Hallo,
ich brauch kompetente Hilfe. Mein Sohn (24) hat eine abgeschlossene Ausbildung ( Industriemechaniker ).
Seit Aug.2010 absolviert er die Fachoberschureife an einer Fachoberschule in Wirtschaft /Verwaltung.
Ein Bafög - Antrag wurde gestellt aber abgelehnt. Zur Begründung wurde angegeben, dass ich als Mutter zu nah an der Schule wohnen würde. Dazu muß ich aber erklären < mein Sohn bewohnt seit 08/ 2004 eine eigene Wohnung.
Damals gabe es noch nicht dieses Gesetz, dass Kinder bis zum 25. LJ bei den Eltern leben müssen.
Auf Nachfrage bei der Arge wurde uns gesagt ,er hätte nur Anspruch auf Bafög, wenn er in die Fachrichtung Technik ( Artverwand - Ausbildung )
gegangen wäre. ( Diese FR wurde von der FOS nicht besetzt da zu wenig Schüler).Ünterstützung vom Amt bekäme er nicht.
Was sollen wir tun ? Er muss Miete/Stom bezahlen, essen muss er auch.
Wenn er die Schule hin schmeisst,bekommt er ein viertel Jahr kein Geld.
Vieleicht kann mir Einer einen Rat geben, ich wäre sehr dankbar dafür.
Vielen Dank im Voraus.
Bafög abgelehnt-keine Hilfe vom Amt-was tun ????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nebenjob suchen und Arbeiten, das wäre mein erster rat.
Denk mal nach ob mir da noch was einfällt.
Gruß Ziggi
Denk mal nach ob mir da noch was einfällt.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo Nahla
Auch gegen abgelehnten BaföG-Antrag kann man Widerspruch einlegen, die Begründung ausführlich schreiben.
Die Regelung das u25-jährige nicht aus dem Haushalt der Eltern ausziehen dürfen gibt es nur im SGB II, nicht beim BaföG.
Daher könnte die Prüfung erfolgreich sein denke ich.
Nachtrag:
Darlehen nach SGB II §7 (5) möglich.
ansonsten schliesse ich mich Ziggi´s Empfehlung an.
Gruss
Auch gegen abgelehnten BaföG-Antrag kann man Widerspruch einlegen, die Begründung ausführlich schreiben.
Die Regelung das u25-jährige nicht aus dem Haushalt der Eltern ausziehen dürfen gibt es nur im SGB II, nicht beim BaföG.
Daher könnte die Prüfung erfolgreich sein denke ich.
Nachtrag:
Darlehen nach SGB II §7 (5) möglich.
ansonsten schliesse ich mich Ziggi´s Empfehlung an.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Apropos Wissen:
Schaut doch mal hier da steht alles wissenwerte über Bafög drinne.
Mit etwas glück, gelingt es euch ja die Begründung des Wiederspruches hier raus zu erlesen.
Gruß und viel Glück
Ziggi
Schaut doch mal hier da steht alles wissenwerte über Bafög drinne.
Mit etwas glück, gelingt es euch ja die Begründung des Wiederspruches hier raus zu erlesen.
Gruß und viel Glück
Ziggi
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