Betriebliche Altersvorsorge - Angebot vom AG

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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braun2705
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Betriebliche Altersvorsorge - Angebot vom AG

Beitrag von braun2705 »

Hallo Leute,

der AG meiner Frau hat seinen Mitarbeitern ab 9/2010 die Möglichkeit gegeben, monatlich einen Teil des Bruttolohnes, sowie Mehrarbeitsstunden in eine betrieblicheAltersvorsorge umzuwandeln und bei der Hamburger Pensionskasse einzuzahlen.
Die Beträge würden zusätzlich vom AG zu 15% bezuschusst.
Meine Frau würde dieses Angebot gerne wahrnehmen, damit ihre ohnehin schmale Rente etwas erhöht wird.

Meine Frage nun, dürfen wir dieses Angebot überhaupt annehmen, da ja dadurch ihr Netto-Einkommen ca. 50 - 60€ weniger sein wird und dadurch natürlich unser Anspruchauf Hartz4 höher sein wird?

Bei der Arbeitsagentur nachfragen möchten wir nicht, denn ich glaube nicht, da eine ehrliche Antwort zu bekommen.

Grüße von Frank

Vielleicht weiß hier jemand Rat :?: :?:
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

:?: in der hinsicht kenne ich mich leider nicht genug aus.

Melinde, DjTermi,
wie steht es mit euch?


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo braun2705, Hallo Ziggi

Sofern die Beiträge nicht an die Frau sondern direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung gezahlt werden zählen sie zum zweckgebundenen Einkommen und werden nicht angerechnet.

Siehe Randziffer 11.73a

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo zusammen,
die erworbenen Anwartschaften stellen kein verwertbares Vermögen dar (§ 12 SGB II), wenn sie nur vom Arbeitgeber finanziert wurden und nicht vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgezahlt werden können. Bei gemeinsam oder ausschließlich vom Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen ist entscheidend, ob der vom Arbeitnehmer finanzierte Teil verwertet werden kann. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht oder ruht und der Arbeitnehmer die Versorgung selbst fortsetzt, dürfte eine Verwertung des selbst aufgebauten Teils möglich sein, so dass die Versorgung vor dem Bezug von Alg II in Anspruch zu nehmen ist.


Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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braun2705
Beiträge: 32
Registriert: 13.02.2008 17:32

Beitrag von braun2705 »

Hallo,

vielen Dank erstmal für Eure Antworten!

Meine Frage zielt eigentlich darauf hinaus:

Wenn wie jetzt, während des Hartz4-Bezuges, dieses Angebot annehmen,
und es werden bspw. 70,- € des Bruttolohnes in Altersversorgung umgewandelt, wodurch meine Frau ca. 50,-€ weniger Nettolohn hat, wird sich dadurch unser Hartz4-Anspruch auch ca. um 50,-€ erhöhen.

Was heisst, wir haben unsere Bedürftigkeit durch diese Annahme des AG-Angebotes, selbst verschuldet erhöht.

Kann uns dieser höhere Anspruch dann verweigert werden??

Mann, Mann, Mann ist das kompliziert.........

Gruss Frank
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Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo braun2705,
Sofern die Beiträge nicht an die Frau sondern direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung gezahlt werden zählen sie zum zweckgebundenen Einkommen und werden nicht angerechnet.
Siehe Randziffer 11.73a
Diese Farge wurde von Melinde ( 2 Beiträge zuvor, abschliessend Beantwortet.
Geh mal dorthin und schau das PDF an.

Gruß Ziggi
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