Bestattungskostenzuschuss

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Nokki
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Bestattungskostenzuschuss

Beitrag von Nokki »

Hallo,
wende mich heute einmal an dieses Forum mit der Bitte um Hilfe.

Meine Mutter ist im April verstorben, ich bin das einzigste Kind und habe mich um die Bestattung gekümmert. Wir haben diese in einer einfachen, preiswerten aber würdevollen Art durchführen lassen. Hierbei haben wir das Bestattungsinstitut informiert, dass wir H4 beziehen und die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen können. Von meiner Mutter ist leider auch nichts da, womit wir die Kosten decken könnten. Der Bestatter hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen sollen. - Das haben wir getan auch sämtliche Unterlagen beigebracht. Uns wurde auch gesagt, dass die Bearbeitung und Auszahlung ca. 1 - 1,5 Jahre dauert und das Bestattungsinstitut hat mit uns eine Ratenzahlung von 50,00 €/ mtl. vereinbart und eine Abtretungserklärung verlangt, da sie für uns auch Kosten für den Arzt und Blumen vorgeschossen haben, ausserdem müssten sie die Mehrwertsteuer sofort an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig verzichten Sie dafür uns zu mahnen und beissen in den sauren Apfel so lange auf Ihr Geld zu warten.

Diese 50 € fallen uns echt schwer aufzubringen. Leider ist es nun so, dass der Friedhof nicht mehr länger auf sein Geld warten will und uns mit Mahn- und Vollstreckung droht. Wir haben hier auch noch mal eine Rate von 20 € angeboten, aber wir sollen mehr zahlen, was einfach nicht geht.

Nun meine eigentliche Frage:
Wie kann ich das Sozialamt dazu bringen schneller meinen Antrag (angeblich muss erst das Nachlassgericht und das Finanzamt noch prüfen und das dauert halt) zu bearbeiten und den Zuschuss zu zahlen.

Vielen Dank schon mal Vorweg
Nokki
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ersteinmal: Mein Beileid und aufrichtige Anteilnahme...
Habt ihr denn Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach
§ 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII ausgefüllt wenn ich das nun richtig verstehe, oder ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nokki
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Beitrag von Nokki »

Selbstverständlich, wir haben den Antrag sofort gestellt, alle Rechnungen und benötigten Unterlagen eingereicht. Die Dame vom Sozialamt hat uns auch bestätigt, dass alle Unterlagen vorliegen, aber die Bearbeitung eben dauert, da erst abgewartet werden muss, da erst eine Erbenfeststellung über das Nachlassgericht erfolgen muss und das Finanzamt (ich glaube bestätigen muss, dass wir keine Gelddepots o. ä. haben).
Erst danach könnten Sie die Kosten übernehmen.

Nokki
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Nokki,

zunächst auch von mir aufrechtes Beileid.

Ich würde das Sozialamt bitten ( Schriftlich) das die Bestattungskosten zunächst als Dahrlehen erbracht werden und für den Fall das sich doch noch ein nicht bekanntes Gelddepot oder doch noch irgendwo etwas Rücklagen deiner Mutter ( von denen ihr nichts wustet) finden sollten, ihr selbstverständlich in höhe des Dahrlehens eine Abtretung an das Sozialamt geben würdet, da ihr nicht noch mehr an Kosten haben möchtet und das Sozialamt dann ja auch für die Mahngebühren aufkommen müsste.

Versucht aber bitte im vorfeld mal den/die Vorgesetzte zu erreichen und schildert ihr/ihm die Sachlage, bittet evtl. um einen Termin und bringt alle Unterlagen (vor allem die Mahnschreiben) mit, villeicvht erreicht ihr so das man wenigstens das Nötigste Bezahlt auch wenn es als Darlehen wäre. Ein Dahrlehen beim Sozialamt hätte den Vorteil, das es Zinsfrei ist, der Bestatter sein Geld auch hätte, ihr kleinste Raten zahlen könntet und ihr doch ruhiger schlafen könntet.
Sollte doch ein unbekannter Verwanter auftauchen der Reich ist, dann müsstet ihr ohnehin das Geld ( sofern ihr das wolltet bei diesem abverlangen oder einklagen, deswegen verstehe ich die aussage des Amtes nicht)

( Da mein Vater erst im Februar Verstorben ist, weis ich wie Teuer eine Bestattung kommt und das man weisgott in nullkommanix 3 bis 4 Tausend Euro an der Backe hat und das ohne Grabstein)
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
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Nokki
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Beitrag von Nokki »

Danke allen für Ihr Mitgefühl

Hallo Ziggi

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe Anfang kommender Woche einen Termin, allerdings bekomme ich keinen beim Sachgebietsleiter sondern nur bei der bisherigen Sachbearbeiterin. Naja, ich bereite die Schreiben auf jedenfall vor und nehme sie mit.
Wie ich inzwischen erfahren habe, gehen manche Sozialämter nach 6- 8 Wochen in Vorleistung. Mein zuständiges natürlich nicht.

Leider finde ich auch keine "Durchsetzungsverordnung" o. s. ä. welches die Vorgehensweisen der Ämter in diesem Fall vorschreibt.
Kennt hierzu jemand etwas oder wie kann man das in Erfahrung bringen ???

Kann es denn sein, das diese Vorgehensweisen im Ermessen des jeweiligen Sozialamtes liegen und die machen können was sie wollen.

Dem Friedhof habe ich noch einmal gebeten, bis Freitag nächste Woche zu warten und noch keinen Mahnbescheid zu schicken - ich hoffe nur, dass das alles noch gut geht. Falls er doch kommt muss ich dann einen Widerspruch einlegen?

Trotzdem schönes Wochenende allen
Nokki
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Nokki,
Ich habe Anfang kommender Woche einen Termin, allerdings bekomme ich keinen beim Sachgebietsleiter sondern nur bei der bisherigen Sachbearbeiterin. Naja, ich bereite die Schreiben auf jedenfall vor und nehme sie mit.
Gut, wenn die SB nicht so entscheiden möchte und sich nicht durchringen "will" zum/r Vorgesetzen zu gehen um sofort ein OK oder ablehnung zu erlangen, dann würde ich Freundlich aber bestimmt um "sofortige" unterredung mit Vorgesetzer/m im vorliegenden Fall bestehen, Fragen wie diese/r heisst und wo diese/r sitzt( Zimmernummer). In euren Fall ist ja schon fast Gefahr im verzug, manchmal wirkt etwas nachdruck wunder, Denke das ihr dann entweder kurz vor die Tür gebeten werdet und eine nachricht erhaltete oder ihr zur/m vorgesetzten gebracht werdet. Bedenkt aber, wenn die SB auf eurer Seite ist und das erst abklären muß, dann sieht die sache gut aus und dürfte wohl bald funktionieren.

Gruß und viel erfolg Ziggi
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Nokki
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Beitrag von Nokki »

will kurz berichten, wie es weitergegangen ist.

