Pauschale für Renovierung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Pauschale für Renovierung

Beitrag von pezet »

Hallo, ich habe schon einiges gelesen, aber jeder Artikel hat ein anderes Ergebnis.
Durch Arbeitsaufnahme müssen wir umziehen (700 km).
Lt. Mietvertrag sind wir zum Renovieren verpflichtet (alte Wohnung). Die ARGE erkennt das auch an, will aber für eine 87 m² und 3,35m hohe Wohnung nur höchstens 160 € übernehmen. Ich kann aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen nicht allein renovieren und muß eine Firma beauftragen. Deren Kostenvoranschlag läuft aber auf 1200 €.
Was kann ich machen ? Ist die Zahlung einer Pauschale rechtens?
Danke für Eure Hilfe!
Tschüß
Alles Gute pezet
**************
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Pezet,

soweit mir geläufig ist, ist eine Pauschale rechtens.

Die Renovierung muss ja eigentlich nur das Weissen der Wände sein, da reichen eigentlich ein paar Eimer Farbe (gute qualität sollte schon sein) ne Walze und 'n paar Std. Zeit. (evtl. kumpels).

Sollte deine Gesundheit wirklich so angeschlagen sein, das du das (mit Familie) nicht deckeln kannst, dann solltest du dir ein Ärzliches Attest geben lassen, aus dem hervor geht, das du nicht in der lage bist die Wände selbst zu Malern.
Eine Malerfirma und ein KVA sind aber auch bei weitem zu wenig, nimm zwei oder drei KVA's ( evtl. von einer Hausmeisterfirma) und reiche diese mit dem Attest ein, sollte die Arge sich dann immernoch quer stellen, solltest du das vom Sozialgericht prüfen lassen, es sei denn, das euch eure ARGE auf eine Diakonische oder andere einrichtung verweist, das müsstet ihr dann wohl annehmen (sofern es soetwas bei euch gibt).

Was euer SG dazu sagt ist dann entscheident, zur not müsstet ihr in vorlage treten oder es von der Kaution abziehen lassen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
pezet
Beiträge: 49
Registriert: 10.07.2005 15:40

Beitrag von pezet »

Hallo ziggi

Die Wohnung kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst malern. (Attest liegt dem Amt vor).
Zudem wohne ich dort gar nicht mehr und ist somit gar nicht möglich selbst zu malern.

Meine Frage bezieht sich darauf das sie nur eine Pauschale für die qm zahlen aber die Höhe von 3,35m nicht. Die Wohnung ist aber nun mal so hoch.
Alles Gute pezet
**************
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

pezet hat geschrieben:Hallo ziggi

Die Wohnung kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst malern. (Attest liegt dem Amt vor).
Zudem wohne ich dort gar nicht mehr und ist somit gar nicht möglich selbst zu malern.

Meine Frage bezieht sich darauf das sie nur eine Pauschale für die qm zahlen aber die Höhe von 3,35m nicht. Die Wohnung ist aber nun mal so hoch.
sag dem amt sie sollen zwischendecken einziehen lassen.
ich sage doch du bist nur noch von idis umgeben.
lg dieter
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