Huhu Sania,
dein Freund erhält Harz IV, bekommt er auch Blindengeld?
Ich frage nur weil evtl. könnte dein Freund und du zusammen ziehen und trotzdem Finanziell klar kommen.
Schau mal wegen dem Blindengeld
hier rein, diese kleine erklärung über Blindengeld ist recht informativ.
Wenn du genug verdienst und dein Freund entsprechendes Blindengeld bekommen kann, dann würdet ihr villeicht auch ohne ALG2 klar kommen.
Ist nur so eine Idee.
Wegen dem Umzug; da könnte dein Freund ja zunächst in deinem Bundesland eine Anfrage wegen dem Blindengeld starten, danach entscheiden wie es mit dem zusammen ziehen ist und wenn das dann immernoch zur debatte steht:
Das Amt schriftlich zur zustimmung auffordern und begründen mit der Tatsache, das man durch diesen Umzug weitgehend aus dem ALG2 Bezug herausfallen würde. Sollte normalerweise genemigt werden.
Nach erfolgter genemigung Antrag zur durchführung des Umzuges ( 3 Kostenvoranschläge mit einreichen) hier begründung, das ja durch die Blindheit ein Umzug
unmöglich selbst durchgeführt werden kann.
UND ja, er darf auch ohne genemigung Umnziehen, in diesem fall werden lediglich keinerlei kosten des Umzugs getragen, er müsste sich dann lediglich (zum Umzugstag) schriftlich bei der alten ARGE ab- und bei der neuen ARGE anmelden, also eine Umzugsmeldung machen.
Hierzu schu doch bitte mal
hier.
Gruß und viel Glück
Ziggi