Also ich war am Dienstag bei der Sachbearbeiterin, habe das Problem nochmals geschildert und um entsprechende Hilfe gebeten. Da sie mir erst einmal nicht weiterhelfen konnte, hat sie mich vertröstet, dass sie das mit Ihrem Vorgesetzten besprechen werde. Meiner Bitte mit Ihm selbst zu sprechen, hat sie abgelehnt. Sollte dann am Mittwoch nach dem Mittag vorbeikommen (sie haben mich außerhalb der Öffnungzeiten empfangen wow).
Ok, am Mittwoch wieder hin. Da hat Sie mir erklärt, dass ich keinen Vorschuss bzw. auch keinen Kredit bekommen würde - aaber ihr Vorgesetzter habe mit der Friedhofsverwaltung gesprochen und denen klargemacht, dass wenn ich eine eidesstattliche Versicherung abgebe sie trotzdem kein Geld hätten und sie mich in eine prekäre Situation bringen würden. Sie sollten mit mir halt derweil eine Ratenzahlung vereinbaren und ich solle eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann würde das Amt - nach Prüfung, in ungefähr 12 Monaten - das Geld direkt an den Friedhof überweisen. Die Friedhofsverw. würde alles weiter mit mir klären.
Ich heute zur Friedhofsverwaltung- die waren hocherfreut mich zu sehen -IRONIE- Sie haben mir eine Ratenzahlung von 100 €/mtl. vorgelegt - ich ihnen mitgeteilt, dass ich das zwar unterschreiben kann, aber nicht bezahlen. Habe ihnen Angeboten 20 € (wie schon mal) Nach langem hin und her haben sie es akzeptiert. Sie meinten, dass sie zum Sozialamt gemacht werden, wofür ich vollstes Verständnis habe - die Frdh. verw. leider nicht. Abtretungserklärung und eine Belehrung unterschrieben, dass sie sofort Mahnbescheid beantragen, wenn ich eine Rate nicht zahle.

Mir fehlen also die nächsten 12 Monate je 70 € / Monat. Keinen interessiert es - muss es ja auch nicht.

Werde jetzt schriftlich festlegen, dass wenn ich versterben sollte mich der Bestatter beim Sozialamt vor die Tür legen soll.

Rechne auch fest damit, dass das Sozialamt den Zuschuss um die von mir gezahlten Raten kürzen wird, bestimmt mit der Begründung "es ging doch"

Nokki
Corica
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Beitrag von Corica »

Nokki hat geschrieben:will kurz berichten, wie es weitergegangen ist.

Also ich war am Dienstag bei der Sachbearbeiterin, habe das Problem nochmals geschildert und um entsprechende Hilfe gebeten. Da sie mir erst einmal nicht weiterhelfen konnte, hat sie mich vertröstet, dass sie das mit Ihrem Vorgesetzten besprechen werde. Meiner Bitte mit Ihm selbst zu sprechen, hat sie abgelehnt. Sollte dann am Mittwoch nach dem Mittag vorbeikommen (sie haben mich außerhalb der Öffnungzeiten empfangen wow).
Ok, am Mittwoch wieder hin. Da hat Sie mir erklärt, dass ich keinen Vorschuss bzw. auch keinen Kredit bekommen würde - aaber ihr Vorgesetzter habe mit der Friedhofsverwaltung gesprochen und denen klargemacht, dass wenn ich eine eidesstattliche Versicherung abgebe sie trotzdem kein Geld hätten und sie mich in eine prekäre Situation bringen würden. Sie sollten mit mir halt derweil eine Ratenzahlung vereinbaren und ich solle eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann würde das Amt - nach Prüfung, in ungefähr 12 Monaten - das Geld direkt an den Friedhof überweisen. Die Friedhofsverw. würde alles weiter mit mir klären.
Ich heute zur Friedhofsverwaltung- die waren hocherfreut mich zu sehen -IRONIE- Sie haben mir eine Ratenzahlung von 100 €/mtl. vorgelegt - ich ihnen mitgeteilt, dass ich das zwar unterschreiben kann, aber nicht bezahlen. Habe ihnen Angeboten 20 € (wie schon mal) Nach langem hin und her haben sie es akzeptiert. Sie meinten, dass sie zum Sozialamt gemacht werden, wofür ich vollstes Verständnis habe - die Frdh. verw. leider nicht. Abtretungserklärung und eine Belehrung unterschrieben, dass sie sofort Mahnbescheid beantragen, wenn ich eine Rate nicht zahle.

Mir fehlen also die nächsten 12 Monate je 70 € / Monat. Keinen interessiert es - muss es ja auch nicht.

Werde jetzt schriftlich festlegen, dass wenn ich versterben sollte mich der Bestatter beim Sozialamt vor die Tür legen soll.

