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Bafög Muss ich es beantragen ?

Verfasst: 21.08.2010 13:11
von maria1106
Hallo zusammen,
meine Tochter ( 16 ) wurde nun nach der Hauptschule in der Hauswirtschaftschule eingeschult. 3 jährige schulische Ausbildung .
Wir sind gerade dabei den Papierkram zu erledigen.
Jetzt habe ich eine wichtige Frage an euch.

Muss ich bei ALGII Bezug für sie Bafög beantragen oder kann ich das wenn wir wollen?
Sprich kann mir die ARGE da einen Strick draus drehen wenn ich es nicht tue ?
Ich kenne mich mit Bafög nicht aus und weiß nicht mal welche Voraussetzungen da erfüllt werden müssen um das überhaupt zu bekommen.
Bitte helft mir wieter.....

LG
Silvia

Verfasst: 21.08.2010 15:06
von Ziggi
Hallo maria1106,

hab dir mal ne Seite über Schüler-Bafög her gestellt, dort solltest du alles wegen Schüler-Bafögs erlesen können.

Ob euch das Amt da nen Strick draus drehen kann? eher nein, Sie müssten euch eigentlich dazu aufgefordert haben und wenn sie das nicht getan haben, sollte es nicht absolut notwendig sein, sofern die ARGE über diese Schulische ausbildung bescheid weiß.


Gruß Ziggi

Verfasst: 21.08.2010 16:42
von maria1106
Hallo ziggi,
danke für den Link und deine schnelle ANtwort.
Ja die ARGE weiß über die schulische Ausbildung Bescheid.
Denn ich habe ja die Anmeldung kopieren müssen um das Schulgeld ( 100 Euro ) zu bekommen.
Auch wurde meine Tochter angeschrieben und die wollten eine Schulbescheinigung, da konnte ich zu dem Zeitpunkt auch nur die von der Hauptschule schicken und habe auch die Anmeldung für die Hauswirtschaftsschule kopiert.
Ich habe halt nur Angst dass die irgendwann kommen und sagen : Sie haben zu Unrecht Leistungen erhalten weil Sie Bafög beantragen mussten...

LG
Silvia

Verfasst: 21.08.2010 21:28
von Ziggi
Naja, davor solltest du keine Angst haben.

Soweit ich informiert bin ist da ja sowieso kein Bafög drinne, meine kleine geht auch seit Montag auf die Schule wegen des Abbi's, da sie keine Ausbildung bekommen hatte, die wollen alle ein Abbi sehen Realschulabschluss ist ja auch nichts mehr wert bei den Ausbildungsbetrieben Heutzutage, leider.

Sie hatte Bafög beantragt und abgelehnt bekommen, da es dem grunde nach nicht förderungsfähig ist, warscheinlich ist das bei deiner Tochter genau so, nur meiner haben sie die 100€ immer noch nicht überwiesen.

Naja aber das wird schon noch werden, sie meinen hier das das nicht mehr nötig wäre weil sie ja schon 19 ist, mal sehen wann das SG sie zurechtweist.

Gruß Ziggi

Verfasst: 22.08.2010 15:29
von maria1106
Doch sie würde bei ihrer schulischen Ausbildung schon Bafög berechtigts sein,
Aber meine Frage ob ich es beantragen muss ist ja somit auch nicht beantwortet :cry:
LG
Silvia

Verfasst: 22.08.2010 15:55
von Ziggi
OK, soweit ich informiert bin, mußt du es nicht beantragen, da du hierzu nicht aufgefordert wurdest( deine Tochter ist ja erst 16) ABER
wenn ihr dieses SchülerBafög beantragt und erhaltet, dann steht eure Tochter nachher besser da,
Das BSG entschied, das diese Kosten nicht alle einzeln nach tatsächlichem Aufwand geltend gemacht werden können. Die Klägerin müsse ein Pauschalierung hinnehmen. Die Pauschale sei aber zu gering. Die Kinder stehen 20 Prozent des vollen Studentenbafögs, also 82,40 Euro, als Mehraufwand zu. Diese dürfen nicht mit Hartz IV Leistungen verrechnet werden.
Schau malHIER

Das heist also, das deiner Tochter (sofern bewillgt werden würde) etwa 80€ mehr im Monat hätte.

Somit denke ich es wäre auch besser es zu beantragen.

Gruß Ziggi

Verfasst: 23.08.2010 08:54
von maria1106
Beim Schülerbafög wäre es weniger da nur 20% vom Bafög.
Ich habe Angst dass ich dann aus dem Bezug falle und nicht mehr krankenversichert bin. :cry:
Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und wir nur ergänzend ALGII bekommen :?
LG
Silvia

Verfasst: 23.08.2010 11:08
von maria1106
Vielleicht ist ja hier Jemand der eine ähnliche Situation hat und kannm ir sagen ob Bafög beantragt werden muss ?
LG
Silvia

Verfasst: 25.08.2010 18:21
von Melinde
Hallo Silvia

BaföG muss als vorrangige Leistung immer erst beantragt werden.
Für die Beiträge zur Krankenkassen kannst Du im Fall des Falles dann Übernahme der Kosten beantragen.

Gruss

Verfasst: 26.08.2010 07:04
von maria1106
Danke Melinde :D
Dann werde ich das tun..
LG
Silvia

Verfasst: 26.08.2010 11:06
von DjTermi
Hallo,
Bafög muss immer Beantragt werden, da Du (bzw. Tochter) dem Arbeitsmarkt nicht zu verfügung steht.
Eine sehr schöne neue Seite ist diese...

Gruß

Verfasst: 26.08.2010 14:47
von Ziggi
1x bitte Asche auf mein Haupt :(

Ziggi

Verfasst: 27.08.2010 01:13
von Melinde
Wie heisst es doch so schön?
Irren ist männlich äh menschlich.

Verfasst: 29.08.2010 11:48
von maria1106
So ihr Lieben,
ich habe die ganzen Papiere jetzt zusammen, man war das ein Akt der Vater lebt ja in Bayern sprich da kann ich nur schriftlich die Unterlagen anfordern.
Hat geklappt. Morgen werde ich dann den Antrag noch rechtzeitig im August abgeben.
So und wie geht das nun weiter ?
Muss ich jetzt die Arge in Kenntnis setzen dass ich BaföG beantragt habe ?
Oder erst wenn ich darüber einen Bescheid habe ?
Nicht dass die mir was abziehen was ich nicht / oder noch nicht bekommen habe ? Gilt hier auch das Zuflußprinzip?
Drückt mir bitte die Daumen dass die mich nicht aus den Leistungen werfen und zum Wohngeldamt schicken , ichhabe ne Maßnahme laufen das wäre nicht so schön :cry:
LG
Silvia