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Hilfe

Verfasst: 10.08.2010 20:08
von Lucy84
Hallo,
ich hoffe das einige von Euch mir helfen könnt?
Eine Bekannte von mir hatte vor ungefähr 2 oder 3 Jahren eine Riester Rente abgeschlossen,die sie jedoch voriges Jahr gekündigt hatte.
Nachdem sie die Riester Rente gekündigt hatte,erhielt sie daraus eine Auszahlung in Höhe von ungefähr 350€.
Jetzt hat sich die Arge eingeschaltet,und will das sie den Betrag zurückzahlt.
Hat die Arge ein Recht auf das Geld?

Ich würde mich über Antworten freuen.

Verfasst: 10.08.2010 21:38
von DjTermi
Hat Sie die Riesterrente angegeben bei Antragstellung ?

Verfasst: 10.08.2010 22:18
von Lucy84
Nein hat sie nicht,sie war unerfahren,und sich keiner Schuld bewusst.

Verfasst: 11.08.2010 03:39
von Corica
Lucy84 hat geschrieben:Nein hat sie nicht,sie war unerfahren,und sich keiner Schuld bewusst.
das geld werden sie ihr abziehen weil sie bei antragstellung
den vertrag nicht angegeben hat.
ist leider so.
lg dieter
ps. spahren in der not macht die arge froh.

Verfasst: 11.08.2010 08:23
von Ziggi
Hallo Lucy84,

hat deine Bekannte denn ALG2 erhalten als sie die Riesterrente ausgezahlt bekommen hatte? Wenn nein dann besteht auch kein recht auf rückzahlung.

Wenn ja, hat sie es selbst verschuldet, durch das nicht angeben; das sie den Betrag zurückzahlen muß. Wenn sie glück hat, wird kein ermittlngsverfahren eingeleitet und sie bekommt kein Bußgeld aufgebrummt.

Sie sollte auf jeden fall einen Beratungsschein besorgen( bis zu 20€ zuzahlung) und mit einem Fachanwalt für Sozialrecht besprechen was sie nun am besten tun kann, denn in Deutschland gilt immernoch: "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht."
leider.

Gruß Ziggi

Verfasst: 11.08.2010 13:13
von Lucy84
@Corica da stimme ich zu,man will sich absichern und wird dann noch durch Unwissendheit bestraft.
Sie hat das ganze ja nur gekündigt,da sie es sich nicht mehr leisten konnte,und die von Sparkasse wo sie den Scheiß abgeschlossen hatte,hätten sie aber auch darauf hinweisen können.

@Ziggi sie hat in der Zeit ALG2 erhalten.
Ich glaube aber nicht das die in den Fall gleich ein Ermittlungsverfahren einleiten werden.

Verfasst: 11.08.2010 13:20
von Corica
Lucy84 hat geschrieben:@Corica da stimme ich zu,man will sich absichern und wird dann noch durch Unwissendheit bestraft.
Sie hat das ganze ja nur gekündigt,da sie es sich nicht mehr leisten konnte,und die von Sparkasse wo sie den Scheiß abgeschlossen hatte,hätten sie aber auch darauf hinweisen können.

@Ziggi sie hat in der Zeit ALG2 erhalten.
Ich glaube aber nicht das die in den Fall gleich ein Ermittlungsverfahren einleiten werden.
warum sollten sie das ?
was meinst du was die geier an so einem vertrag für kohle machen.
der mensch ist ihnen doch scheiß egal.
lg dieter

Verfasst: 11.08.2010 19:39
von Lucy84
Ich finde das ganze so unfair,sie hat das Geld das sie da angelegt hatte nicht von irgendwem geschenkt bekommen,sie hatte es von ihren ALGII genommen,was ihr ja auch zusteht.
Jeder kann doch mit dem Geld machen was er will,der eine versäuft es,ein anderer verzockt es,sie hat halt an die Zukunft gedacht und wird jetzt bestraft.
Geldgieriges Pack.
Sorry,aber ich bin darüber echt sauer! :evil:

Verfasst: 11.08.2010 20:41
von Ziggi
Hallo Lucy, Sie hätte ja mit der Sparkasse sprechen können und die Riesterrente ins Ruhen setzen können, zumindest vorübergehend zahlungsfrei setzen oder so.

Nun ist guter rat teuer, wenn ich sie wäre, würde ich zunächst vom Anwalt prüfen lassen wie die Rechtliche Seite ist.

Dann würde ich dem Amt gegenüber klarstellen das es sich um gesparte Gelder aus der Regelleistung handelt und somit es sich um Angespartes vermögen handelt. Hierzu würde ich wiederum den Anwalt zu Hilfe nehmen, denn der kann das ganze Rechtlich Untermauern.

Drück mal die Daumen.

