Schwanger, wann darf man umziehen ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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nazgere
Beiträge: 11
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Schwanger, wann darf man umziehen ?

Beitrag von nazgere »

Hi,

Ab wann darf man denn vom Arbeitsamt aus eine neue Wohnung beziehen in dem Falle das man ein Kind erwartet ?
der Fall,

Frau bewohnt mit tochter eine 2 Raum Wohnung mit 63 m² und ist schwanger. Und bezieht Hart 4
Wann dürfte sie eine neue Wohnung beziehen ? Erst wenn das Kind auf der Welt ist ?

bitte um Hilfe
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Mehrbedarf Wohnraum bei Familienzuwachs sehr schwer. Die ARGE betrachtet es als zumutbar, ein Baby/Kleinkind im Elternschlafzimmer unterzubringen. Hier sollte man nicht von einem zusätzlichen Zimmer, sondern eher von zusätzlich genehmigten Quadratmetern ausgehen. Eine wirkliche Regelung gibt es dafür nicht, also immer bei der ARGe nachfragen!

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nazgere
Beiträge: 11
Registriert: 18.07.2010 07:26
Wohnort: Hohenstein-Ernstthal

Beitrag von nazgere »

Ein Schlafzimmer in der Hinsicht existiert ja nicht, nur die Stube und das Zimmer der 3 Jährigen Tochter.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Nu, da würd ich,
wie von DjTermi vorgeschlagen, einfach mal bei meinem zuständigen SB anfragen, wieviel qm und wann ich Umziehen könnte.

Zum besseren verständniss könnte dir das weiter helfen.;)

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
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nazgere
Beiträge: 11
Registriert: 18.07.2010 07:26
Wohnort: Hohenstein-Ernstthal

Beitrag von nazgere »

Man hat ja irgendwie nur immer im Hinterkopf die Berater der Arge sagen einen nicht alles

Und ich hatte gehofft es gibt in der hinsich eine feste Regelung
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Naja,
es gibt durchaus gute und fähige SB's, diese sagen einem dann schon was sache ist.
Du kannst ja mal dort nachfragen und wenn dir diese Antwort nicht gut gefällt,
zur sicherheit noch bei einem Harz IV-hilfeverein gehen, diesen kannst du hier finden.
Der vorteil eines Ortsansässigen Hilfevereins ist klar, die kennen die Örtlichen
gegebenheiten meist erheblich besser und können hierdurch recht gut Helfen.

Gruß Ziggi
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