Steht mir jetzt doch noch alleinerziehenden Mehrbedarf zu?
Verfasst: 05.08.2010 08:26
Hallo erstmal an alle
ich hoffe jemand von euch kann mir ein wenig Klarheit in der im Betreff stehenden Sache verschaffen, da ich doch ziehmlich verwirrt bin grade!
Es geht um folgendes:
Ich (26) habe einen etwas über 1 Jahr alten Sohn. Momentan wohne ich noch mit ihm alleine. Mein Freund (25) -welcher auch der Vater des Kindes ist- und ich wollen nun Ende des Jahres zusammen ziehen. Es ist soweit auch alles schon mit der ARGE geregelt und genehmigt. Was mir aber nun den Kopf zerbricht ist folgendes:
Mein Freund kommt jetzt ins 3te Ausbildungsjahr und bekommt dementsprechend auch eine Ausbildungsvergütung.
Nun meinte meine Sachbearbeiterin, dass ich und mein Freund eine Haushaltsgemeinschaft bilden und keine Bedarfsgemeinschaft, da er ja in Ausbildung ist und auch kein Hartz 4 bezieht.
Eine Freundin von mir ist seit 7 Monaten Mutter und wohnt noch bei den Eltern. Ihr Vater bezieht mom. ALGI und ihre Mutter geht soweit ich weiß einen Minijob nach. Meine Freundin und ihre Tochter gelten als alleinige Bedarfgemeinschaft zusammenwohnend in einer Haushaltsgemeinschaft und bekommt weiterhin alleinerziehenden Mehrbedarf.
Meine Sachbearbeiterin hatte in der Niederschrift, die ich bekommen habe eingetragen, dass mein Freund nicht in meine Bedarfsgemeinschaft mündet, wegen der Ausbildung und wir als Haushaltsgemeinschaft bis zu seinem Ausbildungsende gelten.
Eigentlich doch der gleiche Fall wie bei meiner Freundin oder nicht?
Dann habe ich noch folgende Definition bzgl. wann eine Alleinerziehung vorliegt gefunden:
"Eine Alleinerziehung liegt vor, wenn ein Mann oder eine Frau die alleinige tatsächliche Sorge und Pflege für ein Kind oder mehrere Kinder ausübt. § 21 Abs. 3 SGB II. Eine Alleinerziehung kann auch bei Verheirateten gegeben sein, wenn ein Ehepartner über einen längeren Zeitraum die Kinder nicht betreuen kann.
Mein Freund wird fast täglich bis auf ggf. Sonntags von 7:00 - 18:00 Uhr auf der Arbeit sein. Von daher trage ich doch damit die tatsächlich alleinige Sorge und Pflege in der ganzen Zeit für meinen Sohn oder sehe ich das falsch? :scratch:
Ist grad alles irgendwie ein wenig verwirrend für mich. Von daher wäre ich über eine aufklärende Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüße
ich hoffe jemand von euch kann mir ein wenig Klarheit in der im Betreff stehenden Sache verschaffen, da ich doch ziehmlich verwirrt bin grade!
Es geht um folgendes:
Ich (26) habe einen etwas über 1 Jahr alten Sohn. Momentan wohne ich noch mit ihm alleine. Mein Freund (25) -welcher auch der Vater des Kindes ist- und ich wollen nun Ende des Jahres zusammen ziehen. Es ist soweit auch alles schon mit der ARGE geregelt und genehmigt. Was mir aber nun den Kopf zerbricht ist folgendes:
Mein Freund kommt jetzt ins 3te Ausbildungsjahr und bekommt dementsprechend auch eine Ausbildungsvergütung.
Nun meinte meine Sachbearbeiterin, dass ich und mein Freund eine Haushaltsgemeinschaft bilden und keine Bedarfsgemeinschaft, da er ja in Ausbildung ist und auch kein Hartz 4 bezieht.
Eine Freundin von mir ist seit 7 Monaten Mutter und wohnt noch bei den Eltern. Ihr Vater bezieht mom. ALGI und ihre Mutter geht soweit ich weiß einen Minijob nach. Meine Freundin und ihre Tochter gelten als alleinige Bedarfgemeinschaft zusammenwohnend in einer Haushaltsgemeinschaft und bekommt weiterhin alleinerziehenden Mehrbedarf.
Meine Sachbearbeiterin hatte in der Niederschrift, die ich bekommen habe eingetragen, dass mein Freund nicht in meine Bedarfsgemeinschaft mündet, wegen der Ausbildung und wir als Haushaltsgemeinschaft bis zu seinem Ausbildungsende gelten.
Eigentlich doch der gleiche Fall wie bei meiner Freundin oder nicht?
Dann habe ich noch folgende Definition bzgl. wann eine Alleinerziehung vorliegt gefunden:
"Eine Alleinerziehung liegt vor, wenn ein Mann oder eine Frau die alleinige tatsächliche Sorge und Pflege für ein Kind oder mehrere Kinder ausübt. § 21 Abs. 3 SGB II. Eine Alleinerziehung kann auch bei Verheirateten gegeben sein, wenn ein Ehepartner über einen längeren Zeitraum die Kinder nicht betreuen kann.
Mein Freund wird fast täglich bis auf ggf. Sonntags von 7:00 - 18:00 Uhr auf der Arbeit sein. Von daher trage ich doch damit die tatsächlich alleinige Sorge und Pflege in der ganzen Zeit für meinen Sohn oder sehe ich das falsch? :scratch:
Ist grad alles irgendwie ein wenig verwirrend für mich. Von daher wäre ich über eine aufklärende Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüße