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Schulden und ALG 2
Verfasst: 05.01.2006 22:15
von biene303
Hallo!
Schön, dass es ein solches Forum gibt!
Hier nun mein Problem: Ich beziehe seit einem Jahr ALG 2 und habe bei meiner Antragstellung zwei meiner Konten angegeben, auf denen ich Vermögen hatte. Genauer gesagt waren auf dem Sparbuch 9 € und auf meinem EC-Konto 22 €. Ich habe noch ein weiteres Kreditkartenkonto und ein entsprechendes Basiskonto bei einer anderen Bank. Beide habe ich noch vor meinem ALG 2 Antrag eröffnet, um einen günstigen Kredit zu bekommen. Also von Anfang an bin ich auf beiden Konten im Sollbereich gewesen, in den ich natürlich immer weiter vordringe

Es sind mittlerweile 3.800 €. Ich habe diese beiden Konten damals nicht angegeben, da ich dachte, man müsste nur sein Vermögen also sein "Aktiva" offenlegen. Ist das richtig? Oder bekomme ich Ärger, wenn das rauskommt, da ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin? Darf man eigentlich als ALG 2-Empfängerin Schulden machen? Für jede Hilfe bin ich Euch sehr dankbar!
Grüsse!
Verfasst: 05.01.2006 22:20
von Daniel81
Hallo biene303,
also erstmal hättest du das hier nicht so offenlegen müssen.
Schulden kann jeder machen ob Hartz 4, Obdachlos aber auch wenn man einer arbeit nach geht, dafür braucht man sich nicht schämen. Aber ich würde dir folgendes Vorschlagen, besuche doch mal unseren Forum "Schulden", da sind Menschen die sich mit diesen Problem noch besser auskennen, und dir da wirklich besser helfen können, da gibt es auch einen diskreten Chatroom.
Wenn du willst lösche ich deinen Beitrag hier auch.
Gruß Daniel
Verfasst: 06.01.2006 09:56
von biene303
Danke erstmal für Deine Hilfe! Aber was ist denn nun mit der Mitwirkungspflicht? Wenn die Arbeitsagentur eine Bankenauskunft einholen sollte, sind da zwei Konten, die ich nicht angegeben habe. Kann das Ärger bereiten, oder muss ich dann lediglich nachweisen, dass ich während meines Bezugszeitraums nie im Habenbereich gewesen bin???
Verfasst: 06.01.2006 14:02
von Daniel81
Hallo biene303,
ich vor zwei Montan ein gerichtsurteil gelesen, wonach entschieden wurde, das du vor der Antragstellung von Hartz 4 Geld von deinen Konto abholen kannst, das heißt angenommen du hast 5000 Euro auf dem Konto, und mußt nächsten Tag den Hartz Antrag abgeben, kannst du die 5000 jetzt noch vom Konto holen, da sieht das Arbeitsamt zwar, aber dagegen machen können sie nicht, es zählt der Tag der Antragstellung von Hartz 4. Ich bemühe mich dieses Urteil noch mals raus zu suchen.
Daniel
Verfasst: 06.01.2006 14:13
von biene303
@Daniel81
Okay. Aber in meinem Fall habe ich mich ja nicht nur vor der Antragstellung verschuldet, sondern auch danach. Und zwar von Konten, die ich eben nicht angegeben habe, weil ich dachte, man muss nur sein Haben als Vermögen bezeichnen. Genau das ist mein Problem. Das ist ja etwas anderes, als wenn ich Geld (Haben) noch vor der Antragstellung vom Konto abräume. Das abgeräumte Geld zählt dann ja trotzdem zu meinem Vermögen, unabhängig davon, ob ich es auf dem Konto habe oder in bar.
Verfasst: 06.01.2006 16:32
von Daniel81
Hallo bienchen,
naja Grenzfall, mal anders betrachtet. Wieso haben etliche Tausend Leute bevor Hartz 4 kam, ihre Konten gelehrt??? Die werden das Geld ja wohl nicht schnell mal verprasselt haben. Omi und Opi legen die Kohle auch unters Kopfkissen. Fakt ist "normalerweise" müßtest du Vermögen, dazu zählt auch Bares Geld bei der Agentur angeben.
Gruß Daniel
Verfasst: 06.01.2006 18:28
von biene303
@daniel81
Mmmhhh, keine Ahnung, aber das hat ja mit meinem Fall auch nichts zu tun. Ob ich nun die SCHULDENKONTEN angeben musste oder nicht, kannst Du mir dann wahrscheinlich auch nicht sagen, gelle?

Verfasst: 06.01.2006 18:31
von Daniel81
Hallo biene303,
ich kann dir nicht viel dazu sagen, und bevor ich was falsches sage, sage ich besser nichts, aber wieso besuchst du nicht unser Schuldenforum, dazu ist es ja da, da kann man dir sicherlich weiterhelfen.
Gruß Daniel