Vielleicht gehört es nicht hier her, aber vielleicht kann mir jemand helfen.
Dieses Schreiben bekam ich heute von der Arbeitsagentur für Arbeit (Regionaldirektion Hessen) nach dem ich entliche eine Arbeit gefunden habe.
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
bevor ich über Ihren Antrag entscheiden kann, benötige ich noch weitere Angaben zu den persönlichen und Wirtschaftlichen Verhältnissen.
Bitte senden Sie den beigefügten Fragebogen vollständig ausgefüllt bis zum 22.8.10 zurück.
Alle Angaben zu den Wirtschaftlichen Verhältnissen sind zu belegen.
Bei einer Stundung werden grundsätzlich Stundungszinsen in Höhe von 2% über den Basiszins (z.Zt. 0,12%) erhoben.
Sollten die Unterlagen nicht bis zum genannten Termin vorliegen, erwarte ich sofortige Bezahlung.
Bei ausbleibender Zahlung werde ich die Zwangsvollstreckung einleiten, wodurch weitere Kosten entstehen können.
Sofern es sich bei der Forderung um einen Anspruch nach dem SGB2 handelt, hat mich der zuständige Träger mit der Wahrnehmung der Einziehung beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maier
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Dieses Schreiben hab ich bevor ich dieses Schreiben oben bekommen hab dort hin geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit nehme ich bezug auf Ihr Schreiben vom 15.07.2010.
Leider ist es mir nicht möglich den Betrag von X,XXX,XX € in einem Betrag zu bezahlen.
Daher bitte ich Sie mir eine Ratenzahlung zu bewilligen, da es mir anders nicht möglich ist, diesen Betrag auch nur ansatzweise zu schultern.
Ich bitte um eine kleine Rate, denn ich gebe zu das es mir um einiges besser ginge wenn ich weiterhin zu Hause sitzen würde und weiter Hartz 4 beziehen würde,
Bestraft kann ich in diese Sache nicht mehr, das ich schon eine Strafe wegen der Sache im Gefängnis absitzen mußte und dadurch meine frühere Arbeit verloren hatte.
Ich würde mich freuen eine positive Nachricht zu erhalten und verbleibe.
Hochachtungsvoll
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Muß ich wieder Bangen das der Zoll auf kreutzt, die Staatsanwaltschaft klopft, die Polizei mich in den Knast kutschiert!!
wie gesagt es handelt sich bei der Sache wo ich Bestraft wurde.
Besten Dank im voraus für eure Hilfe.
wie reagieren
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
was spricht dagegen den Fragebogen auszufüllen ?
was spricht dagegen den Fragebogen auszufüllen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Da schliesse ich mich der Frage von DjTermi an, fülle den Fragebogen aus,
schlage eine höhe der Rate vor und sende alles dann weg.
Der Brief scheint ja zumindest den willen zu zeigen, dir eine Ratenzahlung
zu ermöglichen, dafür braucht man dort noch weitere informarion!
Ist halt so mit dem berühmten Deutschen Behördenschimmel.
Gruß Ziggi
schlage eine höhe der Rate vor und sende alles dann weg.
Der Brief scheint ja zumindest den willen zu zeigen, dir eine Ratenzahlung
zu ermöglichen, dafür braucht man dort noch weitere informarion!
Ist halt so mit dem berühmten Deutschen Behördenschimmel.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
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