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Abzug der Heiz-/Wasserkosten von der Pauschal-Miete

Verfasst: 25.08.2010 13:06
von impello
Hallo,

ich habe erfahren, dass der Heiz/Wasserkosten-Abzug von der Miete nicht rechtskräftig ist.

Jetzt frage ich mich, ob meine Abrechnung in Ordnung ist.

Ich zahle eine Pauschal-Miete (Untermiete), dass heißt ich erhalte keine Heiz-Wasserkostenabrechnung.

Darf hier ein Heiz-/Wasserkostenabzug vorgenommen werden? Der liegt bei ca. 25,00€.

Ich bin seit 01-2010 ALGII-Empfänger.

Grüße
I.Pelle

Verfasst: 25.08.2010 18:19
von Melinde
Hallo impello

Wenn Du eine Pauschalmiete zahlst darf nur die im Regelbedarf festgelegte Pauschale abgezogen werden. Siehe BSG-Urteil

Gegen den laufenden Bescheid Widerspruch, für die zurückliegenden Überprüfungsantrag nach SGB X § 44.

Gruss

Re: Abzug der Heiz-/Wasserkosten von der Pauschal-Miete

Verfasst: 27.08.2010 11:26
von impello
Danke für die Zusendung des Urteils.

LG
I.Pello