Neugier des Amtes

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Ziggi
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Neugier des Amtes

Beitrag von Ziggi »

Hallo @ ALL,

ich bin mal wieder mit einer komischen Sache beschäftigt:

das Amt möchte nach Antragsabgabe wissen wofür eine Monatliche Rate (unter 20€/Mtl.) an die Creditreform gezahlt wird ( Ist auf den Kontoauszügen nicht geschwärzt gewesen).

Nun, ich bin der überzeugung das die Damen und Herren zwar neugierig sein dürfen aber auch nicht alles wissen müssen.

Was sagt ihr? Darf das Amt diese Frage wirklich stellen? ist die Person wirklich dazu gezwungen hier auskunft zu geben? oder genügt es dem Amt mitzuteilen, das es hierbei um Schulden handelt die regelmässig gezahlt werden und wofür diese Schulden waren das Amt einen Feuchten Kehricht angeht.. Also nicht wörtlich sondern sinngemäs.

Über Antworten freu ich mich.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Corica
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Re: Neugier des Amtes

Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Hallo @ ALL,

ich bin mal wieder mit einer komischen Sache beschäftigt:

das Amt möchte nach Antragsabgabe wissen wofür eine Monatliche Rate (unter 20€/Mtl.) an die Creditreform gezahlt wird ( Ist auf den Kontoauszügen nicht geschwärzt gewesen).

Nun, ich bin der überzeugung das die Damen und Herren zwar neugierig sein dürfen aber auch nicht alles wissen müssen.

Was sagt ihr? Darf das Amt diese Frage wirklich stellen? ist die Person wirklich dazu gezwungen hier auskunft zu geben? oder genügt es dem Amt mitzuteilen, das es hierbei um Schulden handelt die regelmässig gezahlt werden und wofür diese Schulden waren das Amt einen Feuchten Kehricht angeht.. Also nicht wörtlich sondern sinngemäs.

Über Antworten freu ich mich.

Gruß Ziggi
hi ziggi ! teile ihnen mit das sie eine auskunft erhalten
bei kostenübernahme.
ich bin der meinug das sie wen sie wollen das auch
so rausbekommen.
LG dieter
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Ziggi

In dieser komischen Angelegenheit sollte die Rechtsgrundlage für das Verlangen genannt werden.
Mitwirkungspflicht gilt nämlich nur bei leistungserheblichen Tatsachen, Schuldentilgung fällt nicht darunter weil Schulden Privatangelegenheit sind.
Schriftlich nachfragen, schriftliche Antwort.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ziggi
Moderator
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Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hi Melinde,
Mitwirkungspflicht gilt nämlich nur bei leistungserheblichen Tatsachen, Schuldentilgung fällt nicht darunter weil Schulden Privatangelegenheit sind.
da bin ich ganz deiner meinung, wollte nur mal wissen ob ihr das auch so seht.
Werde es auch so weitergeben , mal sehen was das Amt dazu dann meint. Hoffe ja, das die endlich mal aufhören so Neugierig zu sein und sich in Privaten dingen endlich raus halten.

Gruß und danke
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

hmm nun bin ich aber etwas enttäuscht von Dir Ziggi. Gerade Du müsstest doch Wissen das solche Sachen ein SB oder das Amt überhaupt nichts angehen. Alles was Mündlich gefordert oder besprochen wird, immer Schriftlich festhalten oder geben lassen; das ist die 1 Regel beim Besuch beim Amt :roll: :wink:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo DjTermi
Gerade Du müsstest doch Wissen das solche Sachen ein SB oder das Amt überhaupt nichts angehen.
höhö, wer sagt denn das ich das war?

Ich wurde von einem Jungen Mann mit einem Breif überrascht, in dem Stand das der Antrag (der zwei Tage zuvor abgegeben wurde) erst bearbeitet werden könne, wenn man mit Kreditvertrag oder ähnlichem der SB nachgewiesen hätte um was es sich da handelt ( Mtl. Rate bei der Creditreform), es war halt in den Auszügen nicht geschwärzt.

OK, habe gesagt:"Das geht die mal garnichts an, sag (schreib) denen das sie vieles wissen dürfen aber eben nicht alles. Man meinte zu mir, das wenn die das doch wissen wollen und das auch noch nach dem Termin schriftlich anfordern mit Termin, das dass dann doch rechtens sein müsse!?!

Ich meinte nur, wart mal, wir Fragen auch mal im Forum nach, wenn dort auch meine meinung geteilt wird, dann schreibst du das denen doch so oder?? darauf er: " mh, ja dann glaub ich das auch und werd denen das so dann mitteilen".


Nun, du siehst, auch hier in meinem Bekanntenkreis gibt es skeptiker, die nicht alles gleich glauben und zunächst noch andere meinungen wissen wollen, OK?

Das mit den Abrechnungen, die das Amt trotz Kontoauszügen der Letzten drei Monate haben will, möchte der Junge Mann nachreichen, das kann er ja auch, obwohl ich ihm sagte das auch hier keine Rechtliche handhabe ist, da es sich um Abrechnungen von vor der Antragsstellung handelt und der daraus resultierende Gehaltsanspruch ja schon einen Monat zuvor gewesen war und das Arbeitsamt ja auch schon einen ALG1 Bescheid erlassen hatte ( knapp 230€)

Gruß Ziggi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ziggi

Ist an dem Brief eine Rechtsfolgenbelehrung dran gewesen? So mit Mitwirkungspflicht erfüllen blablabla?

Dann mal Lesefutter was in der Kommentierung zum § 60 SGB I erläuternd steht:


7 „Mitteilung von Tatsachen (Absatz 1 Satz 1 Nr. 1): Tatsachen sind Sachverhalte, deren Kenntnis es dem Leistungsträger ermöglicht, eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Die Tatsachen müssen leistungserheblich sein.“

10 „Beweismittel und Beweisurkunden (Absatz 1 Satz 1 Nr. 3):........ Die Mitwirkungspflicht bezieht sich nur auf die Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts. Sie endet, wenn die erstrebte Entscheidung bereits möglich ist oder wenn nach den bereits durchgeführten Ermittlungen die Leistungen zwingend zu versagen sind ........... Die vorsorgliche Ausforschung des gesamten privaten Bereichs nach Tatsachen, die möglicherweise irgendwann von Bedeutung sein können, ist daher unzulässig.“

Quelle: Prof. Helmut Reinhardt (FH Ludwigsburg) in Kommentar zum SGB I, Nomos Verlag 2. Auflage 2007 bei § 60, Randnummern 7 bzw. 10 als Teilzitat.


Leistungserheblich sind nicht kleine Raten an irgendwen sondern von irgendwem. Oder gibt es jetzt einen neuen § im SGB II ? Etwa einen „Zu berücksichtigende Ausgaben“ § zehneinhalb, angesiedelt zwischen Zumutbarkeit und Einkommen.

Gruss
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Danke Melinde,

ich liebe es, wenn du mit mir auf gleicher welle schwimmst
und ja ich glaube das da was in dieser richtung hinten angeknüpft war.

Gruß Siggi
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