Hallo Leute,
der AG meiner Frau hat seinen Mitarbeitern ab 9/2010 die Möglichkeit gegeben, monatlich einen Teil des Bruttolohnes, sowie Mehrarbeitsstunden in eine betrieblicheAltersvorsorge umzuwandeln und bei der Hamburger Pensionskasse einzuzahlen.
Die Beträge würden zusätzlich vom AG zu 15% bezuschusst.
Meine Frau würde dieses Angebot gerne wahrnehmen, damit ihre ohnehin schmale Rente etwas erhöht wird.
Meine Frage nun, dürfen wir dieses Angebot überhaupt annehmen, da ja dadurch ihr Netto-Einkommen ca. 50 - 60€ weniger sein wird und dadurch natürlich unser Anspruchauf Hartz4 höher sein wird?
Bei der Arbeitsagentur nachfragen möchten wir nicht, denn ich glaube nicht, da eine ehrliche Antwort zu bekommen.
Grüße von Frank
Vielleicht weiß hier jemand Rat
Betriebliche Altersvorsorge - Angebot vom AG
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Betriebliche Altersvorsorge - Angebot vom AG
Hartz4 ist unsozial, Grundgesetzwidrig und vor Allem überflüssig !!!! WEG DAMIT !! Ebenso Schwarz/Gelb
in der hinsicht kenne ich mich leider nicht genug aus.
Melinde, DjTermi,
wie steht es mit euch?
Gruß Ziggi
Melinde, DjTermi,
wie steht es mit euch?
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo braun2705, Hallo Ziggi
Sofern die Beiträge nicht an die Frau sondern direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung gezahlt werden zählen sie zum zweckgebundenen Einkommen und werden nicht angerechnet.
Siehe Randziffer 11.73a
Gruss
Sofern die Beiträge nicht an die Frau sondern direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung gezahlt werden zählen sie zum zweckgebundenen Einkommen und werden nicht angerechnet.
Siehe Randziffer 11.73a
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo zusammen,
die erworbenen Anwartschaften stellen kein verwertbares Vermögen dar (§ 12 SGB II), wenn sie nur vom Arbeitgeber finanziert wurden und nicht vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgezahlt werden können. Bei gemeinsam oder ausschließlich vom Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen ist entscheidend, ob der vom Arbeitnehmer finanzierte Teil verwertet werden kann. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht oder ruht und der Arbeitnehmer die Versorgung selbst fortsetzt, dürfte eine Verwertung des selbst aufgebauten Teils möglich sein, so dass die Versorgung vor dem Bezug von Alg II in Anspruch zu nehmen ist.
Gruß
die erworbenen Anwartschaften stellen kein verwertbares Vermögen dar (§ 12 SGB II), wenn sie nur vom Arbeitgeber finanziert wurden und nicht vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgezahlt werden können. Bei gemeinsam oder ausschließlich vom Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen ist entscheidend, ob der vom Arbeitnehmer finanzierte Teil verwertet werden kann. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht oder ruht und der Arbeitnehmer die Versorgung selbst fortsetzt, dürfte eine Verwertung des selbst aufgebauten Teils möglich sein, so dass die Versorgung vor dem Bezug von Alg II in Anspruch zu nehmen ist.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
vielen Dank erstmal für Eure Antworten!
Meine Frage zielt eigentlich darauf hinaus:
Wenn wie jetzt, während des Hartz4-Bezuges, dieses Angebot annehmen,
und es werden bspw. 70,- € des Bruttolohnes in Altersversorgung umgewandelt, wodurch meine Frau ca. 50,-€ weniger Nettolohn hat, wird sich dadurch unser Hartz4-Anspruch auch ca. um 50,-€ erhöhen.
Was heisst, wir haben unsere Bedürftigkeit durch diese Annahme des AG-Angebotes, selbst verschuldet erhöht.
Kann uns dieser höhere Anspruch dann verweigert werden??
Mann, Mann, Mann ist das kompliziert.........
Gruss Frank
vielen Dank erstmal für Eure Antworten!
Meine Frage zielt eigentlich darauf hinaus:
Wenn wie jetzt, während des Hartz4-Bezuges, dieses Angebot annehmen,
und es werden bspw. 70,- € des Bruttolohnes in Altersversorgung umgewandelt, wodurch meine Frau ca. 50,-€ weniger Nettolohn hat, wird sich dadurch unser Hartz4-Anspruch auch ca. um 50,-€ erhöhen.
Was heisst, wir haben unsere Bedürftigkeit durch diese Annahme des AG-Angebotes, selbst verschuldet erhöht.
Kann uns dieser höhere Anspruch dann verweigert werden??
Mann, Mann, Mann ist das kompliziert.........
Gruss Frank
Hartz4 ist unsozial, Grundgesetzwidrig und vor Allem überflüssig !!!! WEG DAMIT !! Ebenso Schwarz/Gelb
Hallo braun2705,
Geh mal dorthin und schau das PDF an.
Gruß Ziggi
Diese Farge wurde von Melinde ( 2 Beiträge zuvor, abschliessend Beantwortet.Sofern die Beiträge nicht an die Frau sondern direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung gezahlt werden zählen sie zum zweckgebundenen Einkommen und werden nicht angerechnet.
Siehe Randziffer 11.73a
Geh mal dorthin und schau das PDF an.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
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