Hallo,
ich habe erfahren, dass der Heiz/Wasserkosten-Abzug von der Miete nicht rechtskräftig ist.
Jetzt frage ich mich, ob meine Abrechnung in Ordnung ist.
Ich zahle eine Pauschal-Miete (Untermiete), dass heißt ich erhalte keine Heiz-Wasserkostenabrechnung.
Darf hier ein Heiz-/Wasserkostenabzug vorgenommen werden? Der liegt bei ca. 25,00€.
Ich bin seit 01-2010 ALGII-Empfänger.
Grüße
I.Pelle
Abzug der Heiz-/Wasserkosten von der Pauschal-Miete
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo impello
Wenn Du eine Pauschalmiete zahlst darf nur die im Regelbedarf festgelegte Pauschale abgezogen werden. Siehe BSG-Urteil
Gegen den laufenden Bescheid Widerspruch, für die zurückliegenden Überprüfungsantrag nach SGB X § 44.
Gruss
Wenn Du eine Pauschalmiete zahlst darf nur die im Regelbedarf festgelegte Pauschale abgezogen werden. Siehe BSG-Urteil
Gegen den laufenden Bescheid Widerspruch, für die zurückliegenden Überprüfungsantrag nach SGB X § 44.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Re: Abzug der Heiz-/Wasserkosten von der Pauschal-Miete
Danke für die Zusendung des Urteils.
LG
I.Pello
LG
I.Pello