Raus aus Leistungsbezug zum 01.09. - Keine Kauton?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Susanne123
Beiträge: 1
Registriert: 08.08.2010 16:46

Raus aus Leistungsbezug zum 01.09. - Keine Kauton?

Beitrag von Susanne123 »

Hallo...auch hier mal ein kleiner Spezialfall...

Beziehe seit Januar laufende Leistungen - im Juni diesen Jahres ist mein grosser Sohn ausgezogen und ich habe mich dann auf Wohnungssuche begeben, da ja meine jetztige Wohnung für mich alleine zu groß ist...Hatte von der Arge die Mitteilung dass bis Dezember die Miete noch weiter gezahlt wird und danach nicht mehr. Für eine "angemessene" neue Wohnung habe die Zustimmung der Arge, dass sie die Kaution und Renovierungskosten übernehmen. Habe nun eine neue Wohnung zum 01.09.2010 in Aussicht - Kaution sind aber hier drei netto Kaltmieten -

Habe nun am 01.08.2010 eine neue Arbeit gefunden - mit dem Verdienst (900.-€) falle ich als alleinstehende aus dem Leistungsbezug raus...

Wie sieht es nun mit der Kaution und Renovierungskosten aus??? Ist die Zusicherung der Arge mit der Arbeitsaufnahme dann verloschen oder kann ich trotzdem das Darlehen beziehen???????????

Liebe Grüße und ich hoffe sehr jemand kann mir hier weiterhelfen...
mel20392
Beiträge: 2
Registriert: 16.08.2010 23:13
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von mel20392 »

Hallo!
Ich glaube da bekommst du nichts mehr :( da du ja erst zum 1.9.2010 Umziehst,und zu dem zeitpunkt kein Hartz4 mehr bekommst.
LG:mel
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Susanne123,
Habe nun am 01.08.2010 eine neue Arbeit gefunden - mit dem Verdienst (900.-€) falle ich als alleinstehende aus dem Leistungsbezug raus...
wann bekommst du denn dein erstes Gehalt? doch wohl erst nach dem 01.09.2010? oder.

Da die zusage schon da ist und der Umzug ja auch schon geplant ist, wird dir das Dahrlehen wohl noch zustehen, eine Abmeldung aus dem ALG2 Bezug kann ja erst nach ertem Gehaltseingang erfolgen.
Was leider aus deinem Text nicht hervor geht, hast du eine Schriftliche Zusage?

Somit vereinbare schnellstmöglich einen Termin wegen der Wohnungszusage und des Dahrlehens, dann sollte das noch gehen. Das du dann Raten in Bezahlbarer höhe Zahlst steht ja wohl ausser Frage.

Ob du allerdings mit 900€ im Monat aus dem Bezug fällst, kannst du genauer hier nachrechnen, denn du kennst ja deine Wohnungskosten besser als wir. > http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... =&opensub=
diser Rechner ist relativ genau.

Gruß Ziggi

Ps.: Werde mal nachschauen welche möglichkeiten es noch gibt um ein Dahrlehen wegen der Wohnungsbeschaffungskosten zu erlangen( während einkommen als Geringverdiener), melde mich dann erneut zu Wort.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Also mir wurde mal gesagt, von einem SB persönlich, alles was während eines Leistungsbezuges beantragt oder bewilligt wird, bekommt man auch. Selbst dann,wenn man durch eine Arbeitsaufnahme aus dem Bezug fällt.

Ich kenne das leider nur vom ALG I. Antrag wurde am 30. Dezember 09 gestellt, Auch Fahrkostenerstattungsantrag für Bewerbungsgespräch lag vor. Bewilligungsbescheid über ALG I und Fahrgeld kam Mitte Februar. Am 26. Januar haben wir uns aber schon wieder abgemeldet mit Vermerk Leistungseinstellung, sofern bewilligtzwecks Arbeitsaufnahme. Trotzdem hatten wir den Anspruch auf Erstattung, da der ANtrag ja im Leistungszeitraum gestellt wurde. Und so soll das auch sein, wurde mir gesagt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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