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Raus aus Leistungsbezug zum 01.09. - Keine Kauton?

Verfasst: 08.08.2010 16:57
von Susanne123
Hallo...auch hier mal ein kleiner Spezialfall...

Beziehe seit Januar laufende Leistungen - im Juni diesen Jahres ist mein grosser Sohn ausgezogen und ich habe mich dann auf Wohnungssuche begeben, da ja meine jetztige Wohnung für mich alleine zu groß ist...Hatte von der Arge die Mitteilung dass bis Dezember die Miete noch weiter gezahlt wird und danach nicht mehr. Für eine "angemessene" neue Wohnung habe die Zustimmung der Arge, dass sie die Kaution und Renovierungskosten übernehmen. Habe nun eine neue Wohnung zum 01.09.2010 in Aussicht - Kaution sind aber hier drei netto Kaltmieten -

Habe nun am 01.08.2010 eine neue Arbeit gefunden - mit dem Verdienst (900.-€) falle ich als alleinstehende aus dem Leistungsbezug raus...

Wie sieht es nun mit der Kaution und Renovierungskosten aus??? Ist die Zusicherung der Arge mit der Arbeitsaufnahme dann verloschen oder kann ich trotzdem das Darlehen beziehen???????????

Liebe Grüße und ich hoffe sehr jemand kann mir hier weiterhelfen...

Verfasst: 17.08.2010 00:02
von mel20392
Hallo!
Ich glaube da bekommst du nichts mehr :( da du ja erst zum 1.9.2010 Umziehst,und zu dem zeitpunkt kein Hartz4 mehr bekommst.
LG:mel

Verfasst: 17.08.2010 08:05
von Ziggi
Hallo Susanne123,
Habe nun am 01.08.2010 eine neue Arbeit gefunden - mit dem Verdienst (900.-€) falle ich als alleinstehende aus dem Leistungsbezug raus...
wann bekommst du denn dein erstes Gehalt? doch wohl erst nach dem 01.09.2010? oder.

Da die zusage schon da ist und der Umzug ja auch schon geplant ist, wird dir das Dahrlehen wohl noch zustehen, eine Abmeldung aus dem ALG2 Bezug kann ja erst nach ertem Gehaltseingang erfolgen.
Was leider aus deinem Text nicht hervor geht, hast du eine Schriftliche Zusage?

Somit vereinbare schnellstmöglich einen Termin wegen der Wohnungszusage und des Dahrlehens, dann sollte das noch gehen. Das du dann Raten in Bezahlbarer höhe Zahlst steht ja wohl ausser Frage.

Ob du allerdings mit 900€ im Monat aus dem Bezug fällst, kannst du genauer hier nachrechnen, denn du kennst ja deine Wohnungskosten besser als wir. > http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... =&opensub=
diser Rechner ist relativ genau.

Gruß Ziggi

Ps.: Werde mal nachschauen welche möglichkeiten es noch gibt um ein Dahrlehen wegen der Wohnungsbeschaffungskosten zu erlangen( während einkommen als Geringverdiener), melde mich dann erneut zu Wort.

Verfasst: 18.08.2010 10:52
von nonsens
Also mir wurde mal gesagt, von einem SB persönlich, alles was während eines Leistungsbezuges beantragt oder bewilligt wird, bekommt man auch. Selbst dann,wenn man durch eine Arbeitsaufnahme aus dem Bezug fällt.

Ich kenne das leider nur vom ALG I. Antrag wurde am 30. Dezember 09 gestellt, Auch Fahrkostenerstattungsantrag für Bewerbungsgespräch lag vor. Bewilligungsbescheid über ALG I und Fahrgeld kam Mitte Februar. Am 26. Januar haben wir uns aber schon wieder abgemeldet mit Vermerk Leistungseinstellung, sofern bewilligtzwecks Arbeitsaufnahme. Trotzdem hatten wir den Anspruch auf Erstattung, da der ANtrag ja im Leistungszeitraum gestellt wurde. Und so soll das auch sein, wurde mir gesagt.