Rechne auch fest damit, dass das Sozialamt den Zuschuss um die von mir gezahlten Raten kürzen wird, bestimmt mit der Begründung "es ging doch"

Nokki
so trurig es ist aber es geht alles einfacher.
hättet ihr im vorfeld auf die erbschaft verzichtet
das kostet beim gericht 15 € muß das sozialamt
die kosten übernehmen.
alles auch die wohnung räumen.
das geht immer noch auch wen ihr alles in die wege
geleitet habt.
alle erben müßen auf die erbschaft verzichten.
bis kein erbe mehr gefunden worden ist.
lg dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Nokki,

tut mir leid, was da passiert aber es gibt ein Urteil vom BSG es ist euch nicht zuzumuten so lange aus eigener Tasche das Geld aufzubringen.

Mal das Urteil in kürze. Ausschnitt hieraus.
Verweis auf Ausgleichsanspruch nicht zumutbar

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Klägerin als nach Landesrecht zur Bestattung Verpflichtete nicht zumutbar auf einen Ausgleichsanspruch gegen ihre Schwiegermutter verwiesen werden kann, wenn sie zum Zeitpunkt, in dem die Kosten für die Bestattung angefallen sind, und gegenwärtig noch bedürftig im Sinne des Sozialhilferechts (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe ) bzw des SGB II war bzw ist. Sie muss dann nicht vorrangig einen unsicheren Ausgleichsanspruch gegen ihre Schwiegermutter, die sich geweigert hat, die Kosten zu übernehmen, bzw gegen das Land als möglichen Erben durchzusetzen versuchen. Ob das Land überhaupt bei Ausschlagung des Erbes durch alle sonstigen in Betracht kommenden Erben (§ 1936 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) für die Erstattungskosten haftet (§ 1968 BGB), ist zweifelhaft
Geh zum Sozialgericht und erbitte dort Hilfe, frage nach ob man dir eine einstweilege anordnung hierzu anfertigen kann. Es ist hierfür auch nicht erforderlich einen Schriftlichen Bescheid vorzulegen, es genügt wenn ihr dem Gericht die Sachlage so schildert wie ihr es hier getan hattet, also diese Fadenscheinigen erklärungsversuche von der SB und deren Vorgesetzten, das Ihr zu einem Ratenvertrag mit der Friedhofsverwaltung "Genötigt" worden seit, Ihr euch da auch eine Anzeige vorbehalten wollt( Nötigung durch den Amtsleiter / Amtspflichtverletzug sehe ich da auch) und ihr diesen zustand nicht verstehen könnt.

Rechtens ist das was da passiert gerade nicht, wenn ich recht gelesen habe, bist du alleinerbe und mit Familie ALG2 empfänger, dann muß gezahlt werden( auch wenn du das Erbe nicht ausgeschlagen haben solltest), den Ratenvertrag mit der Friedhofsverwaltung und auch den anderen mit dem Bestatter hätte ich garnicht erst Unterschrieben.
Ist aber ein anderes Blatt.
Als ALG2 empfänger habt ihr ja weniger als das Existenzminimum für Vollstreckung, somit würde ich der Friedhofsverwaltung schriftlich mitteilen, dass ich nach durchrechnen der Beträge zum schluss gelangt binn, lediglich 5€ Mtl. an rate zu Zahlen, sollten sie jedoch ein Mahnverfahren anstrengen (welches nicht erfolgen kann, sobald ihr auch nur 1€ Monatlich Zahlt), Ihr diesem gelassen entgegensehen werdet. Sollte die Friedhofsverwaltung einen Mahnbescheid anstrengen, legt sofort Wiederspruch ein und legt kopien der Überweisungen bei, somit kann kein Vollstreckungsbescheid erfolgen.

Hiermit macht ihr nichts anderes wie das Sozialamt ihr werdet nur genau so Unverschämt.