Gruß Ziggi

Verfasst: 11.08.2010 21:30
von DjTermi
Im Falle der Auflösung einer „Riester Rente“ ist die hieraus stammende Auszahlung als Vermögen oder Einkommen (Zuflussprinzip) anzurechnen, sofern der Betrag nicht innerhalb eines Monats erneut in einer entsprechenden Altersvorsorge angelegt wird.

Verstehe aber auch nicht wie man das einfach auflösen tut.
Sie muss doch eine Gebühr für die Auflösung bezahlen. Meistens werden aber auch noch Vorschusszinsen fällig.

Verfasst: 12.08.2010 10:12
von Lucy84
Hallo @Ziggi,als sie die Riester Rente bei der Sparkasse abgeschlossen hatte,sagte man ihr das von der Arge aus nichts passieren kann.
die von der Sparkasse hätte sie aber auch darauf hinweisen müssen,zu was sind die denn Berater!

@DjTermi,meine Bekannte hätte wohl mehr für die Riester Rente einzahlen müssen,sie konnte es sich nicht mehr leisten und hatte es deswegen gekündigt.

Verfasst: 12.08.2010 10:20
von DjTermi
War Sie arbeiten als Sie diesen Antrag für die Riester Rente ausgefüllt hatte ?

Verfasst: 12.08.2010 10:26
von Lucy84
Nein sie war HartzIV empfängerin.

Verfasst: 12.08.2010 10:37
von DjTermi
Und der Bertaer hat nicht ein Plan erstelt was für ihre Situation das beste ist ?

Verfasst: 12.08.2010 22:13
von Lucy84
Nein da wurde nichts erstellt.

Verfasst: 12.08.2010 22:46
von Ziggi
Mh,
gabs da nicht mal " den Hammer der Woche"?
also wenn das so stimmt wie du es hier schilderst, würde ich an stelle deiner Bekannten dem Vorstand der Sparkasse einen Brief schreiben und darauf verweisen das der Mitarbeiter Soundso in folgender weise und ohne Beratung, sowie ohne Plan oder auf andere weise verständlich machend einfach eine Kündigung durchgeführt hat ohne auf etwaige andere weise zu "Beraten" denn das wäre ja seine/ihre aufgabe gewesen.
( Also bei den Tatsachen bleiben, nichts hinzufügen und nichts weg lassen, aber den Frust mit einbauen)

Soweit ich mitbekommen habe sind die Mitarbeiter der Sparkassen dazu aufgefordert bei ALG2 von Riester abzuraten, da es im prinzip keine verbesserung der Altersrente gibt ( eine solche "Rente" würde ja bei Auszahlreife ja sowieso angerechnet) hätte also eigentlich nicht abgeschlossen werden sollen, dann aber bei "überforderung" wegen Finanzlsigkeit, hätte der Vertrag Beitragsfrei gestellt werden sollen, nicht einfach aufgekündigt.

Deine Bekannte hätte sich aber sowieso besser im vorfeld schlau gemacht,, hätte mal bei der SB nachfragen sollen wie in ihrem Fall was wie gehandhabt werden würde.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, jetzt kann man versuchen das Beste raus zu holen aber das ist weissgott nicht einfach.
Wie ich vorgehen würde hatte ich ja zu anfang schon dargestellt.

Gruß Ziggi

Verfasst: 21.08.2010 13:15
von maria1106
Sorry, ich versteh das Ganze nicht.
Wenn ich im ALGII Bezug was spare, dann spare ich mir das doch vom Regelsatz ab ?
Und wennich es dann verbrauche können sie es mir doch nicht wegnehmen?
Das würde ja bedeuten, dass sie mir was vom Regelsatz wegnehmen?

Man darf und soll doch sagar vom Regelsatz Rücklagen schaffen .
Und man darf bis zu 750 Euro Bar haben für irgendwas ?

Warum ist das dann bei einer Altersvorsorge anders ?
LG
Silvia

Verfasst: 21.08.2010 13:31
von Corica
maria1106 hat geschrieben:Sorry, ich versteh das Ganze nicht.
Wenn ich im ALGII Bezug was spare, dann spare ich mir das doch vom Regelsatz ab ?
Und wennich es dann verbrauche können sie es mir doch nicht wegnehmen?
Das würde ja bedeuten, dass sie mir was vom Regelsatz wegnehmen?

Man darf und soll doch sagar vom Regelsatz Rücklagen schaffen .
Und man darf bis zu 750 Euro Bar haben für irgendwas ?

Warum ist das dann bei einer Altersvorsorge anders ?
LG
Silvia
das kann keiner verstehen aber habt noch etwas gedult.
lange kann der staat die menschen nicht mehr mit den
almosen die er zahlt ruig halten.
zur zeit brodelt es und das wissen unsere politiker genau.
es wird sich einiges verändern müssen sonst droht hier bald
das große kaos.
lg dieter