Ich bin ganz neu, hier in diesem Forum und habe auch gleich eine knifflige Frage.
Ich beziehe AlGII und habe einen Partner, der In Österreich lebt.
Nun habe ich mich einfach mal dort bei einigen Firmen beworben und tatsächlich auch eine mündliche Zusage erhalten.
Wenn ich dem Arbeitgeber eine verbindliche Zusage geben kann, WANN ich die Stelle antreten kann, wird auch ein schriftlicher Vertrag folgen.
Ich soll mich nun also c.a. 4 Wochen vor beabsichtigtem Arbeitsantritt wieder dort melden, langfristiger könne man dort nicht meinen Arbeitseinsatz planen.
Das Problem ist nun, dass ich mir ja zunächst einmal dort eine Wohnung besorgen müsste (Einsatzort ist nicht da, wo mein Partner lebt, der aber nachziehen würde) .
Woher soll ich aber die Kaution nehmen und wer bezahlt den Umzug?
Ich nehme an, dass das JOBCENTER dieses, wenn überhaupt nur mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag bewilligt?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, diese Kopfnuss zu knacken.
Freundliche Grüsse
Sofie
Österreich
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Frag doch mal beim Jobcenter nach, also deine IFK.
Wenn man nicht nachfragt wird man immer nur ahnen und spekulieren!
Ich würde meinen IFK anrufen und den Fall schildern, etwa so:
Dann könntest du ja auch sofort reagieren und um einen schnellen Termin mit IFK und/oder Vorgesetzer/m bitten, da du ja aus dem ALG2 Bezug fallen würdest, nach Umzug. Es ist ja nicht zu erwarten das der AG die Stelle Jahre oder Monate für dich frei hält.
Das Problem daran ist, das es schon in der Hand des IFK und seiner Vorgesetzen liegt was genemigt wird.
Gruß Ziggi
Wenn man nicht nachfragt wird man immer nur ahnen und spekulieren!
Ich würde meinen IFK anrufen und den Fall schildern, etwa so:
Ich würde es eben etwa so machen, mehr als stümperhaft antworten das man das nicht enttscheiden könne und erst mal mit Vorgesetzen reden müsse um zu prüfen was wie geschehen könte, kann eigentlich nicht passieren.Ich habe eine Stelle in Östereich angeboten bekommen ( nach Bewerbung) würde diese auch gerne antreten, jedoch ergeben sich folgende Probleme:
Arbeitsvertrag nach zusage, kann aber Zusage erst nach klärung wegen Umzug und Kautionsstellung geben, danach, also nach klärung wie ich Umzug deckeln kann, könnte ich AG mit Zusage kontaktieren und Arbeitsvertragh vorlegen!
Wie können Sie mir helfen, diese Stelle zu erhalten (Umzug Kaution) auch ohne vorherigen Schriftlichen Arbeitsvertrag, ich denke das sie AG auch Telefonisch kontaktieren könnten um meine angaben zu überprüfen.
Dann könntest du ja auch sofort reagieren und um einen schnellen Termin mit IFK und/oder Vorgesetzer/m bitten, da du ja aus dem ALG2 Bezug fallen würdest, nach Umzug. Es ist ja nicht zu erwarten das der AG die Stelle Jahre oder Monate für dich frei hält.
Das Problem daran ist, das es schon in der Hand des IFK und seiner Vorgesetzen liegt was genemigt wird.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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