Die Behörde (Sozialamt) ist zur übernahme verpflichtet, solltest Du oder ein anderer evtl. auffindbarer Erbe, innerhalb der nächsten 10 Jahre reich ( nicht ganz so reich aber halt doch reicher als derzeit) so ist das Sozialamt befähigt diese Entscheidung ( zu Zahlen) aufzuheben und dir die Rechnung zu präsentieren.

Viel erfolg, wie gesagt, das Recht steht auf eurer seite.

Gruß Ziggi

Ps.: Solltet ihr bei den Formulierungen Hilfe brauchen, werde ich euch gerne versuchen zu Helfen, bitte dann pn 8)
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Nokki
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Beitrag von Nokki »

@Corica
Das ist so nicht richtig!
Lt. Bestattungsgesetz bin ich bestattungspflichtig, egal ob ich das Erbe annehme oder nicht. Hätte ich mich nicht um die Bestattung gekümmert (was ich niemals gemacht hätte), wäre ich seitens des Ordnungsamtes dazu verpflichtet worden. Hätte ich dies trotzdem abgelehnt, wäre die Bestattung vom Ordnungsamt beauftragt worden. Die Beisetzung hätte dann sonstwo (dort wo es am billigsten ist) stattgefunden. Gleichzeitig hätte ich eine Ordnungsstrafe bekommen und das Ordnungsamt würde sich die Kosten von mir wieder eintreiben.

@Ziggi
ich werde mich an das Sozialgericht wenden, mich zumindest erst mal beraten lassen.
Ich verstehe das einfach nicht, weshalb das Sozialamt sich so anstellt. Ich bin auch kein Einzelfall wie mir auf dem Friedhof mitgeteilt wurde, die haben dort noch mehr Aussenstände und wie gesagt sagten die ja, "das das Sozialamt sie zum Sozialamt macht" mir wurde auch wieder bestätigt, dass andere Sozialämter nach 6 Wochen in Vorleistung gehen - mein Zuständiges aber eben nicht.

Naja, alles zum k...zen
Nokki
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Nokki,

tut mir echt leid, das euer Sozialamt so ein d..fer verein ist, aber das Sozialgericht wird dir da schon Helfen, du wirst dort wohl nach dem Hergang gefragt und auch was du erwartest, eine §Rechtsberatung " werden si edir aber icht zuteil kommen lassen. Wenn du denen Sagst, das du hierdurch in eine Finanzielle und eine Seehliche Not geraten bist und du von einer Bekannten auf ein Urteil aufmerksam gemacht Worden bist... dann werden sie dir sicherlich auch bei der Formulierung Helfen.

Solltest du jedoch einen Sozialrechtsanwalt damit beauftragen wollen, so müsstest du einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und dann den Anwalt suchen und und ujnd, ich würde diesen schritt erst machen wenn das SG dir den Antrag auf sofortige Zietnahe entscheidung nicht entgegennimmt, das sollte aber eigentlich nicht passieren, die SG's sind meist willig und halfen bei der Formulierung und nehmen deinen Antrag auf. Manchmal dauert dann solch eine Entscheidung auch zwei oder drei Wochen.

Was mir dabei gerade noch einfällt??? habt Ihr einen Sozialdezernenten oder ein Bürgerbüro? manchmal rechnet es sich, wenn man unkompliziert mal dort oder in der Bürgersprechstunde beim Bürgermeister oder Oberbürgermeister reinschneit und nachfragt, warum eine solche "verzögerungstaktik" vom Amt kommt und ob man da wirklich vor Gericht ziehen müsse?

Wie gesagt ist nur so eine Idee, villeicht lässt sich dann solch jemend zu einer Entscheidung herab gibt weisung "wohlwollend zu entscheiden.......
mag zwar unorthodox klingen aber ..... man hat mit solchen massnahmen schon mal erfolge erziehlen können.


Nu aber trotz allem Kopf hoch und durch die Probleme nich jeck werden.

