Bafögnachzahlung bei ALG 2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
multy_color
Beiträge: 1
Registriert: 26.07.2010 19:37

Bafögnachzahlung bei ALG 2

Beitrag von multy_color »

Hello!

Ich beziehe nun seid dem 01.07.2010 ALG 2, bzw. einen Zuschuss zur Miete.
Ich bekomme nebenbei aber auch Bafög, welches bereits angerechnet wird.

Nun ist meine Frage:

Ich habe eine Bafögnachzahlung von 1300 EUR erhalten. Diese Nachzahlung gilt für den Zeitraum, indem ich noch KEINE Leistungen der ARGE beansprucht habe und wurde auch VOR dem 01.07.2010 überwiesen.

Wird dieses Geld angerechnet, sodass ich für mehrere Monate keinen Zuschuss mehr bekomme?


Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Liebe Grüße, Michael.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo multy_color,

sofern du einen Meitzuschuß zum Bafög nach §22 SGB 2 erhälst ( weil der Mietzuschuss von Bafög nicht reicht) kann das Bafög so oder so nicht gegengerechnet werden, da es sich um einen zuschuß zum Bafög handelt welcher nach Berechnung des Bafög und nicht nach berechnung von SGB2 errechnet.

Somit in diesem Fall keine anrechnung möglich, solltest du jedoch Bafög und Regelleistung erhalten ( dann sowieso nur als Dahrlehen) kann es sofern nach dem 01.07. auf deinem Konto ( Zuflusstag) ist es gegen zu rechnen ( also ab zu ziehen. ( Später beim zurückzahlen auch weniger schulden !)

Zum besseren verständniss schau mal HIER
Hoffe das hilft ;) Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Pandora
Beiträge: 5
Registriert: 18.07.2010 16:45
Wohnort: Magdeburg

Beitrag von Pandora »

Entschuldigung wenn ich mich hier in deinen Thread einmische, bist du Student?

Mir wurde nämlich damals gesagt, dass ich keinen Anspruch auf ALG2 habe
wenn ich Bafög beziehe, deswegen musste ich mein Studium abbrechen.

Kann mir da einer was genaueres zu sagen? Hat sich das seit 2005 geändert?

Danke
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Guten Morgen,

Bei BAFÖG handelt es sich um Sozialleistungen. Ferner wurden diese Leistungen für einen Zeitraum nachgezahlt, in dem noch kein Anspruch auf Alg II bestand. Aufgrund dieser beiden Tatbestande muss die Nachzahlung bei der Hartz IV-Behörde n i c h t angegeben werden.

Anders sähe es z.B. bei einem finanziellen Zufluss z.B. einer Steuernachzahlung aus. Da dies keine Sozialleistung ist, würde eine Steuernachzahlung im Rahmen des Bezuges von ALG II voll angerechnet.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten