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Betriebliche Altersvorsorge - Angebot vom AG

Verfasst: 01.09.2010 16:08
von braun2705
Hallo Leute,

der AG meiner Frau hat seinen Mitarbeitern ab 9/2010 die Möglichkeit gegeben, monatlich einen Teil des Bruttolohnes, sowie Mehrarbeitsstunden in eine betrieblicheAltersvorsorge umzuwandeln und bei der Hamburger Pensionskasse einzuzahlen.
Die Beträge würden zusätzlich vom AG zu 15% bezuschusst.
Meine Frau würde dieses Angebot gerne wahrnehmen, damit ihre ohnehin schmale Rente etwas erhöht wird.

Meine Frage nun, dürfen wir dieses Angebot überhaupt annehmen, da ja dadurch ihr Netto-Einkommen ca. 50 - 60€ weniger sein wird und dadurch natürlich unser Anspruchauf Hartz4 höher sein wird?

Bei der Arbeitsagentur nachfragen möchten wir nicht, denn ich glaube nicht, da eine ehrliche Antwort zu bekommen.

Grüße von Frank

Vielleicht weiß hier jemand Rat :?: :?:

Verfasst: 01.09.2010 19:07
von Ziggi
:?: in der hinsicht kenne ich mich leider nicht genug aus.

Melinde, DjTermi,
wie steht es mit euch?


Gruß Ziggi

Verfasst: 01.09.2010 21:29
von Melinde
Hallo braun2705, Hallo Ziggi

Sofern die Beiträge nicht an die Frau sondern direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung gezahlt werden zählen sie zum zweckgebundenen Einkommen und werden nicht angerechnet.

Siehe Randziffer 11.73a

Gruss

Verfasst: 02.09.2010 14:49
von DjTermi
Hallo zusammen,
die erworbenen Anwartschaften stellen kein verwertbares Vermögen dar (§ 12 SGB II), wenn sie nur vom Arbeitgeber finanziert wurden und nicht vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgezahlt werden können. Bei gemeinsam oder ausschließlich vom Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen ist entscheidend, ob der vom Arbeitnehmer finanzierte Teil verwertet werden kann. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht oder ruht und der Arbeitnehmer die Versorgung selbst fortsetzt, dürfte eine Verwertung des selbst aufgebauten Teils möglich sein, so dass die Versorgung vor dem Bezug von Alg II in Anspruch zu nehmen ist.


Gruß

Verfasst: 02.09.2010 21:33
von braun2705
Hallo,

vielen Dank erstmal für Eure Antworten!

Meine Frage zielt eigentlich darauf hinaus:

Wenn wie jetzt, während des Hartz4-Bezuges, dieses Angebot annehmen,
und es werden bspw. 70,- € des Bruttolohnes in Altersversorgung umgewandelt, wodurch meine Frau ca. 50,-€ weniger Nettolohn hat, wird sich dadurch unser Hartz4-Anspruch auch ca. um 50,-€ erhöhen.

Was heisst, wir haben unsere Bedürftigkeit durch diese Annahme des AG-Angebotes, selbst verschuldet erhöht.

Kann uns dieser höhere Anspruch dann verweigert werden??

Mann, Mann, Mann ist das kompliziert.........

Gruss Frank

Verfasst: 03.09.2010 07:24
von Ziggi
Hallo braun2705,
Sofern die Beiträge nicht an die Frau sondern direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung gezahlt werden zählen sie zum zweckgebundenen Einkommen und werden nicht angerechnet.
Siehe Randziffer 11.73a
Diese Farge wurde von Melinde ( 2 Beiträge zuvor, abschliessend Beantwortet.
Geh mal dorthin und schau das PDF an.

Gruß Ziggi