Gruß Ziggi
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Corica
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Beitrag von Corica »

bin ich nicht in der lage etwas zu bezahlen kann ich auch
keinen auftrag erteilen.
ich hätte sofort kontakt mit dem sozialamt
aufgenommen und den leuten klahr gemacht
das ich die kosten für eine bestattung nicht
aufbringen kann.
das amt ist verpflichtet sich um die kostenübernahme
zu kümmern.
sie können nicht verlangen das ich mich strafbar
mache.
lg dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

@Corica,
meinst du nicht, das ist ein wenig hart was du da schreibst?
Stelle dir mal vor das du deine Frau verlierst...... zu was bist du dann noch fähig????
Also bitte Urteile nicht über eine Trauernde Person dies ist dann nicht in der lage klar zu Denken, es ist ein Psychischer ausnahmezustand.


Klar wäre manches anderst gelaufen, aber das Amt ist in meinen Augen Unverschämt.


@ Nokki,

Schriftlich Antrag auf Vorschuss nach § 43 SGB I
§ 43
Vorläufige Leistungen

(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Für die Leistungen nach Absatz 1 gilt § 42 Abs. 2 und 3 entsprechend. Ein Erstattungsanspruch gegen den Empfänger steht nur dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger zu.

wenn du einen solchen Vorschussantrag stellst, und zum SG gehst dann solltest du bald erfolg haben.

Ich drück dir da mal die Daumen.

Gruß Ziggi
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Beitrag von Corica »

@Corica,
meinst du nicht, das ist ein wenig hart was du da schreibst?
Stelle dir mal vor das du deine Frau verlierst...... zu was bist du dann noch fähig????
Also bitte Urteile nicht über eine Trauernde Person dies ist dann nicht in der lage klar zu Denken, es ist ein Psychischer ausnahmezustand.


Klar wäre manches anderst gelaufen, aber das Amt ist in meinen Augen Unverschämt.


@ Nokki,

Schriftlich Antrag auf Vorschuss nach § 43 SGB I
§ 43
Vorläufige Leistungen

(1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Für die Leistungen nach Absatz 1 gilt § 42 Abs. 2 und 3 entsprechend. Ein Erstattungsanspruch gegen den Empfänger steht nur dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger zu.

wenn du einen solchen Vorschussantrag stellst, und zum SG gehst dann solltest du bald erfolg haben.

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ich urteile nicht über trauernde personen !
im gegenteil ich kann mich gut in die lage
versetzen.
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Beitrag von Nokki »

Es geht so kurios weiter wie es begonnen hat.

Die Klage beim Sozialgericht wurde vorbereitet und letzte Woche eingereicht.

Heute habe ich einen Anruf der Sachbearbeiterin erhalten, dass die Kosten beim Friedhof und beim Bestatter in den nächsten Tagen an diese überwiesen werden.

Ich bin sehr froh, dass das Theater nun vorbei ist, aber was soll man darüber denken ???

Haben sich die Verantwortlichen so noch schnell aus der Affäre gezogen ???

Ich kann nur den Kopf schütteln
Nokki :idea:
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Haben sich die Verantwortlichen so noch schnell aus der Affäre gezogen ???
Nunja,

wären wir hier in meiner Heimatstadt, würde ich sagen, das der Verantwortliche Richter
"um das Verfahren abzukürzen" beim Rechtsamt der Stadt angerufen hat,
denen mal auf die Füsse getreten hat>> so in etwa >> Geltendes Recht ist, das diese Kosten
zu übernehmen sind<< und das Rechtsamt wohl dann denm Sozialamt geraten hat,
um ärger zu umgehen ( Richter kann ja Urteilen), die Sache schnellstmöglich zu begleichen.

Nix für ungut Herzlichen Glückwunsch, du hast ihnen gezeigt das es nicht nach deren meinung
sondern nach geltendem Recht geht.


Lieben Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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