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Schwanger, wann darf man umziehen ?

Verfasst: 30.07.2010 20:47
von nazgere
Hi,

Ab wann darf man denn vom Arbeitsamt aus eine neue Wohnung beziehen in dem Falle das man ein Kind erwartet ?
der Fall,

Frau bewohnt mit tochter eine 2 Raum Wohnung mit 63 m² und ist schwanger. Und bezieht Hart 4
Wann dürfte sie eine neue Wohnung beziehen ? Erst wenn das Kind auf der Welt ist ?

bitte um Hilfe

Verfasst: 02.08.2010 13:42
von DjTermi
Hallo,
Mehrbedarf Wohnraum bei Familienzuwachs sehr schwer. Die ARGE betrachtet es als zumutbar, ein Baby/Kleinkind im Elternschlafzimmer unterzubringen. Hier sollte man nicht von einem zusätzlichen Zimmer, sondern eher von zusätzlich genehmigten Quadratmetern ausgehen. Eine wirkliche Regelung gibt es dafür nicht, also immer bei der ARGe nachfragen!

Gruß

Verfasst: 02.08.2010 14:15
von nazgere
Ein Schlafzimmer in der Hinsicht existiert ja nicht, nur die Stube und das Zimmer der 3 Jährigen Tochter.

Verfasst: 02.08.2010 18:54
von Ziggi
Nu, da würd ich,
wie von DjTermi vorgeschlagen, einfach mal bei meinem zuständigen SB anfragen, wieviel qm und wann ich Umziehen könnte.

Zum besseren verständniss könnte dir das weiter helfen.;)

Gruß Ziggi

Verfasst: 02.08.2010 19:55
von nazgere
Man hat ja irgendwie nur immer im Hinterkopf die Berater der Arge sagen einen nicht alles

Und ich hatte gehofft es gibt in der hinsich eine feste Regelung

Verfasst: 04.08.2010 07:50
von Ziggi
Naja,
es gibt durchaus gute und fähige SB's, diese sagen einem dann schon was sache ist.
Du kannst ja mal dort nachfragen und wenn dir diese Antwort nicht gut gefällt,
zur sicherheit noch bei einem Harz IV-hilfeverein gehen, diesen kannst du hier finden.
Der vorteil eines Ortsansässigen Hilfevereins ist klar, die kennen die Örtlichen
gegebenheiten meist erheblich besser und können hierdurch recht gut Helfen.

Gruß Ziggi