus, wenn das Konto im "SOLL" is
Hallo, bei mir liegt der Fall ähnlich, aber das Geschenk ging im Soll von knapp 3.000€ unter, d.h. es stand mir nie zur verfügung. Wie liegt der Fall dann ?
Dannn müsste doch §11 Abs.3, 1 gelten?!
Dannn müsste doch §11 Abs.3, 1 gelten?!