Hello!
Ich beziehe nun seid dem 01.07.2010 ALG 2, bzw. einen Zuschuss zur Miete.
Ich bekomme nebenbei aber auch Bafög, welches bereits angerechnet wird.
Nun ist meine Frage:
Ich habe eine Bafögnachzahlung von 1300 EUR erhalten. Diese Nachzahlung gilt für den Zeitraum, indem ich noch KEINE Leistungen der ARGE beansprucht habe und wurde auch VOR dem 01.07.2010 überwiesen.
Wird dieses Geld angerechnet, sodass ich für mehrere Monate keinen Zuschuss mehr bekomme?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Liebe Grüße, Michael.
Bafögnachzahlung bei ALG 2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo multy_color,
sofern du einen Meitzuschuß zum Bafög nach §22 SGB 2 erhälst ( weil der Mietzuschuss von Bafög nicht reicht) kann das Bafög so oder so nicht gegengerechnet werden, da es sich um einen zuschuß zum Bafög handelt welcher nach Berechnung des Bafög und nicht nach berechnung von SGB2 errechnet.
Somit in diesem Fall keine anrechnung möglich, solltest du jedoch Bafög und Regelleistung erhalten ( dann sowieso nur als Dahrlehen) kann es sofern nach dem 01.07. auf deinem Konto ( Zuflusstag) ist es gegen zu rechnen ( also ab zu ziehen. ( Später beim zurückzahlen auch weniger schulden !)
Zum besseren verständniss schau mal HIER
Hoffe das hilft Ziggi
sofern du einen Meitzuschuß zum Bafög nach §22 SGB 2 erhälst ( weil der Mietzuschuss von Bafög nicht reicht) kann das Bafög so oder so nicht gegengerechnet werden, da es sich um einen zuschuß zum Bafög handelt welcher nach Berechnung des Bafög und nicht nach berechnung von SGB2 errechnet.
Somit in diesem Fall keine anrechnung möglich, solltest du jedoch Bafög und Regelleistung erhalten ( dann sowieso nur als Dahrlehen) kann es sofern nach dem 01.07. auf deinem Konto ( Zuflusstag) ist es gegen zu rechnen ( also ab zu ziehen. ( Später beim zurückzahlen auch weniger schulden !)
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Hoffe das hilft Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Guten Morgen,
Bei BAFÖG handelt es sich um Sozialleistungen. Ferner wurden diese Leistungen für einen Zeitraum nachgezahlt, in dem noch kein Anspruch auf Alg II bestand. Aufgrund dieser beiden Tatbestande muss die Nachzahlung bei der Hartz IV-Behörde n i c h t angegeben werden.
Anders sähe es z.B. bei einem finanziellen Zufluss z.B. einer Steuernachzahlung aus. Da dies keine Sozialleistung ist, würde eine Steuernachzahlung im Rahmen des Bezuges von ALG II voll angerechnet.
Gruß
Bei BAFÖG handelt es sich um Sozialleistungen. Ferner wurden diese Leistungen für einen Zeitraum nachgezahlt, in dem noch kein Anspruch auf Alg II bestand. Aufgrund dieser beiden Tatbestande muss die Nachzahlung bei der Hartz IV-Behörde n i c h t angegeben werden.
Anders sähe es z.B. bei einem finanziellen Zufluss z.B. einer Steuernachzahlung aus. Da dies keine Sozialleistung ist, würde eine Steuernachzahlung im Rahmen des Bezuges von ALG II voll angerechnet.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.