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Bafögnachzahlung bei ALG 2

Verfasst: 26.07.2010 19:42
von multy_color
Hello!

Ich beziehe nun seid dem 01.07.2010 ALG 2, bzw. einen Zuschuss zur Miete.
Ich bekomme nebenbei aber auch Bafög, welches bereits angerechnet wird.

Nun ist meine Frage:

Ich habe eine Bafögnachzahlung von 1300 EUR erhalten. Diese Nachzahlung gilt für den Zeitraum, indem ich noch KEINE Leistungen der ARGE beansprucht habe und wurde auch VOR dem 01.07.2010 überwiesen.

Wird dieses Geld angerechnet, sodass ich für mehrere Monate keinen Zuschuss mehr bekomme?


Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Liebe Grüße, Michael.

Verfasst: 26.07.2010 22:08
von Ziggi
Hallo multy_color,

sofern du einen Meitzuschuß zum Bafög nach §22 SGB 2 erhälst ( weil der Mietzuschuss von Bafög nicht reicht) kann das Bafög so oder so nicht gegengerechnet werden, da es sich um einen zuschuß zum Bafög handelt welcher nach Berechnung des Bafög und nicht nach berechnung von SGB2 errechnet.

Somit in diesem Fall keine anrechnung möglich, solltest du jedoch Bafög und Regelleistung erhalten ( dann sowieso nur als Dahrlehen) kann es sofern nach dem 01.07. auf deinem Konto ( Zuflusstag) ist es gegen zu rechnen ( also ab zu ziehen. ( Später beim zurückzahlen auch weniger schulden !)

Zum besseren verständniss schau mal HIER
Hoffe das hilft ;) Ziggi

Verfasst: 27.07.2010 13:33
von Pandora
Entschuldigung wenn ich mich hier in deinen Thread einmische, bist du Student?

Mir wurde nämlich damals gesagt, dass ich keinen Anspruch auf ALG2 habe
wenn ich Bafög beziehe, deswegen musste ich mein Studium abbrechen.

Kann mir da einer was genaueres zu sagen? Hat sich das seit 2005 geändert?

Danke

Verfasst: 28.07.2010 10:53
von DjTermi
Guten Morgen,

Bei BAFÖG handelt es sich um Sozialleistungen. Ferner wurden diese Leistungen für einen Zeitraum nachgezahlt, in dem noch kein Anspruch auf Alg II bestand. Aufgrund dieser beiden Tatbestande muss die Nachzahlung bei der Hartz IV-Behörde n i c h t angegeben werden.

Anders sähe es z.B. bei einem finanziellen Zufluss z.B. einer Steuernachzahlung aus. Da dies keine Sozialleistung ist, würde eine Steuernachzahlung im Rahmen des Bezuges von ALG II voll angerechnet.

Gruß