Zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sania
Beiträge: 2
Registriert: 02.08.2010 19:37

Zusammenziehen

Beitrag von Sania »

Ich und mein blinder Freund Hartz IV Bezieher, möchten zusammen ziehen. Er wohnt ine inem anderen Bundesland. Ich arbeite und verdiene mein Geld.
Können wir einen Mietvertrag zusammen unterschreiben oder ist ein Untermietvertrag besser?
Was müssen wir beachten?
Kann er auch ohne Genehmigung umziehen?
Gibte es Gründe für eine Ablehnung.
Grüße
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ihr würdet dann als Eheähnliche Lebensgemeinschaft angesehen.
Das Einkommen von Dir wird mit angerechnet.
Wenn Du zuviel verdienst, kann es durchaus sein das Er nicht mehr bedürftig ist und keine Leistungen mehr erhält.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Huhu Sania,

dein Freund erhält Harz IV, bekommt er auch Blindengeld?

Ich frage nur weil evtl. könnte dein Freund und du zusammen ziehen und trotzdem Finanziell klar kommen.
Schau mal wegen dem Blindengeld hier rein, diese kleine erklärung über Blindengeld ist recht informativ.

Wenn du genug verdienst und dein Freund entsprechendes Blindengeld bekommen kann, dann würdet ihr villeicht auch ohne ALG2 klar kommen.
Ist nur so eine Idee.

Wegen dem Umzug; da könnte dein Freund ja zunächst in deinem Bundesland eine Anfrage wegen dem Blindengeld starten, danach entscheiden wie es mit dem zusammen ziehen ist und wenn das dann immernoch zur debatte steht:
Das Amt schriftlich zur zustimmung auffordern und begründen mit der Tatsache, das man durch diesen Umzug weitgehend aus dem ALG2 Bezug herausfallen würde. Sollte normalerweise genemigt werden.
Nach erfolgter genemigung Antrag zur durchführung des Umzuges ( 3 Kostenvoranschläge mit einreichen) hier begründung, das ja durch die Blindheit ein Umzug unmöglich selbst durchgeführt werden kann.

UND ja, er darf auch ohne genemigung Umnziehen, in diesem fall werden lediglich keinerlei kosten des Umzugs getragen, er müsste sich dann lediglich (zum Umzugstag) schriftlich bei der alten ARGE ab- und bei der neuen ARGE anmelden, also eine Umzugsmeldung machen.
Hierzu schu doch bitte mal hier.

Gruß und viel Glück

Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Sania
Beiträge: 2
Registriert: 02.08.2010 19:37

Beitrag von Sania »

Hallo
danke für die Hilfe. Ja er bekommt Blindengeld und auch Blindenhilfe. Inwieweit er die bekommt noch, weiß ich nicht. Das Landesblindengeld ist doch soviel ich weiß, Einkommensunabhängig, die Blindenhilfe wohl nicht. Natürlich wäre es gut, wenn er wenigstens wegen der Blindheit eine Unterstützung wegen des Umzuges bekommen würde. Er würde aber auch ohne Genehmigung umziehen, wenn er müsste.

Viele Grüße
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Sania,

also, ihr werdet wohl so oder so zusammen ziehen?

Gut, hier kannst du mal schauen wie ihr dastehen würdet mit ALG2 als aufstocker ( Bedarfsgemeinschaft) wobei ich die berechnung mit Blindengeld/Blindenhilfe nicht genau nachvollziehen kann, hatte noch nie solch einen Fall somit kenne ich die modalitäten nicht und müsste sie mir erst erarbeiten.

Auf der Seite, weiter unten, kannst du auch Wohngeld für euch berechnen.

Ich denke das ihr, wenn du Arbeitest und dein Freund Blindengeld und Blindenhilfe erhält ( vergest nicht das auch diese umgemeldet werden muß) habt ihr warscheinlich genug Geld zur verfügung um damit einigermassen gut über die runden zu kommen.

Gruß Ziggi
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